Das Verarbeitungsverzeichnis, das sich selbst schreibt.
Art. 30 DSGVO verlangt ein aktuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten — für jeden Mandanten. Complianty erzeugt es automatisch aus dem Website-Scan: erkannte Tools werden über 87 Vorlagen zu fertigen Einträgen, dedupliziert über alle Websites, mit Rechtsgrundlage, Empfänger und Drittland-Transfer. Am Ende steht ein unterschriftsreifes PDF.
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Ein VVT von Hand pflegen? Bei 15 Mandanten unmöglich.
Das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO ist Pflicht — und veraltet in dem Moment, in dem ein neues Tool auf einer Website eingebunden wird. Wer es in Excel führt, pflegt entweder ständig nach oder legt der Aufsichtsbehörde ein Dokument von vor zwei Jahren vor.
Stand: 2024 · zuletzt bearbeitet von: unbekannt
Ein vollständiger Eintrag. Automatisch aus dem Scan.
Jeder erkannte Dienst wird zu einem Verzeichnis-Eintrag mit allen Angaben, die Art. 30 verlangt — gefüllt aus 87 Vorlagen oder, für alles Übrige, aus einem Kategorie-Default statt aus Raterei.
Wofür der Dienst Daten verarbeitet — als konkreter Text aus einer der 87 Vorlagen oder dem Kategorie-Default.
Art. 30 DSGVOEinwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse — als konkreter DSGVO-Textbaustein, nicht als leeres Feld.
Art. 6 Abs. 1 lit. a/b/f DSGVODie verantwortliche Stelle mit Firmierung und Adresse — z. B. Google Ireland Ltd., Dublin.
Sitz- bzw. Verarbeitungsland (DE, EU, USA …) — aus der Vorlage oder aus der Domain-Endung abgeleitet.
Bei US-Diensten der Mechanismus: Data Privacy Framework, ergänzend Standardvertragsklauseln. Bei EU/EWR keiner.
Art. 44 ff. DSGVOAuf welchen Websites des Mandanten der Dienst auftrat — mehrere Vorkommen werden zu einem Eintrag zusammengeführt.
„Erkannt", „klassifiziert" oder „Prüfung empfohlen" — der Automat kennzeichnet, wie sicher ein Eintrag ist.
Tracking, externe Inhalte, Infrastruktur oder Sonstiges — danach wird sortiert und im PDF gruppiert.
- shop.kunde.de
- blog.kunde.de
- landing.kunde.de
- Google Analytics 4
- Einwilligung · USA
- betrifft 3 Websites
15 Mandanten, kein Copy-Paste — der Scan schreibt mit.
Das VVT wird aus den erkannten Tools aller Websites eines Mandanten abgeleitet, nicht von Hand befüllt. Taucht ein Tool auf mehreren Seiten auf, wird es zu einem Eintrag zusammengeführt — mit der Liste der betroffenen Websites.
- Kein manuelles NachpflegenJeder Scan aktualisiert die Datenbasis; ein Klick auf „Neu generieren" bringt das Verzeichnis auf Stand.
- 87 Vorlagen, 20 Kategorien als FallbackBekannte Dienste bekommen einen fertigen, geprüften Textbaustein; alles Übrige wird nach Kategorie klassifiziert statt geraten.
- Ehrliche KonfidenzJeder Eintrag ist als „erkannt", „klassifiziert" oder „Prüfung empfohlen" markiert — der Automat gibt nie falsche Sicherheit vor.
Unterschriftsreif — in einem Klick.
Das Verzeichnis lässt sich als PDF exportieren: nach Risiko gruppiert, mit DSGVO-Risiko-Score, Datum und Unterschriftszeile — und im Branding Ihrer Agentur, wenn Sie es Ihren Kunden vorlegen.
- Gruppiert & nach Risiko sortiertTracking, externe Inhalte, Infrastruktur und Sonstiges — mit einem DSGVO-Risiko-Score (niedrig / mittel / hoch) pro Mandant.
- Datum & Unterschriftszeile inklusiveDas exportierte PDF ist direkt vorlagefertig — mit „Art. 30 DSGVO"-Titel, Erstellungsdatum und Unterschriftsfeld.
- Im Agentur-BrandingLogo und Akzentfarbe aus Ihrem White-Label; der „Powered by"-Hinweis lässt sich abschalten.
Bleibt aktuell — ohne Ihr Zutun.
Neu erkannte Tools fließen beim Website-Scan in die Datenbasis — regenerieren genügt, kein Nachpflegen von Hand.
Nach jeder Neugenerierung prüft Complianty automatisch, ob Datenschutzerklärung und VVT zusammenpassen — Abweichungen werden zum To-Do.
Ein DSGVO-Risiko-Score fasst zusammen, wie kritisch die Tool-Landschaft eines Mandanten ist — niedrig, mittel oder hoch.
Unterschriftsreifes PDF nach Art. 30 — mit Datum, Unterschriftszeile und dem Logo Ihrer Agentur für die Vorlage beim Kunden.
Complianty ersetzt keine Rechtsberatung. Das generierte Verzeichnis ist eine automatisch gepflegte, belastbare Arbeitsgrundlage nach Art. 30 DSGVO — die inhaltliche Verantwortung bleibt beim Verantwortlichen.
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Datenschutzerklärung aus den erkannten Tools generieren.
Ansehen AVV-TrackerAuftragsverarbeitung (Art. 28) pro Mandant im Blick behalten.
Ansehen Pre-/Post-Consent-ScannerErkennt Tracker, die schon vor der Cookie-Einwilligung feuern.
Ansehen Cookie-Banner-AuditPrüft den Cookie-Banner selbst auf rechtliche Konformität.
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