Barrierefreiheit prüfen — automatisch, wo es geht. Geführt, wo es zählt.
Der Barrierefreiheits-Check prüft die Websites deiner Mandanten nach BFSG, EN 301 549 und WCAG 2.1 AA. Ein echter Browser fährt axe-core plus eigene Mess-Proben (Kontrast, Reflow, Tastatur) und liefert belegte Befunde mit Screenshot — der Rest wird als geführte manuelle Prüfung erledigt, statt unter den Tisch zu fallen. Am Ende steht die fertige Barrierefreiheitserklärung nach §12 BFSG.
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Das BFSG gilt. Und „wir kümmern uns drum" reicht nicht mehr.
Seit dem 28.06.2025 müssen Verbraucher-Produkte und -Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei sein. Für Agenturen heißt das: jede betroffene Mandanten-Website braucht eine belastbare WCAG-Prüfung und eine Barrierefreiheitserklärung — nicht irgendwann, sondern jetzt.
Was die Maschine misst — und was der Mensch entscheidet.
axe-core und eigene Mess-Proben liefern harte, belegte Befunde. Alles, was Automatik prinzipiell nicht sicher entscheiden kann, wird als geführter Prüfpunkt gestellt — mit automatischer Vorbelegung, wo eine Messung eindeutig ist. Kein Kriterium fällt still unter den Tisch.
Miss jedes Textelement gegen seinen effektiven Hintergrund — unter 4,5 : 1 (bzw. 3 : 1 bei großem Text) ist es ein Befund mit Screenshot.
Findet Bilder, Icons und Grafiken ohne sinnvollen Alt-Text — für Screenreader-Nutzer sonst unsichtbar.
Jedes Eingabefeld braucht ein programmatisch verknüpftes Label — sonst weiß niemand, was einzutragen ist.
Eigene Probe: entsteht bei 320 px Breite (≈ 400 % Zoom) horizontales Scrollen? Dann bricht die Bedienung auf Mobilgeräten.
Miss die Luminanz von Buttons, Icons und Rahmen gegen den Hintergrund — Bedienelemente unter 3 : 1 sind schwer erkennbar.
Erhöht Zeilen-, Wort- und Zeichenabstand und prüft, ob Inhalt abgeschnitten wird oder überlappt.
Dokumentsprache gesetzt, Seitentitel vorhanden, Überschriftenhierarchie schlüssig — Orientierung für assistive Technik.
Prüft gültige Rollen, Zustände und Eigenschaften — falsches ARIA ist oft schädlicher als gar keins.
Ist die ganze Seite ohne Maus bedienbar, ohne Fokusfalle? Der Check misst Fokussierbarkeit vor und legt den Prüfpunkt bei sauberer Messung als Vorschlag „Bestanden" bereit.
Folgt die Tab-Reihenfolge der visuellen Logik? Gemessene Monotonie schlägt eine Bewertung vor, die du bestätigst.
Haben Videos Untertitel? Ohne Video auf der Seite wird der Punkt automatisch als „nicht zutreffend" gesetzt — nichts Überflüssiges.
Ergibt die Inhaltsreihenfolge auch ohne Layout Sinn? Ein CSS-Reorder-Signal weist auf Prüfbedarf hin.
Zwei Teile, eine Wahrheit: gemessen plus geführt.
Kein „grün, alles gut" nach 30 Sekunden Automatik. Der Check trennt sauber, was belastbar gemessen wurde und was ein Mensch bestätigen muss — und macht Letzteres so leicht wie möglich.
- Automatisch mit Beweisaxe-core plus eigene Proben für Kontrast, Reflow bei 320 px, Textabstände, Bedienelement-Kontrast und Fokus-Reihenfolge — jeder Befund mit rot markiertem Element-Screenshot.
- Geführt statt vergessenDie 12 manuellen WCAG-AA-Prüfpunkte werden gestellt, nicht unterschlagen — mit Anleitung, automatischer Vorbelegung bei eindeutiger Messung und Notizfeld für den Nachweis.
- Bewertungen bleiben erhaltenDeine manuellen Urteile und Notizen überleben jede erneute Prüfung — der monatliche Re-Audit misst neu, überschreibt aber nie die Einschätzung des Menschen.
Erst klären, ob — dann die Erklärung erzeugen.
Complianty erkennt Shop-Signale automatisch und schlägt die Anwendbarkeit vor; ein 4-Fragen-Wizard klärt Grenzfälle. Ist die Seite betroffen, entsteht die Barrierefreiheitserklärung nach §12 BFSG direkt aus dem Befund.
- Anwendbarkeit bewusst„Pflichtig", „Kleinstunternehmen-Ausnahme" oder „nicht betroffen" — die Einordnung steuert nur die Priorität der To-Dos, nie den technischen Check selbst.
- §12-Erklärung aus dem BefundKonformitätsstatus, bekannte Mängel und Feedback-Weg werden aus dem Prüfergebnis vorbefüllt — im Block-Editor anpassbar, als HTML zum Einbetten und als PDF.
- Konformität ehrlich abgeleitetKeine Wunsch-Erklärung: „voll" nur ohne offene Befunde, sonst „teilweise konform". Der Status folgt dem echten Ergebnis.
Ist deine Website überhaupt BFSG-pflichtig?
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Einmal aufgesetzt — dann läuft es mit.
Ein Klick auf „Jetzt prüfen" oder der monatliche Cron fährt den echten Browser — neue Befunde landen automatisch als To-Do.
Eigene Barrierefreiheits-To-Do-Typen, dedupliziert und nach Schweregrad × Anwendbarkeit priorisiert — im selben Mandanten-Dashboard wie alles andere.
Befund, Screenshots und §12-Erklärung als PDF im eigenen Branding — vorzeigbar beim Mandanten.
Check auslösen, Ergebnis und Erklärung abrufen — als eigene Ressource in der Compliance-API, mit Webhook bei Abschluss.
Complianty ersetzt keine Rechtsberatung. Der Barrierefreiheits-Check liefert einen technischen Befund nach WCAG 2.1 AA samt geführter Restprüfung und eine daraus abgeleitete Erklärung — als belastbare Grundlage, kein Konformitätszertifikat und kein abschließendes Rechtsgutachten.
Der Barrierefreiheits-Check ist in den passenden Plänen enthalten:
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Eine Website nach WCAG 2.1 Level AA im Rahmen von BFSG und EN 301 549. Automatisch laufen axe-core plus eigene Mess-Proben für Farbkontrast, Bedienelement-Kontrast, Reflow bei 320 px, Textabstände und Fokus-Reihenfolge — jeder Befund mit Element-Screenshot. Dazu kommen 12 geführte manuelle Prüfpunkte (u. a. Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Video-Untertitel), die dort, wo eine Messung eindeutig ist, automatisch vorbelegt werden.
Automatisierte Prüfungen decken je nach Seite nur einen Teil der WCAG-Kriterien verlässlich ab. Dinge wie vollständige Tastaturbedienung, sinnvolle Fokus-Reihenfolge oder passende Alternativtext-Inhalte lassen sich nicht rein maschinell entscheiden. Complianty trennt daher sauber: belastbar Gemessenes wird als Befund gezeigt, der Rest als geführter Prüfpunkt gestellt — statt „keine Fehler gefunden" vorzutäuschen.
Das BFSG betrifft vor allem Verbraucher-Produkte und -Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Online-Shops). Reines B2B fällt meist heraus; für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme), für Produkte nicht. Der kostenlose Selbsttest auf dieser Seite gibt in vier Fragen eine Ersteinschätzung.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Dienstleistungen, die davor bereits mit vorhandenen Produkten erbracht wurden, läuft eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030; für Selbstbedienungsterminals gelten längere Fristen. Für eine Website, die neu erstellt oder relauncht wird, gibt es keine Schonfrist.
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Ein BITV-Test ist eine manuelle Expertenprüfung durch eine Prüfstelle und liegt je nach Seitenumfang üblicherweise im vierstelligen Bereich — pro Website, pro Prüfung. Der Barrierefreiheits-Check ist eine automatisierte Dauerüberwachung mit geführter Restprüfung: er findet die maschinell entscheidbaren Verstöße laufend über alle Mandanten hinweg und stellt den Rest als Prüfpunkt. Er ersetzt kein Prüfsiegel, macht aber sichtbar, wo eines scheitern würde.
Ja. Aus dem Prüfergebnis wird eine Erklärung mit Konformitätsstatus, bekannten nicht barrierefreien Inhalten und Feedback-Weg vorbefüllt. Der Status wird ehrlich abgeleitet (nur ohne offene Befunde „voll konform", sonst „teilweise konform"), lässt sich im Block-Editor anpassen und als HTML einbetten oder als PDF exportieren.
Auf Knopfdruck jederzeit und automatisch einmal im Monat als Re-Audit. Neue automatische Befunde werden als To-Do angelegt; deine manuellen Bewertungen und Notizen bleiben dabei erhalten und werden nie von der Maschine überschrieben.
Wie das gemessen wird — und wo es aufhört
Die Produktdokumentation beschreibt jedes Verfahren offen: was gemessen wird, auf welcher Grundlage bewertet wird und was eine automatische Prüfung nicht leisten kann. Ohne Anmeldung lesbar.
- BarrierefreiheitAutomatisiert prüfbare WCAG-Kriterien im Rahmen des BFSG, dazu der manuelle Rest.
- Erklärung zur BarrierefreiheitDie nach § 12 BFSGV geforderte Erklärung erzeugen und den öffentlichen Selbsttest nutzen.
Passt dazu
Erkennt Tracker, die schon vor der Cookie-Einwilligung feuern.
Ansehen Impressum-CheckPflichtangaben nach § 5 DDG automatisch prüfen — je nach Rechtsform.
Ansehen Cookie-Banner-AuditPrüft den Cookie-Banner selbst auf rechtliche Konformität.
Ansehen White-Label-ReportsBerichte und Share-Links im Branding Ihrer Agentur.
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