Drei Absätze Pflichttext. Ein Dutzend Abmahnfallen.
Der Impressums-Check prüft die Impressen Ihrer Kundenwebsites automatisch: 16 mögliche Pflichtangaben nach DDG, MStV und VSBG — welche gelten, entscheidet die Rechtsform. Jede Angabe mit Fundstelle und Konfidenz. Und er weiß, was viele Impressums-Generatoren nicht wissen: Der EU-Streitschlichtungs-Link ist seit Juli 2025 tot.
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Ein Impressum liest niemand gern. Aber Fehler fallen den Falschen auf.
Das Impressum ist die am einfachsten prüfbare Pflichtangabe im Netz: öffentlich, formal, automatisiert scannbar. Genau deshalb ist es seit Jahren ein Standardziel für Abmahnungen — und genau deshalb sollte es nicht ungeprüft bleiben.
Musterfirma GmbH
Musterstraße 12
12345 Berlin
Kontakt: Zum Kontaktformular →
Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr
Stand: 2021
16 mögliche Pflichtangaben. Automatisch nach Rechtsform geprüft.
Von der ladungsfähigen Anschrift bis zum Streitbeilegungshinweis — jede Angabe wird im echten Impressum gesucht, ausgelesen und mit Rechtsgrundlage bewertet. Geprüft wird nur, was für die erkannte Rechtsform tatsächlich Pflicht ist.
Eine Impressum-Seite ist auf der Website vorhanden — über Footer-Links, gängige Pfade und Seitentitel gesucht.
§ 5 DDGDas Impressum muss von jeder Seite in maximal 2 Klicks erreichbar sein — der Check zählt die Klicks von der Startseite.
BGH-RechtsprechungVollständiger Name der natürlichen Person oder Firmenname samt Rechtsformzusatz.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGStraße, Hausnummer, PLZ und Ort — ein Postfach genügt nicht.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGEine direkt angegebene E-Mail ist Pflicht — ein Kontaktformular allein reicht nicht.
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG · KG BerlinDer Check erkennt, wenn statt einer E-Mail nur ein Formular verlinkt ist — einer der häufigsten Abmahngründe.
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDGEin Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift — der Check schlägt an, wenn nur eine Postfach-Adresse angegeben ist.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGNeben der E-Mail muss ein zweiter schneller Kontaktweg bestehen — eine Telefonnummer erfüllt das sicher, zwingend ist sie nach dem EuGH nicht.
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG · EuGH C-298/07GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), e.V. — der Zusatz muss zur erkannten Rechtsform passen.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGGeschäftsführer (GmbH/UG) oder Vorstand (AG/e.V.) mit vollständigem Namen.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGHRB/HRA-Nummer samt Registergericht bzw. VR-Nummer für Vereine — geprüft, wenn die Rechtsform es verlangt.
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDGDE + 9 Ziffern — falls erteilt, eine Pflichtangabe. Der Check validiert das Format.
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDGPflicht für Anwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten — für andere Berufe gibt es bewusst keinen Alarm.
§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDGBei journalistisch-redaktionellen Inhalten (z. B. Blog) muss ein Verantwortlicher mit Namen genannt sein.
§ 18 Abs. 2 MStVHinweis zur (Nicht-)Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren.
§ 36 VSBGDie EU-Streitschlichtungsplattform wurde am 20.07.2025 eingestellt — der tote Pflicht-Link von gestern ist das Abmahnrisiko von heute.
ODR-VO (EU) 524/2013 (aufgehoben)- Handelsregisternummer
- Geschäftsführer
- Rechtsformzusatz
- USt-IdNr (falls erteilt)
- Kein Handelsregister nötig
- Kein Geschäftsführer nötig
- Kammer nur bei reglementierten Berufen
- Name, Anschrift, E-Mail bleiben Pflicht
Ein Freelancer ist keine GmbH — der Check weiß das.
Stumpfe Checklisten melden jedem Einzelunternehmer eine „fehlende Handelsregisternummer". Complianty erkennt die Rechtsform aus dem Impressum selbst und prüft nur, was für genau diese Rechtsform Pflicht ist.
- Pflichtfelder passen sich anGmbH und UG brauchen Registernummer und Geschäftsführer, der Verein seinen Vorstand, der Freelancer keins von beidem.
- Keine falschen AlarmeDie Kammerpflicht gilt für Anwälte und Ärzte — nicht für Designer. Der Check unterscheidet das, statt pauschal zu warnen.
- DACH-Rechtsformen inklusiveAuch e.U., GesbR oder Schweizer Formen werden erkannt — wichtig für Agenturen mit Kunden über die Grenze hinaus.
Jede Angabe mit Fundstelle — jede Unsicherheit ehrlich markiert.
Der Check sagt nicht nur „E-Mail fehlt" — er zeigt, was er wo gefunden hat, wie sicher die Erkennung ist und überlässt Grenzfälle Ihnen statt einem Algorithmus mit Selbstüberschätzung.
- Fundstellen-Snippet je FeldZu jeder erkannten Angabe sehen Sie den Original-Textausschnitt aus dem Impressum — nachvollziehbar statt Blackbox.
- Konfidenz statt BauchgefühlJede Erkennung trägt einen Konfidenzwert. Unsichere Funde werden zur manuellen Prüfung markiert — nie als falsches „OK" durchgewunken.
- Sie behalten das letzte WortFelder lassen sich manuell bestätigen, die Impressums-URL manuell setzen — Ihre Korrekturen bleiben über Re-Checks hinweg erhalten.
Läuft einfach mit — bei jedem Scan.
Der Impressums-Check läuft bei jedem Website-Scan mit — zusätzlich jederzeit manuell per „Jetzt prüfen".
9 eigene To-Do-Typen — vom fehlenden Impressum bis zum veralteten OS-Link, priorisiert nach Schweregrad und mit Fundstellen-Beweis.
Impressums-Befunde erscheinen im Share-Link und White-Label-Teaser — verständlich aufbereitet für Ihren Kunden.
Geprüft wird nicht nur der Inhalt, sondern auch der Weg dorthin: maximal 2 Klicks von der Startseite, von jeder Seite aus.
Complianty ersetzt keine Rechtsberatung. Der Impressums-Check dokumentiert technische Prüfergebnisse, Fundstellen und Risiken — als belastbare Grundlage für die weitere Prüfung.
Der Impressums-Check ist in jedem Plan enthalten:
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- Impressum-Check, VVT & AVV in einem Tool
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- Bis zu 100 Mandanten
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