Der Beweis zu jedem Befund
Jeder netzwerkbasierte Befund trägt eine eingefrorene Momentaufnahme dessen, was genau dieser Scan gesehen hat.
Ein Befund ohne Beleg ist eine Behauptung. Deshalb hängt an jedem netzwerkbasierten Befund ein Beweisblock, der festhält, was der auslösende Scan tatsächlich beobachtet hat.
Was darin steht
- die beobachteten Aufrufe mit Zielserver, Zeitpunkt und Art der Ressource
- der zeitliche Abstand zum Klick auf den Einwilligungsdialog, wobei ein negativer Wert vor der Einwilligung liegt
- die Regel aus dem Werkzeug-Katalog, die den Treffer ausgelöst hat
- die betroffenen Seiten und die Gesamtzahl der Aufrufe
- eine Einordnung der Belastbarkeit, von „bestätigter Verstoß" bis „zur Prüfung vorgelegt"
Warum er eingefroren wird
Der Beweis entsteht in dem Moment, in dem der Befund erzeugt wird, und bleibt danach unverändert. Beim nächsten Scan wird das Messergebnis überschrieben. Der Beweis muss aber an den Scan gebunden bleiben, der den Befund ausgelöst hat. Sonst stünde später ein Befund neben Messdaten, die ihn nicht mehr belegen.
Warum ein farbiger Statuspunkt allein gegenüber Mandant oder Aufsichtsbehörde nicht trägt, ist in einem eigenen Beitrag ausführlicher begründet: Einen DSGVO-Verstoß nachweisen.
Datensparsamkeit
Aufruf-Adressen werden gekürzt gespeichert. Erhalten bleiben nur wenige Parameter, die den Einwilligungsstand erkennbar machen. Alles andere wird entfernt: mögliche Kennungen, Suchbegriffe, Seitenpfade in Parametern. Die vollständige Adresse wird nicht abgelegt.
Was diese Prüfung nicht leistet
Der Beweis zeigt die Beobachtung, nicht ihre rechtliche Würdigung. Dass ein Dienst vor der Einwilligung geladen hat, ist eine Tatsache. Ob dafür eine Rechtsgrundlage bestand, ist eine Bewertung, die Sie treffen. Welche Schritte dabei üblich sind, steht in der Handlungsempfehlung zur jeweiligen Aufgabe.
Ältere Befunde aus der Zeit vor Einführung dieses Blocks tragen keinen Beweis. Die Anzeige bleibt dann leer, statt etwas zu rekonstruieren.