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Tracking- und Analyse-Tools DSGVO-konform prüfen

Analyse- und Marketing-Tools gehören zu den häufigsten Verbindungen, die eine Website vor der Einwilligung aufbaut. Diese Übersicht führt zu acht Einzelprüfungen: Google Analytics 4, Matomo, Plausible, Microsoft Clarity, Hotjar, Google reCAPTCHA, Google Tag Manager und Meta Pixel. Jede Seite beantwortet dieselben Fragen: Was sendet das Tool beim Seitenaufruf, wie oft passiert das bei 2.188.885 geprüften Websites schon vor der Einwilligung, und was ist der saubere Weg.

Stand: 29. Oktober 2026 · Beruht auf Messungen des Complianty-Scanners und öffentlichen Primärquellen

Google Analytics 4

GA4 braucht nach unserer Einordnung in der Regel eine Einwilligung, und Consent Mode ersetzt sie nicht. Im Korpus lädt es auf 6,85 % der Seiten vor der Einwilligung, auf 7,78 % erst danach, weitere 0,71 % sind gesperrte Consent-Mode-Signale.

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Matomo

Matomo braucht nicht pauschal eine Einwilligung, entscheidend ist, was die Einbindung vor der Entscheidung sendet. Im Versuch gegen einen echten Server speicherte dieser auch mit disableCookies einen Besuch mit gekürzter IP, nur requireConsent verhinderte Anfrage und Speicherung. Im Korpus eine Spanne von 0,29 % bis 3,73 %.

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Plausible Analytics

Keine Cookies heißt nicht automatisch keine Einwilligung, denn § 25 TDDDG und Art. 6 DSGVO sind zwei getrennte Prüfungen. Auf Seiten mit erkanntem Banner laden 96,3 % der Plausible-Seiten das Tool vorab, die meisten über einen Website-Baukasten, der es selbst einbindet.

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Clarity: Was vor der Einwilligung geht

Im Versuch mit echter Test-ID gingen Skriptabruf und drei kleine Sitzungsanfragen schon vor der Einwilligung hinaus, auch mit Consent API "denied"; Cookies entstanden erst nach "granted". Im Korpus lädt Clarity auf 0,51 % der Seiten vor der Einwilligung. Replay-Inhalte nicht gemessen.

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Hotjar: Contentsquare-Tag und Ladequote

Gemessen ist der Contentsquare-Tag: Er schickte vor jeder Entscheidung einen Seitenaufruf-Beacon und setzte drei Cookies. Die Korpusquote von 0,24 % gilt für den klassischen Hotjar-Tag, den wir nur als Skriptabruf mit Dummy-ID gesehen haben. Nach unserer Einordnung gehören Einwilligung und ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu.

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Google reCAPTCHA

Schon das Einbinden von api.js lädt Rahmen, Worker und Badge von Google; Cookie und Datenaufrufe entstanden im Versuch mit echtem v3-Schlüssel erst mit grecaptcha.execute. Ob das ohne Einwilligung zulässig ist, entscheidet der Einzelfall. Ladebefund auf 3,13 % der Seiten (Zählweise B), kein Verstoßurteil.

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Google Tag Manager

Der leere Container sendet im Versuch nur den Skriptabruf, was in ihm feuert, entscheidet den Befund. Ladebefund auf 8,94 % der Seiten (Zählweise B), kein Verstoßurteil.

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Meta Pixel

Nach unserer Einordnung braucht der Meta Pixel in der Regel eine Einwilligung und sollte erst danach laden. Im Versuch mit einem bestehenden Pixel (ohne empfangene Aktivität in den vier Wochen davor, laut Events Manager) setzte der Basiscode _fbp (90 Tage) schon beim ersten Aufruf. Im Korpus laden auf 2,35 % der Seiten vor der Einwilligung Skripte oder Beacons von Meta, bei rund 1,4 % ist es der Pixel selbst.

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Was diese Reihe ist und wie gemessen wird

Die meisten Texte zu Tracking-Tools geben die Rechtsmeinung des Herstellers oder einer Kanzlei wieder. Diese Reihe ergänzt zwei Dinge, die sich nachprüfen lassen. Erstens ein Versuch im Prüfstand: eine Testseite ohne Banner, die nichts bedient und damit den Zustand "vor jeder Entscheidung" nachbildet, in einem frischen Browser, mit mehreren Läufen je Konfiguration. Zweitens eine Messzahl aus dem Korpus des Complianty-Scanners: Wie oft lädt das Tool auf echten Websites schon vor der Einwilligung.

Die Zahlen auf allen Seiten dieser Reihe beziehen sich auf denselben Stand. Gemessen wurden 2.188.885 Websites mit einem erfolgreichen Scan zwischen 1. Oktober 2026 und 24. Oktober 2026, jeweils der letzte Scan je Website, nur die Startseite. 91 % davon sind .de-Seiten, der Rest verteilt sich auf Branchenseiten und wenige andere Domains. Auf 1.049.885 Seiten hat der Scanner ein Cookie-Banner erkannt, auf 1.139.000 nicht. Die Werte sind roh, ohne Bereinigung um Dubletten oder Parkseiten. Stand: 29. Oktober 2026.

Die Quoten gelten für diesen Korpus und nicht für das gesamte Web. Sie sagen, wie verbreitet ein Verhalten auf überwiegend deutschen Websites ist, nicht, ob eine bestimmte Seite rechtmäßig handelt.

Die acht Tools im Kurzvergleich

Die Tabelle zeigt, auf wie vielen der 2.188.885 Seiten das Tool schon vor der Einwilligung lädt. Die Prozentwerte beziehen sich auf alle Seiten der jeweiligen Gruppe, nicht auf die Seiten, die das Tool einsetzen. Jede Zeile nennt ihre Zählweise, denn die Werte sind nur innerhalb derselben Zählweise vergleichbar.

ToolArtVor Einwilligung, alle SeitenMit erkanntem BannerOhne erkanntes BannerZählweise und Hinweis
Google Analytics 4 Reichweitenmessung 6,85 % 8,34 % 5,48 % Zählweise A. Dazu 7,78 % erst nach der Einwilligung und 0,71 % gesperrte Signale.
Matomo Reichweitenmessung 3,73 % (Obergrenze)
0,29 % (Untergrenze)
4,05 % 3,43 % Zählweise A. Spanne aus Loader-Dateien und Tracking-Anfragen.
Plausible Analytics Reichweitenmessung 0,33 %1 0,35 % 0,31 % Zählweise A, Tool meist ohne Cookies. Fußnote 1.
Clarity: Was vor der Einwilligung geht Sitzungsaufzeichnung 0,51 %2 0,87 % 0,18 % Zählweise A. Replay-Inhalte nicht gemessen. Fußnote 2.
Hotjar: Contentsquare-Tag und Ladequote Sitzungsaufzeichnung 0,24 %2 0,39 % 0,09 % Zählweise A, klassischer Tag. Neue Konten: Contentsquare-Tag. Fußnote 2.
Google reCAPTCHA Sicherheit 3,13 % (Zählweise B) 4,36 % 2,00 % Zählweise B. Ladebefund, kein Verstoßurteil.
Google Tag Manager Tag-Verwaltung 8,94 % (Zählweise B) 12,24 % 5,89 % Zählweise B. Der Inhalt des Containers ist nicht Teil der Zahl.
Meta Pixel Werbung 2,35 %3
davon Pixel selbst 1,43 %
2,91 % 1,84 % Zählweise A, alles von Meta, nicht nur der Pixel. Fußnote 3.

1 Plausible: Die Mehrheit der Seiten mit Plausible vor der Einwilligung läuft auf einem einzigen Website-Baukasten, der das Tool selbst einbindet. Ohne ihn liegt die Quote bei rund 0,14 % aller geprüften Seiten (Stand A, Gegenrechnung, keine Ersatzzahl). Wie groß der Baukasten-Anteil in der Tabelle (Stand B) ist, haben wir nicht gemessen.

2 Clarity und Hotjar: Bei Clarity haben wir Netz- und Cookieverhalten mit einer echten Test-Projektkennung gemessen, die aufgezeichneten Inhalte (Replay) nicht. Bei Hotjar erhalten neue Konten den Contentsquare-Tag. Gemessen haben wir diesen Tag mit einer echten Test-Kennung, ebenfalls ohne Replay-Inhalte. Die Korpusquote von 0,24 % bezieht sich dagegen auf den klassischen Hotjar-Tag, den wir nur als Skriptabruf mit einer Dummy-Kennung gesehen haben.

3 Meta: Die Quote zählt alles von Meta, was vor der Einwilligung lädt. Bei 31.313 Seiten (1,43 % aller Seiten) ist es der Pixel selbst, bei 20.183 Seiten (0,92 %) sind es andere Skripte von connect.facebook.net ohne Beacon, vermutlich meist das Facebook-SDK. Die Aufteilung ist eine Gegenrechnung und keine Ersatzzahl.

Zählweisen nicht vermischen. Bei Google Analytics, Matomo, Plausible, Clarity, Hotjar und Meta Pixel gilt die strenge Zählung: Das Tool steht in der Liste der Anfragen vor dem Klick des Scanners und gehört zu einer Kategorie wie Analyse oder Werbung. Der Google Tag Manager und reCAPTCHA haben in dieser Zählung konstruktionsbedingt keine Treffer, weil der Container als Infrastruktur und reCAPTCHA als Sicherheitsfunktion eingestuft sind. Für beide gilt deshalb die Zählweise B: Das Tool lädt vor der Einwilligung in irgendeiner Rolle. Das ist ein Ladebefund und kein Verstoßurteil. Die Werte beider Zählweisen stehen in einer Tabelle, damit der Überblick vollständig ist, sind aber nicht gleichwertig vergleichbar. Auch innerhalb der strengen Zählung unterscheiden sich die Zeilen: Bei Matomo ist die Hauptzahl eine Obergrenze mit einer Untergrenze daneben, bei Meta zählt die Hauptzahl auch Skripte, die kein Pixel sind.

Mit und ohne erkanntes Banner. Wo der Scanner kein Banner findet, gibt es keinen Klick und keine Phase danach. Für Seiten ohne erkanntes Banner heißt die Quote deshalb schlicht: Das Tool lädt ohne jede Einwilligungsabfrage. Die beiden Spalten sind darum nicht als gleich gemessene Verbreitung lesbar. "Ohne erkanntes Banner" ist außerdem nicht "ohne Banner": Eigenbau-Banner und seltene Consent-Manager können als "ohne" laufen.

Wie diese Seiten geprüft wurden

Jede der acht Seiten hat vor der Veröffentlichung vier Prüfungen durchlaufen. Wir nennen sie hier, damit sich beurteilen lässt, was die Seiten leisten und was nicht.

  • Eigene Messung und eigener Versuch. Jede Seite braucht eine Messzahl aus dem Korpus und einen Versuch im Prüfstand oder ein belegtes Muster aus den Scans. Die Versuche sind Eigenversuche mit echten Test-Kennungen bei Clarity, Meta Pixel, reCAPTCHA v3 und dem Contentsquare-Tag sowie gegen einen echten lokalen Matomo-Server, dessen Serverseite wir ausgelesen haben. Hotjars klassischer Tag lief nur mit einer Dummy-Kennung, und für Hotjar gilt: Neue Konten erhalten den Contentsquare-Tag. Google Analytics 4 und der Tag Manager liefen mit Dummy-Kennungen. Clarity und Meta Pixel liefen mit bestehenden Projekten bzw. Pixeln eines eigenen Kontos (Messung von einer lokalen Testseite, beim Pixel keine empfangene Aktivität in den vier Wochen davor laut Events Manager), das Contentsquare-Projekt war neu und ohne Seitenverkehr. Die Kontoeinstellungen sind nicht in jedem Fall bekannt.
  • Zwei-Minuten-Test gegen eine KI-Antwort. Für jedes Tool entstand vorab, ohne Kenntnis unserer Seiten, eine Antwort einer KI mit Websuche nach etwa zwei Minuten Recherche. Danach wurde jede Aussage der Seiten gezählt: Stammt sie aus unserer Messung oder einer Primärquelle, steckt sie schon in der KI-Antwort, oder ist sie Allgemeinwissen ohne Beleg? Die Seiten wurden so gegen eine blinde KI-Baseline geprüft. Bei allen acht Seiten kamen 60 bis 87 % der sachhaltigen Wörter aus eigener Messung oder Primärquelle (Schwelle 50 %), und die KI-Antwort deckte unter 21 % ab (Schwelle höchstens 40 %). Bei Hotjar war der Abstand nach Zähleinheiten knapp, vor der Kürzung lag er bei 50,5 %. Diese Zahlen wurden vor dem Redaktionsdurchgang und vor den Messungen mit echten Kennungen erhoben und gelten nicht unverändert für den heutigen Wortlaut.
  • Rechtsaussagen mit Beleg oder Kennzeichnung. Jede Rechtsaussage stützt sich auf eine Primärquelle (Gesetz, Urteil, Papier der Aufsichtsbehörden) oder trägt den Hinweis "unsere Einordnung". Angaben der Hersteller sind als Herstellerangabe gekennzeichnet und nicht als Rechtslage übernommen. Wo wir etwas nicht belegen konnten, steht es als offen da.
  • Kein Anwalt und kein Rechtsrat. Eine Kanzlei hat die Seiten nicht geprüft. An ihre Stelle trat das Prüfen der Rechtsaussagen in Eigenregie, wie oben beschrieben. Die Seiten ersetzen keine Rechtsberatung.

Drei Dinge, die für jedes Tool gelten

  1. Die Verbindung entsteht vor dem Banner. Ein Skript im Quelltext baut die Verbindung beim Laden der Seite auf. Ein Cookie-Banner, das nur anzeigt und nichts zurückhält, ändert daran nichts. Entscheidend ist, ob das Skript vor der Entscheidung gar nicht startet.
  2. Zwei Prüfungen, nicht eine. § 25 TDDDG fragt, ob auf das Endgerät zugegriffen wird. Art. 6 DSGVO fragt, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden und wofür es eine Rechtsgrundlage gibt. Ein Ergebnis in der einen Prüfung ersetzt die andere nicht. Deshalb ist "ohne Cookies" keine Antwort auf die Frage nach der Einwilligung.
  3. Rolle des Anbieters und Drittland. Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig ist und ob Daten in ein Drittland gehen, unterscheidet sich je Tool. Die Einzelseiten nennen beides mit Quellen.

Wann welche Seite die richtige ist

  • Reichweitenmessung: Google Analytics 4, Matomo und Plausible. Die drei Seiten sind so geschrieben, dass sich ihre Befunde nebeneinander lesen lassen.
  • Sitzungsaufzeichnung: Microsoft Clarity und Hotjar. Aufzeichnungen sind eingriffsintensiver als Zählung, deshalb stehen Maskierung und Einwilligung stärker im Vordergrund.
  • Sicherheit und Formulare: Google reCAPTCHA. Eine Sicherheitsfunktion lässt sich nicht wie ein Analyse-Tool beurteilen.
  • Container und Werbung: Google Tag Manager und Meta Pixel. Beim Container entscheidet der Inhalt, beim Pixel die Vorab-Verbindung.

Wenn es nicht um ein Tool geht, das Sie auswerten, sondern um einen Baustein, den Sie in die Seite einbetten, etwa ein Video, eine Karte, eine Schrift oder ein CDN, finden Sie die passenden Anleitungen unter Dienste DSGVO-konform einbinden. Dort geht es um das Einbinden ohne Vorab-Verbindung, hier um die Prüfung von Tools, die Besucher messen oder bewerben.

Grenzen

Was diese Seiten nicht leisten. Die Grenzen im Klartext.

  • Diese Reihe ist keine Rechtsberatung. Sie fasst Gesetz, Rechtsprechung und die Auffassung der Aufsichtsbehörden zusammen und nennt Quellen. Auffassungen der Aufsicht sind kein Gesetzestext, und Gerichte sind daran nicht gebunden.
  • Eine Quote ist ein Ladebefund und kein Rechtsurteil. Ob ein Tool ohne Einwilligung laufen darf, hängt an der Konfiguration, der Rechtsgrundlage und dem Vertrag mit dem Anbieter. Das sieht ein Scan nicht.
  • Der Scanner misst die Startseite im Browser. Tools, die nur auf Unterseiten laden, werden zu niedrig geschätzt. Serverseitig oder über die eigene Domain geleitete Tools sind für die URL-Erkennung unsichtbar und stehen in keiner Quote.
  • Nicht erreichbare, bot-geschützte und geparkte Seiten fehlen oder sind schwach vertreten. Größere, durch Schutzdienste abgeschirmte Seiten sind unterrepräsentiert.
  • Die Prüfstand-Versuche sind Momentaufnahmen mit einer Testseite in Chromium (headless, ein Browser, keine Firefox- oder Safari-Messung), 12 Sekunden Wartezeit und Netzstandort Deutschland. Es gibt kein Banner, die Einwilligung ist nur simuliert, und Clarity und Meta Pixel liefen mit bestehenden Projekten bzw. Pixeln eines eigenen Kontos (Messung von einer lokalen Testseite, beim Pixel keine empfangene Aktivität in den vier Wochen davor laut Events Manager), das Contentsquare-Projekt war neu und ohne Seitenverkehr; Kontoeinstellungen sind nicht in jedem Fall bekannt (bei Clarity stand der Cookie-Schalter auf An). Inhalte von Aufzeichnungen (Clarity, Contentsquare) sind nicht gemessen, erfasst sind Hosts, Pfade, Parameternamen, Größen und Cookie-Namen. Matomo lief gegen eine Standardinstallation im Docker ohne angepasste Einstellungen; IP-Kürzung und Besuchszuordnung anderer Installationen können abweichen. Der klassische Hotjar-Tag sowie Google Analytics 4 und der Tag Manager liefen nur mit Dummy-Kennungen. Die Seiten sagen an der jeweiligen Stelle, was gemessen wurde und was nicht.
  • Der Fingerprint für den Meta Pixel zählt auch andere Skripte von connect.facebook.net. Die Hauptzahl ist deshalb höher als die Zahl echter Pixel-Treffer, und die Gegenrechnung ist eine Aufteilung aus der Anfragen-Timeline, keine eigene Messung.
  • Die Quoten stammen aus einem Scanner-Stand. Frühere Auswertungen mit anderem Scanner-Stand sind nicht ohne Weiteres vergleichbar, eine Veränderung ist erst belegt, wenn derselbe Stand verglichen wird.
FAQ

Häufige Fragen. Kurz beantwortet.

Welche Tracking-Tools braucht eine Einwilligung?

In der Regel alle, die auf das Endgerät zugreifen oder Besucher über die reine Auslieferung der Seite hinaus messen. Die Aufsichtsbehörden sehen auch einfache Reichweitenmessung durch Drittdienste nicht automatisch als Teil des gewünschten Dienstes. Welche Ausnahmen für ein Tool in Frage kommen, steht auf der jeweiligen Einzelseite.

Reicht es, dass ein Tool keine Cookies setzt?

Nein. Cookiefrei beantwortet nur die Frage nach dem Speichern im Browser (§ 25 TDDDG). Die Verarbeitung personenbezogener Daten wie der IP-Adresse braucht nach Art. 6 DSGVO eine eigene Rechtsgrundlage. Beide Prüfungen sind getrennt.

Was heißt "vor der Einwilligung" in Ihren Zahlen?

Der Scanner öffnet die Startseite in einem frischen Browser, bedient das Banner nicht und zeichnet auf, welche Anfragen entstehen. Alles, was bis zum Klick des Scanners auf die Zustimmung läuft, gilt als vor der Einwilligung. Ein Besucher, der nur auf der Seite bleibt, löst dieselben Anfragen aus.

Warum stehen der Tag Manager und reCAPTCHA mit anderer Zählweise in der Tabelle?

Der Tag Manager ist ein Container, der andere Tags ausspielt, und reCAPTCHA ist eine Sicherheitsfunktion. Beide führt die strenge Zählung nicht als Treffer vor der Einwilligung. Die Tabelle zeigt für sie nach Zählweise B, ob sie in irgendeiner Rolle vorab laden. Das ist ein Ladebefund und kein Verstoßurteil, und die Werte lassen sich nicht eins zu eins mit den Zeilen der strengen Zählung vergleichen.

Kann ich diese Zahlen für meine eigene Seite verwenden?

Nur als Vergleichswert. Ob Ihre Seite ein Tool vor der Einwilligung lädt, zeigt ein Scan Ihrer Seite oder ein Blick in den Netzwerk-Reiter der Entwicklerwerkzeuge bei nicht bedientem Banner.

Wie unterscheidet sich diese Reihe von der Reihe zum Einbinden von Diensten?

Die Reihe zum Einbinden behandelt Bausteine, die in eine Seite eingebettet werden, etwa Videos, Karten, Schriften und CDN, und zeigt, wie sie ohne Vorab-Verbindung laufen. Diese Reihe prüft Tools, die Besucher messen, aufzeichnen oder bewerben, und zeigt, was sie vor der Entscheidung senden.

Quellen

Quellen. Zum Nachprüfen.

  1. TDDDG § 25 · Zugriff auf das Endgerät
  2. DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679 · Art. 6, Art. 28, Art. 44 ff.
  3. Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Digitale Dienste, Version 1.2 (November 2024) · Einwilligung bei Reichweitenmessung und Drittinhalten
  4. EuGH C-673/17, Planet49 · Aktive Einwilligung
  5. Complianty Produktdokumentation: Scanner-Methodik · Wie vor und nach der Einwilligung gemessen wird
Methodik

Wie Complianty das misst. Und wo es aufhört.

Der Scanner zeichnet in einem frischen Browser auf, welche Verbindungen vor und nach der Einwilligung entstehen. Die Dokumentation beschreibt das Verfahren und seine Grenzen. Ohne Anmeldung lesbar.

Gesamte Dokumentation
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