Drei Absätze Pflichttext. Ein Dutzend Abmahnfallen.
Der Impressums-Check prüft die Impressen Ihrer Kundenwebsites automatisch: 16 Prüfpunkte nach DDG, MStV und VSBG — welche gelten, entscheidet die Rechtsform. Jede Angabe mit Fundstelle und Konfidenz. Und er weiß, was viele Impressums-Generatoren nicht wissen: Der EU-Streitschlichtungs-Link ist seit Juli 2025 tot.
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Ein Impressum liest niemand gern. Aber Fehler fallen den Falschen auf.
Das Impressum ist die am einfachsten prüfbare Pflichtangabe im Netz: öffentlich, formal, automatisiert scannbar. Genau deshalb ist es seit Jahren ein Standardziel für Abmahnungen — und genau deshalb sollte es nicht ungeprüft bleiben.
Musterfirma GmbH
Musterstraße 12
12345 Berlin
Kontakt: Zum Kontaktformular →
Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr
Stand: 2021
16 Prüfpunkte. Automatisch nach Rechtsform geprüft.
Von der ladungsfähigen Anschrift bis zum Streitbeilegungshinweis — jede Angabe wird im echten Impressum gesucht, ausgelesen und mit Rechtsgrundlage bewertet. Geprüft wird nur, was für die erkannte Rechtsform tatsächlich Pflicht ist.
Eine Impressum-Seite ist auf der Website vorhanden — über Footer-Links, gängige Pfade und Seitentitel gesucht.
§ 5 DDGNach dem BGH genügen zwei verständlich bezeichnete Links. Der Check unterscheidet: von der geprüften Seite verlinkt (1 Klick) oder nur über eine geratene Adresse gefunden (nicht erreichbar).
BGH, I ZR 228/03Vollständiger Name der natürlichen Person oder Firmenname samt Rechtsformzusatz.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGStraße, Hausnummer, PLZ und Ort — ein Postfach genügt nicht.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGEine direkt angegebene E-Mail ist Pflicht — ein Kontaktformular allein reicht nicht.
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG · KG Berlin, 5 U 32/12Der Check erkennt, wenn statt einer E-Mail nur ein Formular verlinkt ist, und meldet das als eigenen Befund — das Formular ersetzt die E-Mail-Adresse nicht.
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDGEin Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift — der Check schlägt an, wenn nur eine Postfach-Adresse angegeben ist.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGNeben der E-Mail braucht es einen zweiten schnellen Kontaktweg. Eine Telefonnummer erfüllt das am eindeutigsten, zwingend ist sie nach dem EuGH nicht — deshalb Empfehlung, nie Mangel.
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG · EuGH C-298/07GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), e.V. — der Zusatz muss zur erkannten Rechtsform passen.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGGeschäftsführer (GmbH/UG) oder Vorstand (AG/e.V.) mit vollständigem Namen.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGHRB/HRA-Nummer samt Registergericht bzw. VR-Nummer für Vereine — geprüft, wenn die Rechtsform es verlangt.
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDGDE + 9 Ziffern — Pflicht nur, wenn eine erteilt wurde. Das ist von außen nicht erkennbar, deshalb Empfehlung statt Mangel. Der Check validiert das Format.
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDGPflicht für Anwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten — für andere Berufe gibt es bewusst keinen Alarm.
§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDGBei journalistisch-redaktionellen Angeboten Pflicht: ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift. Der Check erfasst ihn, wenn er angegeben ist — ein Fehlen meldet er nicht, weil sich redaktionelle Inhalte maschinell nicht zuverlässig erkennen lassen.
§ 18 Abs. 2 MStVHinweis zur (Nicht-)Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren — Pflicht nur bei Verbrauchergeschäft und mehr als zehn Beschäftigten. Von außen nicht erkennbar, deshalb Empfehlung.
§ 36 VSBGDie EU-Streitschlichtungsplattform wurde am 20.07.2025 eingestellt, die Linkpflicht ist entfallen. Ein stehengebliebener Link führt ins Leere und gehört entfernt.
ODR-VO (EU) 524/2013, aufgehoben durch VO (EU) 2024/3228- Handelsregisternummer
- Geschäftsführer
- Rechtsformzusatz
- USt-IdNr (falls erteilt)
- Kein Handelsregister nötig
- Kein Geschäftsführer nötig
- Kammer nur bei reglementierten Berufen
- Name, Anschrift, E-Mail bleiben Pflicht
Ein Freelancer ist keine GmbH — der Check weiß das.
Stumpfe Checklisten melden jedem Einzelunternehmer eine „fehlende Handelsregisternummer". Complianty erkennt die Rechtsform aus dem Impressum selbst und prüft nur, was für genau diese Rechtsform Pflicht ist.
- Pflichtfelder passen sich anGmbH und UG brauchen Registernummer und Geschäftsführer, der Verein seinen Vorstand, der Freelancer keins von beidem.
- Keine falschen AlarmeDie Kammerpflicht gilt für Anwälte und Ärzte — nicht für Designer. Der Check unterscheidet das, statt pauschal zu warnen.
- DACH-Rechtsformen inklusiveAuch e.U., GesbR oder Schweizer Formen werden erkannt — wichtig für Agenturen mit Kunden über die Grenze hinaus.
Jede Angabe mit Fundstelle — jede Unsicherheit ehrlich markiert.
Der Check sagt nicht nur „E-Mail fehlt" — er zeigt, was er wo gefunden hat, wie sicher die Erkennung ist und überlässt Grenzfälle Ihnen statt einem Algorithmus mit Selbstüberschätzung.
- Fundstellen-Snippet je FeldZu jeder erkannten Angabe sehen Sie den Original-Textausschnitt aus dem Impressum — nachvollziehbar statt Blackbox.
- Konfidenz statt BauchgefühlJede Erkennung trägt einen Konfidenzwert. Unsichere Funde werden zur manuellen Prüfung markiert — nie als falsches „OK" durchgewunken.
- Sie behalten das letzte WortFelder lassen sich manuell bestätigen, die Impressums-URL manuell setzen — Ihre Korrekturen bleiben über Re-Checks hinweg erhalten.
Läuft einfach mit — bei jedem Scan.
Der Impressums-Check läuft bei jedem Website-Scan mit — zusätzlich jederzeit manuell per „Jetzt prüfen".
9 eigene To-Do-Typen — vom fehlenden Impressum bis zum veralteten OS-Link, priorisiert nach Schweregrad und mit Fundstellen-Beweis.
Impressums-Befunde erscheinen im Share-Link und White-Label-Teaser — verständlich aufbereitet für Ihren Kunden.
Geprüft wird nicht nur der Inhalt, sondern auch der Weg dorthin: Ist das Impressum von der geprüften Seite aus verlinkt – oder nur über eine geratene Adresse auffindbar?
Complianty ersetzt keine Rechtsberatung. Der Impressums-Check dokumentiert technische Prüfergebnisse, Fundstellen und Risiken — als belastbare Grundlage für die weitere Prüfung.
Der Impressums-Check ist in jedem Plan enthalten:
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Bis zu 16 Prüfpunkte nach § 5 DDG, § 18 MStV und § 36 VSBG — welche davon gelten, hängt von der Rechtsform ab: vom Vorhandensein und der Erreichbarkeit in maximal 2 Klicks über Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer bis zu Handelsregister, USt-IdNr, Kammerzugehörigkeit, Streitbeilegungshinweis und dem veralteten EU-OS-Link. Telefonnummer, USt-IdNr und Streitbeilegungshinweis führt der Check als Empfehlung, weil von außen nicht erkennbar ist, ob sie im Einzelfall Pflicht sind.
Nach § 5 DDG: Name bzw. Firma inklusive Rechtsform, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), Vertretungsberechtigte, eine E-Mail-Adresse und ein weiterer Weg zur schnellen Kontaktaufnahme, Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister mit Nummer, die Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer falls vorhanden, bei reglementierten Berufen Kammer und Berufsbezeichnung sowie bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten die Aufsichtsbehörde. Kommen journalistisch-redaktionelle Inhalte dazu, verlangt § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich einen inhaltlich Verantwortlichen mit Anschrift.
Nur bei rein privaten oder familiären Seiten ohne geschäftsmäßiges Angebot — etwa einer reinen Familien-Fotoseite. Sobald ein Dienst geschäftsmäßig, also nachhaltig und planmäßig angeboten wird, gilt die Pflicht, und zwar unabhängig von Gewinnabsicht: Vereine, Blogs mit Werbung oder Affiliate-Links und Nebenerwerbs-Seiten fallen darunter. Die Schwelle ist niedriger, als die meisten Betreiber annehmen — im Zweifel ist ein Impressum der sichere Weg.
Ja. Die Rechtsform wird automatisch aus dem Impressum erkannt (GmbH, UG, AG, GbR, e.K., Vereine, Freiberufler — auch österreichische und Schweizer Formen). Geprüft wird nur, was für diese Rechtsform Pflicht ist: kein Handelsregister-Alarm für Freelancer.
Jede Erkennung trägt einen Konfidenzwert und ein Fundstellen-Snippet aus dem echten Impressum. Unsichere Funde werden zur manuellen Bestätigung markiert statt als falsches „OK" durchgewunken — Ihre Bestätigungen bleiben über Re-Checks erhalten.
Nein. Seit Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); die Impressumspflicht steckt jetzt in § 5 DDG. Der Check prüft nach aktueller Rechtslage und erkennt auch den seit Juli 2025 eingestellten EU-Streitschlichtungs-Link.
Wie das gemessen wird — und wo es aufhört
Die Produktdokumentation beschreibt jedes Verfahren offen: was gemessen wird, auf welcher Grundlage bewertet wird und was eine automatische Prüfung nicht leisten kann. Ohne Anmeldung lesbar.
- Impressum-CheckErreichbarkeit und Pflichtangaben nach dem Digitale-Dienste-Gesetz.
- Aufgabentypen und PrioritätenWelche Befunde es gibt, wie sie priorisiert sind und woraus sich der Status ergibt.
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