Jeder Dienst verarbeitet Daten. Complianty weiß, welchem der Vertrag fehlt.
Wer personenbezogene Daten an einen Dienstleister gibt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Der AVV-Tracker leitet aus dem Website-Scan ab, welche Verarbeiter einen AVV brauchen, führt pro Mandant den Status — signiert, fehlt oder läuft ab — und hat zu 200 Anbietern den richtigen Vertrag direkt verlinkt.
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Ein Tool eingebunden — den Vertrag vergessen.
Analytics, Chat, Zahlungsdienst, Hosting: Jeder externe Dienst, der personenbezogene Daten verarbeitet, braucht einen AVV. Bei einer Handvoll Tools pro Mandant und einem Dutzend Mandanten verliert man den Überblick, welcher Vertrag vorliegt — und welcher fehlt.
… und 8 weitere Dienste ohne klaren Status
Der Status wird berechnet — nicht von Hand gesetzt.
Complianty leitet den AVV-Status jedes Verarbeiters aus Unterschrifts- und Verlängerungsdatum ab. Sie können einen Vertrag als signiert markieren — aber keinen fehlenden Status „wegklicken".
Ein AVV liegt vor und ist gültig. Abgeleitet aus dem hinterlegten Unterschriftsdatum — mit der Verlängerung im Blick.
Die Verlängerung ist in 30 Tagen oder weniger fällig. Complianty legt automatisch ein Handlungs-To-Do an — kein stiller Ablauf.
Für einen erkannten Verarbeiter ist kein AVV hinterlegt. Das setzt den Mandanten auf Rot (kritisch), bis der Vertrag signiert ist.
- Google Analytics 4
- Meta Pixel
- Hetzner
- fonts-cdn (First-Party)
- GA4 · signiert
- Meta Pixel · fehlt
- Hetzner · signiert
- CDN → nur Info
Einen AVV kann man signieren — aber nicht wegklicken.
Welche Tools einen AVV brauchen, ergibt sich aus den im Scan erkannten Verarbeitern — nicht aus einer Liste, die jemand pflegen muss. Löscht man eine offene Anforderung, taucht sie beim nächsten Laden wieder als „fehlt" auf. Eine echte Pflicht verschwindet nicht durch Wegklicken.
- Anforderungen aus dem ScanJeder erkannte Verarbeiter wird automatisch zur AVV-Anforderung — auch sicher proxied/self-hosted eingebundene Tools.
- Keine Fehlalarme bei CDNsReine First-Party-Proxies (Fonts, Assets) erzeugen keinen fehlenden AVV, sondern nur einen Info-Hinweis.
- SelbstheilendEine weggelöschte Zeile kommt als „fehlt" zurück — der Status lässt sich durch Signieren schließen, nicht durch Ignorieren.
200 Anbieter hinterlegt — und kein Ablauf übersehen.
Zu 200 Diensten ist die offizielle AVV-/DPA-Seite direkt verlinkt — ein Klick statt langem Suchen. Den unterschriebenen Vertrag laden Sie hoch, setzen das Verlängerungsdatum, und Complianty erinnert 30 Tage vorher — als Handlungs-To-Do im Dashboard.
- Direkt zum richtigen VertragZu 200 Anbietern (Google, Meta, Stripe, Hetzner, AWS, HubSpot …) ist die offizielle AVV-/DPA-Seite hinterlegt.
- Vertrag hinterlegenDie signierte AVV-Datei lässt sich hochladen und dem Verarbeiter zuordnen — Status und Datei an einem Ort.
- Ablauf wird zum To-Do30 Tage vor der Verlängerung erscheint ein Handlungs-To-Do im Dashboard — kein stiller Ablauf.
Läuft einfach mit — bei jedem Scan.
Neu erkannte Verarbeiter erscheinen beim Website-Scan automatisch als offene AVV-Anforderung.
Jeder fehlende AVV setzt den Client-Status auf kritisch — sichtbar auf einen Blick im Dashboard.
30 Tage vor der Verlängerung erscheint ein Handlungs-To-Do im Dashboard — priorisiert, damit kein Vertrag stillschweigend verfällt.
AVV beim Anbieter herunterladen, unterschreiben, hochladen und als signiert markieren — der Status schließt sich.
Complianty ersetzt keine Rechtsberatung. Der AVV-Tracker zeigt technisch abgeleiteten Handlungsbedarf nach Art. 28 DSGVO — das Einholen, Prüfen und rechtliche Bewerten der Verträge bleibt Ihre Aufgabe.
Der AVV-Tracker ist in jedem Plan enthalten:
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Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist erforderlich, sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet — etwa Analytics-, Hosting-, Zahlungs- oder Chat-Anbieter. Der Vertrag muss vorliegen, bevor Daten übermittelt werden.
Inhaltlich keiner — nur die Bezeichnung ist unterschiedlich alt. „ADV" (Auftragsdatenverarbeitung) stammt aus dem alten BDSG bis 2018, seit der DSGVO heißt es Auftragsverarbeitung und der Vertrag dazu AVV (auch AV-Vertrag oder englisch DPA). Praktisch relevant ist das trotzdem: Ein ADV-Vertrag aus der Zeit vor 2018 enthält die Pflichtinhalte des Art. 28 Abs. 3 DSGVO oft nicht vollständig und sollte ersetzt werden.
In der Praxis stellt der Auftragsverarbeiter den Vertrag bereit: Tool-Anbieter und Hoster halten fertige AVVs zum Abschluss bereit. Die Pflicht, dass ein Vertrag vorliegt, trifft dagegen den Verantwortlichen. Agenturen sind meist doppelt betroffen — gegenüber dem Kunden sind Sie selbst Auftragsverarbeiter und brauchen einen AVV mit ihm, gegenüber den eingesetzten Tools brauchen Sie einen weiteren (Unterauftrag). Der Tracker führt beide Richtungen pro Mandant.
Das leitet sich aus dem Website-Scan ab: Jeder erkannte Verarbeiter wird zu einer AVV-Anforderung. Rein funktionale First-Party-CDNs werden ausgenommen (nur Info-Hinweis), sicher proxied eingebundene Tools und unbekannte Dritt-Domains dagegen berücksichtigt. Eine gelöschte Anforderung taucht beim nächsten Laden wieder auf.
Ja. 30 Tage vor dem Verlängerungsdatum legt Complianty automatisch ein Handlungs-To-Do im Dashboard an, damit kein Vertrag stillschweigend abläuft. Der Status (signiert / läuft ab / fehlt) wird dabei aus Unterschrifts- und Verlängerungsdatum abgeleitet.
Ja. Zu 200 Anbietern ist die offizielle AVV-/DPA-Seite direkt verlinkt; die signierte Datei laden Sie hoch und markieren den Vertrag als signiert — Status, Ablaufdatum und Dokument liegen dann pro Verarbeiter zusammen.
Wie das gemessen wird — und wo es aufhört
Die Produktdokumentation beschreibt jedes Verfahren offen: was gemessen wird, auf welcher Grundlage bewertet wird und was eine automatische Prüfung nicht leisten kann. Ohne Anmeldung lesbar.
- AVV-TrackerAuftragsverarbeitungsverträge je Mandant, mit Fristen und Erinnerungen.
- Aufgabentypen und PrioritätenWelche Befunde es gibt, wie sie priorisiert sind und woraus sich der Status ergibt.
Passt dazu
Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30) automatisch aus dem Scan erstellen.
Ansehen DSE-GeneratorDatenschutzerklärung aus den erkannten Tools generieren.
Ansehen Pre-/Post-Consent-ScannerErkennt Tracker, die schon vor der Cookie-Einwilligung feuern.
Ansehen Impressum-CheckPflichtangaben nach § 5 DDG automatisch prüfen — je nach Rechtsform.
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