SSL- und TLS-Prüfung
Transportverschlüsselung nach Art. 32 DSGVO, inklusive aller Zugangswege.
Die SSL- und TLS-Prüfung betrifft die Transportverschlüsselung, also die Frage, ob die Daten auf dem Weg zwischen Besucher und Server geschützt sind. Sie braucht keinen Browser und arbeitet direkt auf der Netzwerkebene: TLS-Handshake, Zertifikatsanalyse, Weiterleitungsketten. Dadurch ist sie günstig genug, um in jedem Scan mitzulaufen. Zusätzlich läuft sie einmal wöchentlich als eigener Durchlauf, vor allem als Frühwarnung vor ablaufenden Zertifikaten.
Vier Zugangswege statt einer Adresse
Geprüft wird nicht nur die hinterlegte Adresse, sondern das Paar aus Domain mit und ohne www, jeweils verschlüsselt und unverschlüsselt, also bis zu vier Zugangswege. Hier sitzen in der Praxis die meisten Lücken. Die Hauptadresse ist tadellos, die www-Variante läuft in eine Zertifikatswarnung, oder der unverschlüsselte Aufruf bleibt unverschlüsselt. Ist die geprüfte Adresse selbst eine tiefere Subdomain, entfällt die Paarung und wird ausdrücklich als „Prüfung nötig" ausgewiesen, statt ein Ergebnis zu erfinden.
Jeder Zugangsweg wird mit seiner vollständigen Weiterleitungskette gespeichert, sodass im Befund nachvollziehbar bleibt, welcher Pfad genau bricht. Ob ein einzelnes Formular seine Eingaben unverschlüsselt verschickt, obwohl die Seite selbst über HTTPS läuft, beantwortet dagegen der Formular-Check.
Was geprüft wird
Vierzehn Einzelprüfungen können ein Ergebnis liefern:
- HTTPS erreichbar und Zertifikat nicht abgelaufen
- Restlaufzeit: unter 30 Tagen ein Hinweis, unter 7 Tagen ein kritischer Befund
- Zertifikat deckt die Domain, abgeglichen gegen alle im Zertifikat eingetragenen Namen, Platzhalter eingeschlossen
- Vertrauenswürdige Kette und Sperrstatus des Zertifikats
- HTTP wird auf HTTPS umgeleitet und www / ohne www konsistent
- Saubere Weiterleitung: Schleifen, Herabstufungen von verschlüsselt auf unverschlüsselt, zu viele Zwischenstationen
- Moderne TLS-Version, Schlüsselstärke, Signaturverfahren und die tatsächlich ausgehandelte Verschlüsselung
- HSTS, als Empfehlung geführt und ohne Einfluss auf den Status
Die Schwellen sind fest hinterlegt: mindestens TLS 1.2, RSA- und DSA-Schlüssel ab 2048 Bit, elliptische Kurven ab 256 Bit, keine Signatur mit MD5 oder SHA-1, keine Verfahren wie RC4, 3DES, Export- oder anonyme Suiten.
Was ein moderner Browser nicht mehr sieht
Server, die nur noch veraltete Verschlüsselung anbieten, sind für einen aktuellen Client schlicht unerreichbar. Der Handshake scheitert, und eine naive Prüfung meldete „kein HTTPS", obwohl das Problem ein anderes ist. Deshalb läuft zusätzlich ein eigens abgesenkter Diagnose-Handshake. Er dient ausschließlich der Diagnose, liest also Zertifikat und tatsächlich angebotene Verschlüsselung aus, liefert aber nie das Vertrauensurteil. Aus demselben Grund gibt es einen eigenen Testverbindungsaufbau für TLS 1.0 und 1.1. Sonst würde ein noch aktiviertes Altprotokoll nie auffallen, weil der Standard-Client es gar nicht erst anbietet.
Im Zweifel keine Entwarnung
Das Vertrauen in die Zertifikatskette ist dreiwertig: bestätigt, nicht vertrauenswürdig oder nicht feststellbar. Der dritte Fall führt zu „Prüfung nötig" und niemals stillschweigend zu einem grünen Ergebnis. Die Sperrprüfung läuft über OCSP mit CRL als Ausweichweg. Liefert keine der beiden Quellen ein eindeutiges Ergebnis, entfällt die Prüfung ganz, statt einen Befund zu erfinden.
Eine vorübergehende Weiterleitung zur Kanonisierung gilt nicht als Mangel. Sie ist bei gut geführten Seiten der Normalfall und erzeugte nur Rauschen. Bricht die Prüfung technisch vollständig ab, bleiben die bestehenden Befunde stehen.
Unabhängig von den Prüfungen werden die Zertifikatsdaten vollständig zur Ansicht gespeichert: Aussteller, Laufzeit, alle eingetragenen Namen, Fingerabdruck, Schlüsseltyp und -länge, Signaturverfahren, Validierungsstufe sowie ausgehandelte TLS-Version und Verschlüsselung. Diese Angaben erzeugen für sich genommen nie einen Befund und wirken deshalb auch nicht auf den DSGVO-Score.
Was diese Prüfung nicht leistet
Geprüft wird die Website, nicht die Organisation. Art. 32 DSGVO verlangt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen insgesamt. Diese Prüfung deckt davon einen schmalen, klar umrissenen Ausschnitt ab: die Transportverschlüsselung der geprüften Adresse. Verschlüsselung gespeicherter Daten, Zugriffsschutz, Protokollierung und Sicherungskonzepte bleiben unberührt.
Nur der hinterlegte Host und seine www-Variante. Mailserver, API-Endpunkte, weitere Subdomains und abweichende Ports bleiben ungeprüft. Eine Website mit tadellosem Ergebnis kann daneben einen unverschlüsselten Dienst betreiben.
Momentaufnahme von einem Standort. Gemessen wird ein Verbindungsaufbau zu einem Zeitpunkt von einem Netz aus. Hinter Content-Delivery-Netzen oder bei mehreren Servern kann ein anderer Knoten ein anderes Zertifikat oder eine andere Konfiguration ausliefern.
Keine vollständige Protokoll- und Verfahrensmatrix. Bewertet werden die tatsächlich ausgehandelte Verschlüsselung sowie ein gezielter Test auf aktivierte Altprotokolle. Eine erschöpfende Aufstellung aller unterstützten Verfahren, wie sie spezialisierte Testdienste liefern, entsteht dabei nicht, ebenso wenig ein Test auf konkrete Implementierungsschwachstellen.
Die Kette wird gegen den Vertrauensspeicher des Prüfsystems bewertet. Browser ergänzen fehlende Zwischenzertifikate teils aus eigenen Quellen. Ein hier gemeldeter Kettenfehler kann im Browser eines Besuchers unauffällig bleiben — und umgekehrt.
Der Sperrstatus ist eine Bemühung, keine Garantie. Antwortet die ausstellende Stelle nicht, fehlt die Prüfung im Ergebnis vollständig. Das Fehlen ist keine Entwarnung.
Nicht bewertet werden HSTS-Voreintragung, Zertifikatstransparenz, OCSP-Stapling, Sicherheits-Kopfzeilen jenseits von HSTS sowie die Frage, ob das eingesetzte Zertifikat zur Art der verarbeiteten Daten passt.