AVV-Tracker
Auftragsverarbeitungsverträge je Mandant, mit Fristen und Erinnerungen.
Zu jedem Dienstleister, der im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Der AVV-Tracker führt diese Verträge je Mandant, nicht je Website. Ein Vertrag mit einem Anbieter deckt alle Websites desselben Mandanten ab.
Was einen Eintrag auslöst
Complianty leitet die Liste aus denselben erkannten Werkzeugen ab wie das Verarbeitungsverzeichnis, nicht aus dem, was jemand angelegt hat. Einen Eintrag bekommt jedes erkannte Werkzeug, jede nicht freigegebene unbekannte Dritt-Domain und jedes über die eigene Domain geleitete Werkzeug, bei dem der Anbieter tatsächlich Daten erhält. Ausgenommen sind Auslieferungsnetze, die lediglich eigene Dateien der Website ausliefern. Sie erscheinen als Hinweis mit der Priorität „Info“, nicht als offener Vertrag.
Diese Ableitung läuft nicht nur beim Scan, sondern auch bei jedem Aufruf der Liste. Ein gelöschter Eintrag zu einem weiterhin eingesetzten Werkzeug taucht deshalb wieder auf. Eine bestehende Vertragspflicht können Sie unterschreiben, aber nicht wegklicken.
Der Status wird abgeleitet, nicht gesetzt
Es gibt drei Zustände, und alle drei ergeben sich aus den eingetragenen Daten:
- Fehlt: kein Datum der Unterzeichnung hinterlegt.
- Läuft aus: unterzeichnet, aber das hinterlegte Verlängerungsdatum liegt höchstens 30 Tage in der Zukunft.
- Unterzeichnet: unterzeichnet und entweder ohne Verlängerungsdatum oder mit einem, das weiter entfernt liegt.
Von Hand überschreiben können Sie den Status nicht. Bei jeder Änderung berechnet Complianty ihn neu aus Unterzeichnungs- und Verlängerungsdatum. So kann kein Eintrag auf „unterzeichnet“ stehen, ohne dass ein Datum dazu existiert.
Anbieter-Links und hinterlegte Verträge
Für 199 Anbieter ist die offizielle Vertrags- beziehungsweise Auftragsverarbeitungsseite hinterlegt. Wird ein Eintrag angelegt, trägt Complianty den passenden Link automatisch ein, sofern der Anbieter im Verzeichnis steht. Sie gelangen damit direkt zum richtigen Dokument, statt es zu suchen. Für Anbieter ohne hinterlegten Link tragen Sie die Adresse selbst ein.
Zu jedem Eintrag können Sie zusätzlich die unterschriebene Fassung in der Dateiverwaltung ablegen. Vertrag, Datum und Frist liegen dann an einer Stelle.
Welche Pflichten hinter einem Auftragsverarbeitungsvertrag stehen und worauf bei der eigenen Vorlage zu achten ist, behandelt AVV für Webagenturen.
Erinnerung vor der Verlängerung
Einmal täglich prüft Complianty alle Einträge mit Verlängerungsdatum. Liegt es innerhalb der nächsten 30 Tage, entsteht beim Mandanten eine Aufgabe der Priorität „wichtig“. Pro Eintrag gibt es höchstens eine offene Erinnerung. Der tägliche Lauf erzeugt keine Dubletten.
Wirkung auf Status und Score
Fehlende Verträge erscheinen nicht als Aufgabe. Sie gehen unmittelbar in die Bewertung ein. Jeder fehlende Vertrag kostet vier Punkte im DSGVO-Score. Damit wächst der Abzug mit der Größe der Lücke, statt dass ein einzelner fehlender Vertrag alles auf null zieht. Die Erinnerung an eine auslaufende Vereinbarung dagegen ist eine reguläre Aufgabe und setzt den Mandanten auf den Status „Lücken“.
Was diese Prüfung nicht leistet
Complianty schließt keine Verträge und prüft keine Vertragsinhalte. Ob die verlinkte oder abgelegte Fassung inhaltlich den Anforderungen von Art. 28 DSGVO genügt, ob Unterauftragsverarbeiter korrekt geregelt sind und ob die Weisungslage passt, prüft niemand automatisch. Der Tracker hält fest, dass etwas vorliegt — nicht, dass es trägt.
Nur Dienstleister mit Spur auf der Website. Steuerbüro, Lohnabrechnung, Cloud-Speicher, Ticketsystem, Backup-Anbieter: Wer keine Verbindung im Browser auslöst, erscheint nicht in der Liste. Solche Verträge tragen Sie von Hand ein oder führen sie außerhalb.
Die Einordnung als Auftragsverarbeitung ist eine rechtliche Bewertung. Manche Anbieter sind eigene Verantwortliche, bei anderen liegt gemeinsame Verantwortlichkeit vor. Complianty legt für jeden erkannten Dienst einen Eintrag an. Welche Vertragsart tatsächlich richtig ist, entscheiden Sie.
Hinterlegte Links können veralten. Anbieter verschieben ihre Vertragsseiten. Führt ein Link ins Leere, tragen Sie die aktuelle Adresse selbst ein.
Die Erinnerung ist eine Aufgabe, keine E-Mail. Sie erscheint beim Mandanten in der Anwendung. Wer sie nicht öffnet, sieht sie nicht. Und ohne hinterlegtes Verlängerungsdatum entsteht überhaupt keine Erinnerung.