StartTracking-ToolsClarity: Was vor der Einwilligung geht

Aufzeichnung

Microsoft Clarity und DSGVO:Was Clarity vor der Einwilligung sendet und wie oft es lädt

Microsoft Clarity ist kostenlos und zeichnet auf, wie Besucher eine Seite benutzen. Diese Seite zeigt, was Clarity in unserem Test mit echter Projekt-ID vor der Einwilligung sendet, wie oft es auf deutschen Websites schon vor der Einwilligung lädt und was der Hersteller zusagt. Was die Aufzeichnung selbst enthält, haben wir nicht gemessen.

Stand: 30. Oktober 2026 · Beruht auf Messungen des Complianty-Scanners und öffentlichen Primärquellen

0,51 %

der geprüften Websites laden Microsoft Clarity schon vor der Einwilligung: 11.221 von 2.188.885 Seiten. Auf Seiten mit erkanntem Banner sind es 0,87 % (9.142 von 1.049.885), auf Seiten ohne erkanntes Banner 0,18 % (2.079 von 1.139.000).

Basis: 2.188.885 erfolgreich geprüfte Websites, letzter Scan zwischen 1. und 24. Oktober 2026 (Scanner-Stand nach dem GA4-Fix vom 29.09.), Startseiten, strenge Zählung (Anfrage an Clarity vor dem Klick des Scanners). Der Korpus besteht zu 91 % aus .de-Seiten. Gemessen ist ein Ladebefund, kein Rechtsurteil. Zur Messmethode
Kurzantwort

Auch mit Consent API "denied" gehen vor der Einwilligung der Skriptabruf und drei kleine Sitzungsanfragen (zusammen ca. 1,3 KB) hinaus; Cookies entstanden im Test erst nach "granted". Wer vor der Einwilligung nichts senden will, lädt das Skript erst danach. Vorbehalte: bestehendes Projekt eines eigenen Kontos, Messung von einer lokalen Testseite ohne Besucher, der Cookie-Schalter des Projekts war an (eine Einstellung "Cookie-Einwilligung erforderlich" haben wir in der Oberfläche nicht gefunden), kein Banner, Einwilligung nur simuliert, 12 Sekunden Messzeit, Replay-Inhalte nicht gemessen. Das ist ein Messbefund, kein Rechtsurteil. Unsere Einordnung, keine Rechtsberatung: Clarity gehört in der Regel hinter die Einwilligung, denn es zeichnet das Verhalten einzelner Besucher auf.

  • 01Im Test (echte Projekt-ID, Chromium, 3 Läufe) liefen Skript und 3 Sitzungs-POSTs ab ca. 400 ms in Standard und mit "denied" gleich. Nach "granted" kamen Cookies (u. a. _clck, _clsk, MUID) und 3 Pixelabrufe dazu, einer an einen Bing-Host. Wurde das Skript erst nach einem Klick geladen, ging vorher keine Anfrage hinaus.
  • 02Dass in Standard und "denied" keine Cookies entstanden, liegt nicht am Cookie-Schalter des Projekts (der stand auf An). Naheliegend ist die Durchsetzung des Einwilligungssignals durch den Hersteller ab 31.10.2025. Das ist eine Vermutung, belegt ist sie nicht. Ein fehlendes Cookie heißt nicht, dass nichts gesendet wird.
  • 03Auf der Seite zeigt die Korpus-Messung, wie oft Clarity vor der Einwilligung lädt: 0,51 % aller geprüften Websites. Auf Seiten mit erkanntem Banner hält das Banner es bei gut jeder zweiten Seite zurück, bei den übrigen nicht.
  • 04Die Voreinstellung der Maskierung (Balanced) verdeckt nur Eingabefelder, Auswahllisten sowie Zahlen und E-Mail-Adressen. Für Shops, Formulare und Kundenbereiche ist das oft zu wenig.
  • 05Laut Hersteller-FAQ handelt Clarity als Verantwortlicher („data controller“). Ob und in welcher Rolle ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht, haben wir nicht ausgewertet. Das gehört in die Prüfung, nicht in eine Annahme.

Was Clarity von anderen Analyse-Tools unterscheidet

Google Analytics zählt und gruppiert. Clarity zeichnet zusätzlich auf, wie sich die Seite im Browser des Besuchers verändert, und baut daraus Wiedergaben („Recordings“) und Heatmaps. Laut Herstellerdokumentation überträgt das Skript Ereignisse (Klicks, Scrollen, Mausbewegung, Eingaben, Fehler), den Aufbau der Seite (jeder DOM-Knoten mit Position, Attributen und Inhalt) und eine Kennung für Besucher und Sitzung. Maskierter Inhalt wird nach Herstellerangabe nicht hochgeladen.

Die französische Aufsicht CNIL beschreibt Sitzungsaufzeichnungen in ihrem Empfehlungsentwurf als Werkzeuge, die den Weg einer Person durch die Seite von Anfang bis Ende erfassen, und nennt als Risiken dauerhafte Nachverfolgung und übermäßige Datenerhebung (Randnummern 1 bis 3). Das ist die Einordnung einer Behörde in einem nicht verbindlichen Entwurf, kein deutsches Gesetz. Unsere Einordnung: Sie erklärt, warum „kostenlos und harmlos“ als Begründung nicht trägt.

Was wir gemessen haben und was nicht

QuelleWas sie zeigtWas sie nicht zeigt
Korpus-Messung (2.188.885 Websites, Stand Oktober 2026) Ob und wann auf einer echten Startseite eine Anfrage an Clarity geht, und welche Cookies dabei vor der Einwilligung auf dem Gerät liegen Ob die Anfrage nur das Skript holt oder Aufzeichnungsdaten überträgt; wie das Konto des Betreibers eingestellt ist
Prüfstand Vorversuch (eigene Testseite, 29. Oktober 2026, 3 Läufe) Dummy-Projekt-ID: nur der Tag-Abruf (HTTP 204), sonst nichts Nur der Abruf, nicht das Verhalten der Aufzeichnung (Vorversuch)
Prüfstand mit echter Projekt-ID (eigene Testseite, bestehendes Projekt eines eigenen Kontos, 30. Oktober 2026, 3 Läufe) Welche Anfragen, Cookies und Speichereinträge vor und nach der Einwilligung entstehen Inhalt der Anfragen, Aufzeichnung über 12 Sekunden hinaus, Verhalten auf echten Seiten mit Verkehr

Ehrliche Lücke: Gemessen sind Netz- und Cookie-Verhalten mit echter Projekt-ID in 12 Sekunden. Nicht gemessen sind die Inhalte der Anfragen und der Aufzeichnung (Replay-Daten kamen in 12 Sekunden nicht), die Maskierung in der Praxis und die Kontoeinstellungen jenseits des Cookie-Schalters. Der Cookie-Schalter des Projekts stand auf An; eine Einstellung „Cookie-Einwilligung erforderlich“ haben wir in der Oberfläche nicht gefunden. Offene Variable: Dass in Standard und „denied“ keine Cookies entstanden, erklärt der Schalter nicht; naheliegend ist die Durchsetzung des Einwilligungssignals durch den Hersteller ab 31. Oktober 2025 (Vermutung, nicht belegt). Alles andere zum Verhalten auf dieser Seite ist eine Angabe des Herstellers und als solche gekennzeichnet.

Was Clarity im Test vor der Einwilligung sendet

Aufbau: eigene Testseite ohne Banner, Chromium 153 (headless), bestehendes Projekt eines eigenen Kontos mit echter Projekt-ID (Messung von einer lokalen Testseite ohne Besucher), je Konfiguration 3 frische Läufe, 12 Sekunden Messzeit mit Mausbewegung, Scrollen und Klick. Die Einwilligung ist simuliert: Ein Klick auf einen Button ruft die Consent API oder den Lader auf. Als Befund gilt, was in allen 3 Läufen gleich auftrat. Die Projekt-ID nennen wir nicht.

KonfigurationAnfragen vor EinwilligungHostsCookiesSpeicher
Standard (Snippet, keine Consent API)5: Tag-Abruf, Skript, 3 POSTs /collect (zusammen ca. 1,3 KB, ab ca. 400 ms)Clarity-Tag-, Skript- und Sammel-Hostskeinekeiner
Consent API v2 „denied“ vor dem Snippetwie Standard: 5, 3 POSTs (ca. 1,35 KB)wie Standardkeinekeiner
Consent API v2 „granted“ (Zusatzlauf)zusätzlich 3 Pixelabrufe (/c.gif), 3 POSTs (ca. 1,38 KB)zusätzlich ein Bing-Host_clck (365 Tage), _clsk (1 Tag), MUID (390 Tage), MR, SRM_B, SM, ANONCHK_cltk (sessionStorage)
Nachladen: Skript erst nach Klickvor dem Klick: 0; danach dasselbe Bild wie Standard (ca. 1,38 KB)wie Standardkeine, auch vor dem Klickkeiner
Zum Vergleich: Dummy-ID (Vorversuch)nur Tag-Abruf, HTTP 204ein Hostkeinekeiner

Befund: Mit „denied“ ist das Netzbild nicht kleiner als im Standard, Skript und Sitzungsanfragen laufen weiter, was zur Herstellerangabe zum No-Consent-Modus passt (siehe unten). Cookies entstehen erst bei „granted“. Nur das Nachladen nach dem Klick ließ die Phase davor leer. Gesehen haben wir die Größe der Anfragen und ihre Parameter, nicht ihren Inhalt, und keine Replay-Datenpakete; ob sie bei längerer Sitzung folgen, wissen wir nicht. Die Besuche kamen aus Deutschland. Warum Standard und „denied“ keine Cookies setzten, ist nicht belegt: naheliegend ist die Durchsetzung des Einwilligungssignals durch den Hersteller für Besuche aus dem EWR. Der Cookie-Schalter des Projekts stand auf An und erklärt es nicht; eine Einstellung „Cookie-Einwilligung erforderlich“ haben wir in der Oberfläche nicht gefunden. Das ist eine Vermutung, belegt ist sie nicht.

Wie oft Clarity vor der Einwilligung lädt

Stand dieses Abschnitts: Websites, deren letzter erfolgreicher Scan zwischen dem 1. und 24. Oktober 2026 liegt (n = 2.188.885, davon 1.049.885 mit erkanntem Banner und 1.139.000 ohne). Startseiten, einmal im frischen Browser geladen. „Vor der Einwilligung“ heißt bei Seiten mit Banner: vor dem Klick des Scanners auf „Alle akzeptieren“.

KennzahlAnteilSeiten
Clarity erkannt (vor oder nach dem Klick)1,03 %22.517
Clarity vor der Einwilligung, alle Seiten0,51 %11.221
davon Seiten mit erkanntem Banner (Basis: alle Banner-Seiten)0,87 %9.142
davon Seiten ohne erkanntes Banner (Basis: alle Seiten ohne Banner)0,18 %2.079
Banner-Seiten mit Clarity: davon schon vor dem Klick44,7 %9.142 von rechnerisch 20.438

Auf Seiten mit erkanntem Banner lädt Clarity bei 44,7 % der Seiten, die es einsetzen, schon vor dem Klick. Bei den übrigen 55,3 % (rechnerisch 11.296 Seiten) erscheint es erst danach. Das Banner hält Clarity also öfter zurück, als es versagt, aber es versagt bei fast jeder zweiten Einbindung. Bei Seiten ohne erkanntes Banner heißt „erkannt“ dagegen „lädt ohne jede Abfrage“, denn ohne Banner gibt es keinen Klick und keine Nach-Phase. Die Quote 0,18 % ist deshalb mit der Banner-Quote nicht als gleich gemessene Verbreitung vergleichbar.

Zur Größenordnung im selben Stand und derselben Zählweise: Google Analytics 4 lädt auf 6,85 % der Seiten vor der Einwilligung, Matomo auf 3,73 %, Hotjar auf 0,24 % (Hotjar im Vergleich). Ein Treffer bedeutet nur: Es ging eine Anfrage an einen Clarity-Host. Ob Skript oder Aufzeichnung, trennt die Auswertung nicht, und Clarity-Daten über einen eigenen Proxy der Website sieht die Messung nicht.

Die folgenden Zahlen stammen aus einem anderen, größeren Stand (Gesamtkorpus mit gemischten Scandaten zwischen 8. August und 24. Oktober 2026, n = 4.920.998). Sie werden nicht mit den Zahlen oben verrechnet. Betrachtet werden die 30.583 Seiten dieses Standes, auf denen Clarity vor der Einwilligung lädt.

Befund auf diesen 30.583 SeitenAnteil
mindestens ein Cookie vor der Einwilligung (irgendeines)93,9 %
mindestens ein bekanntes Clarity-Cookie (_clck, _clsk, CLID, ANONCHK)12,7 %
Cookie _ga zusätzlich auf der Seite35,7 %
Cookie _fbp (Meta) zusätzlich auf der Seite28,4 %
Cookie _gcl_au (Google Ads) zusätzlich auf der Seite28,3 %

Das erste Muster: Auf 87 von 100 Seiten, auf denen Clarity vor der Einwilligung geladen wird, liegt vor der Einwilligung kein eigenes Clarity-Cookie auf dem Gerät. Über alle Seiten des Standes gerechnet haben nur 0,06 % einen von Clarity stammenden Cookie oder Speichereintrag vor der Einwilligung, und ein Cookie ohne zugehörige Anfrage kam nie vor. Das passt zur Herstellerangabe, dass der Consent Mode im EWR, Großbritannien und der Schweiz standardmäßig aktiv ist und Clarity vor einem gültigen Einwilligungssignal keine Cookies setzt. Ob das die Ursache der Zahl ist, haben wir nicht geprüft; der Zusammenhang ist eine Vermutung, kein Befund. Und ein fehlendes Cookie sagt nichts darüber, ob Daten fließen.

Das zweite Muster: Clarity kommt selten allein. Auf mehr als jeder dritten dieser Seiten liegt vor der Einwilligung auch ein Google-Analytics-Cookie, auf mehr als jeder vierten ein Meta-Cookie. Das heißt nicht, dass Clarity diese Cookies setzt, sondern dass Seiten, die Clarity ohne Abfrage laden, meist mehrere Werkzeuge ohne Abfrage laden. Wer bei einem Mandanten Clarity vor der Einwilligung findet, sollte den ganzen Stack prüfen.

Zählweise: Als eigenes Clarity-Cookie gelten die Namen aus der Herstellerdokumentation. MUID, laut Hersteller ein Microsoft-weiter Browser-Identifikator, ist nicht in der Liste. Der Anteil mit Clarity-Cookie ist deshalb eine Untergrenze.

Was der Hersteller zusagt

Die Angaben stammen aus der Dokumentation von Microsoft (von uns abgerufen am 29. Oktober 2026). Es sind Herstellerangaben, keine Messungen von uns.

ThemaAngabe von Microsoft
Consent Mode Ab dem 31. Oktober 2025 setzt Clarity die Pflicht zu einem gültigen Einwilligungssignal für Besuche aus dem EWR, Großbritannien und der Schweiz durch („begins enforcing“). Für diese Regionen ist der Consent Mode standardmäßig aktiv.
Ohne Einwilligung Clarity läuft in einem „No-Consent-Modus“ mit begrenzter Erfassung und ohne Cookies weiter, mit einer eindeutigen Kennung je Seitenaufruf. Die Prüfanleitung des Herstellers erwartet dabei weiterhin /collect-Aufrufe.
Rolle Laut FAQ „GDPR ready“ und handelnd als „data controller“ (Verantwortlicher). Für Nutzung und Bedingungen verweist die FAQ auf die Clarity-Nutzungsbedingungen und die Microsoft-Datenschutzerklärung.
Aufbewahrung Der Betreiber sieht Daten bis zu 30 Tage ab der Aufzeichnung. Favoriten und eine zufällige Stichprobe bleiben laut FAQ bis zu 9 Monate erhalten.

Zum No-Consent-Modus. Das ist für Agenturen der wichtigste Satz der Herstellerdoku: Wer im Banner „ablehnen“ wählt und Clarity per Consent API „denied“ meldet, hat damit nach Herstellerangabe nicht abgeschaltet, was Clarity überträgt, sondern nur die Cookies. Unser Test passt dazu: Skript und Sitzungsanfragen liefen mit „denied“ unverändert. Ob eine solche Übertragung ohne Cookie und ohne Einwilligung zulässig ist, beurteilen wir nicht. Eine Aussage einer Aufsichtsbehörde oder eines Gerichts dazu haben wir nicht gefunden.

Zur Rolle. Nach dem CNIL-Entwurf ist ein Anbieter von Sitzungsaufzeichnungen Auftragsverarbeiter, solange er die Daten nicht für eigene Zwecke nutzt. Nutzt er sie mit Zustimmung des Betreibers für eigene Zwecke, ist er für diese Nachverarbeitung allein verantwortlich (Randnummer 10). Welche Konstellation bei Clarity vorliegt, hängt an den Nutzungsbedingungen, die der Betreiber akzeptiert. Wir haben sie nicht ausgewertet und treffen dazu keine Aussage. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag von Microsoft für Clarity ist uns nicht bekannt; belegt oder widerlegt haben wir das nicht. Prüfen Sie die Bedingungen, bevor Sie in der Datenschutzerklärung „Auftragsverarbeiter“ schreiben.

Rechtliche Einordnung nach deutscher Aufsichtslinie

Gesetz. Nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist die Speicherung von Informationen auf dem Endgerät oder der Zugriff darauf nur mit Einwilligung zulässig. Ausnahmen gelten nach Absatz 2 Nr. 2, wenn der Vorgang unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitstellen kann. Für die anschließende Verarbeitung gilt zusätzlich die DSGVO, bei Einwilligung regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. a.

Aufsichtsauffassung. Die Orientierungshilfe der deutschen Aufsichtsbehörden für digitale Dienste (Version 1.2, November 2024) nennt Sitzungsaufzeichnungen nicht ausdrücklich. Zur Reichweitenmessung sagt sie: Eine Festlegung, ob diese ohne Einwilligung rechtmäßig sei, könne allenfalls für eine genau definierte Konfiguration und Zweckbestimmung getroffen werden und gelte nicht mehr, wenn weitere Informationen über Nutzende hinzukommen (Randnummer 89). Selbst die einfache Besucherzählung sei nicht per se Teil des Basisdienstes, sondern zweckabhängig (Randnummer 90; in Version 1.1 die Randnummern 87 und 88). Unsere Schlussfolgerung, keine Aussage der Behörden zu Clarity: Wenn schon die einfache Zählung diese Hürde hat, ist es schwer, Aufzeichnungen von Mausbewegungen und Seitenaufbau in die Ausnahme zu zählen.

Ausland als Indikator. Die CNIL hat am 25. Februar 2026 einen Empfehlungsentwurf zu Sitzungsaufzeichnungen zur Konsultation gestellt (bis 22. April 2026). Er stützt sich auf französisches Recht, bindet deutsche Betreiber nicht, und eine angenommene Endfassung haben wir am 29. Oktober 2026 nicht gefunden. Wir zitieren die englische Arbeitsübersetzung. Der Entwurf sagt: Das Lesen und Schreiben auf dem Gerät sei nicht unbedingt erforderlich, und die Zwecke einer Sitzungsaufzeichnung unterlägen der vorherigen Einwilligung (Randnummer 19). Für die deutsche Praxis ist das ein Hinweis auf die Richtung der europäischen Aufsicht, keine Regel.

Drittland. Complianty führt Clarity als Anbieter mit Sitz in den USA. Als Grundlage nennt der Hersteller Standardvertragsklauseln zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und Microsoft Corporation und gibt auf seiner Datenschutzseite an, die Datenschutzrahmen EU-USA, UK-Erweiterung und Schweiz-USA einzuhalten. Die Listung auf dataprivacyframework.gov haben wir nicht geprüft und behaupten sie deshalb nicht. Zum Rahmen: Das Gericht der EU hat die Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss am 3. September 2025 abgewiesen (T-553/23, Pressemitteilung Nr. 106/25). Das Rechtsmittel C-703/25 P (eingereicht am 31. Oktober 2025) führt InfoCuria am 29. Oktober 2026 als anhängig.

Maskierung: Was die Voreinstellung verdeckt

Laut Hersteller maskiert Strict den gesamten Inhalt, Balanced (Voreinstellung) nur sensible Inhalte, wozu der Hersteller Zahlen und E-Mail-Adressen zählt, und Relaxed keinen Inhalt. Eingabefelder und Auswahllisten sind in jedem Modus maskiert. Drei Punkte sind für die Entscheidung relevant:

  • Freitext bleibt in Balanced sichtbar. Ein Name in einer Überschrift, ein Ort in einer Bestellübersicht oder eine Kundennummer in Textform sind kein „Zahl oder E-Mail“. Das ist unsere Folgerung aus der Herstellerdefinition. Für Shops, Formulare und Kundenbereiche ist Strict das stimmige Ziel.
  • Änderungen wirken nicht rückwirkend. Eine neue Maskierung gilt für neue Aufzeichnungen und kann bis zu einer Stunde dauern. Frühere Aufzeichnungen bleiben unverändert.
  • URL-Parameter, Referrer und Stylesheets sind Lücken. Die URL-Maskierung deckt nur die Seiten-URL ab, Parameter müssen über den Support angefragt werden, Referrer- und Klick-URLs sind laut FAQ nicht erfasst, Stylesheets werden nicht maskiert.

Der CNIL-Entwurf empfiehlt, ohne Konfiguration standardmäßig alle betrachteten Kategorien zu maskieren, darunter Bilder, Formulare, Textfelder und dynamisch befüllte Felder (Randnummer 43). Wir vergleichen hier eine Herstellerangabe mit einem nicht verbindlichen Entwurf einer ausländischen Behörde. Das ist keine Feststellung, dass Clarity etwas falsch macht, aber ein Grund, die Voreinstellung bei sensiblen Inhalten nicht als Endpunkt zu behandeln.

Was daraus für den Einsatz folgt

Erst nach der Einwilligung laden. Im Test ging bei nachgeladenem Skript vor dem Klick keine einzige Anfrage an Clarity hinaus. Mit eingebundenem Standard-Snippet und „denied“ dagegen schon (Tabelle oben). Wer vor der Einwilligung nichts senden will, lädt das Skript deshalb erst danach. Wer die Consent API (Version 2) nutzt, meldet beide Signale (ad_Storage, analytics_Storage). Bei „denied“ löscht Clarity laut Doku vorhandene Cookies und läuft im No-Consent-Modus weiter, was nicht „aus“ bedeutet.

Einbindungsweg prüfen. Der Hersteller nennt neben dem Skript im Theme auch Tag-Manager, Plugins und die Verknüpfung mit Microsoft Advertising (UET-Tag). Wo Clarity im Mandantenbestand trotz funktionierendem Banner vor dem Klick lädt, ist der Einbindungsweg der erste Verdacht; wie häufig welcher Weg die Ursache ist, haben wir nicht gemessen.

Selbst prüfen. Im Netzwerk-Reiter nach clarity.ms filtern, ohne das Banner zu bedienen, und notieren, ob außer dem Skript (/tag/) auch /collect-Aufrufe vor dem Klick gehen. Danach ablehnen, neu laden und erneut filtern. Prüfen Sie auch Kasse und Kundenbereich; dort sitzt die Maskierung am häufigsten schief (unsere Erwartung, nicht gemessen).

Dokumentieren. Zweck, Rechtsgrundlage (bei Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 TDDDG), Empfänger Microsoft, Drittlandgrundlage, Aufbewahrung und Cookie-Namen gehören in Datenschutzerklärung und Verarbeitungsverzeichnis. Die Rolle tragen Sie erst ein, wenn Sie die Bedingungen geprüft haben. Complianty meldet eine Anfrage an Clarity vor der Einwilligung als Pre-Consent-Befund mit Beweis der Anfrage (Zeitpunkt relativ zum Klick, geschwärzte URL); die Rollenfrage bleibt Sache des Betreibers, nicht des Scanners.

Weiterführend

Die Messmethode steht in der Dokumentation zum Scanner. Zu Cookies vor der Einwilligung insgesamt gibt es die Studie zu Tracking-Cookies, zu US-Übermittlungen die Auswertung zum Drittland-Transfer. Wie man Tracking vor der Einwilligung selbst findet, zeigt dieser Beitrag.

Grenzen

Was dieser Ratgeber nicht leistet. Die Grenzen im Klartext.

  • Der Test hat Grenzen. Echte Projekt-ID, aber ein bestehendes Projekt eines eigenen Kontos, gemessen von einer lokalen Testseite ohne Besucher. Der Cookie-Schalter des Projekts stand auf An; eine Einstellung „Cookie-Einwilligung erforderlich“ haben wir in der Oberfläche nicht gefunden. Die fehlenden Cookies in Standard und „denied“ erklärt der Schalter nicht; naheliegend ist die Durchsetzung des Einwilligungssignals durch den Hersteller ab 31.10.2025 (Vermutung, nicht belegt). Kein Banner, Einwilligung nur simuliert, Chromium 153 headless, Netzstandort Deutschland, 12 Sekunden Messzeit, 3 Läufe. Gesehen sind Größen und Parameternamen, nicht Inhalte. Replay-Datenpakete kamen in 12 Sekunden nicht; ob sie später folgen, ist offen.
  • Die Maskierung in der Praxis ist nicht gemessen. Cookies, Anfragen und Maskierung einer echten Einbindung mit Verkehr haben wir weder im Prüfstand noch im Korpus einzeln erfasst. Die Aussagen zur Einbindungsursache und zur Maskierung bei Kasse und Kundenbereich sind Vermutungen. Aussagen zu Aufzeichnungsinhalt und Maskierung sind Herstellerangaben, Stand der Dokumentation Dezember 2025 bis Oktober 2026.
  • Die Korpus-Zahl zeigt einen Ladebefund. Sie unterscheidet nicht, ob die Anfrage nur das Skript holt oder Daten überträgt, und sie sagt nichts über die Konfiguration im Clarity-Konto. Über Proxy der Website ausgelieferte Einbindungen sind nicht enthalten. Gemessen sind Startseiten, keine Unterseiten wie Kasse oder Kundenbereich.
  • Zwei Stände, nie vermischt. Die Quoten zum Banner stammen aus Scans ab 1. Oktober 2026 (n = 2.188.885, zu 91 % .de). Die Cookie-Muster stammen aus dem größeren Gesamtstand mit gemischten Scandaten (n = 4.920.998). Beide sind roh, ohne Bereinigung um Dubletten und Weiterleitungsfarmen. Größere, durch Bot-Schutz abgeschirmte Seiten sind unterrepräsentiert.
  • „Ohne Banner“ heißt „ohne erkanntes Banner“. Eigenbau-Banner und seltene Einwilligungsdienste können als „ohne Banner“ laufen. Die Quote vor der Einwilligung bei Seiten ohne Banner ist per Konstruktion mit der Banner-Quote nicht gleich gemessen.
  • Der Cookie-Anteil ist eine Untergrenze. Als eigenes Clarity-Cookie zählen nur die Namen _clck, _clsk, CLID und ANONCHK. Die Ursache für das seltene Vorkommen (Standard-Consent-Mode des Herstellers, Durchsetzung laut Hersteller ab 31.10.2025) ist eine Vermutung, nicht belegt.
  • Keine Rechtsberatung. Offen bleiben die Frage, ob der No-Consent-Modus ohne Cookies ohne Einwilligung zulässig ist (dazu haben wir keine Aufsichts- oder Gerichtsaussage gefunden), die Rolle von Microsoft nach den aktuellen Bedingungen, die Listung im Datenschutzrahmen und die endgültige Fassung der CNIL-Empfehlung. Die Clarity-Nutzungsbedingungen (Rollen, Auftragsverarbeitung) wurden nicht ausgewertet, die Listung von Microsoft auf dataprivacyframework.gov nicht geprüft. Das Rechtsmittel C-703/25 P ist Stand 29.10.2026 laut InfoCuria anhängig. Die CNIL-Zitate beruhen auf der englischen Arbeitsübersetzung des Entwurfs. Die Orientierungshilfe wurde in Version 1.2 (November 2024) gelesen. Die Rechtsauffassungen gelten für den Stand 29. Oktober 2026.
  • Keine Aussage über einzelne Websites. Alle Zahlen sind Aggregate über den Korpus.
FAQ

Häufige Fragen. Kurz beantwortet.

Braucht Microsoft Clarity eine Einwilligung?

In der Regel ja, wenn die Einbindung Cookies setzt oder Informationen auf dem Gerät ausliest (§ 25 TDDDG) und die Daten anschließend verarbeitet werden. Die deutschen Aufsichtsbehörden nennen Sitzungsaufzeichnungen in der Orientierungshilfe für digitale Dienste (Version 1.2) nicht ausdrücklich, sehen aber selbst die einfache Besucherzählung nicht per se als Teil des Basisdienstes, sondern abhängig vom Zweck (Randnummer 90). Die französische CNIL nimmt in ihrem nicht verbindlichen Entwurf an, dass die Zwecke einer Sitzungsaufzeichnung der vorherigen Einwilligung unterliegen (Randnummer 19). Das ist unsere Einordnung, keine Rechtsberatung.

Reicht es, Clarity per Consent API auf „denied“ zu stellen?

Laut Herstellerdokumentation setzt Clarity dann keine Cookies, läuft aber im No-Consent-Modus mit begrenzter Erfassung und einer Kennung je Seitenaufruf weiter. Ob das ohne Einwilligung zulässig ist, beurteilen wir nicht. In unserem Test mit echter Projekt-ID gingen trotz „denied“ Skriptabruf und drei kleine Sitzungsanfragen hinaus, Cookies entstanden nicht (bestehendes Projekt, Cookie-Schalter an, Einwilligung simuliert). Wer vor der Einwilligung nichts senden will, lädt Clarity erst nach der Zustimmung.

Wie oft lädt Clarity vor der Einwilligung?

Auf 0,51 % aller geprüften Websites (11.221 von 2.188.885, Scans ab 1. Oktober 2026). Auf Seiten mit erkanntem Banner lädt es bei 44,7 % der Seiten, die Clarity einsetzen, schon vor dem Klick.

Setzt Clarity Cookies vor der Einwilligung?

In unserer Messung selten: Auf nur 12,7 % der Seiten, auf denen Clarity vor der Einwilligung lädt, liegt dort ein bekanntes Clarity-Cookie (Gesamtstand, n = 4.920.998). Der Hersteller gibt an, dass der Consent Mode für den EWR, Großbritannien und die Schweiz standardmäßig aktiv ist. Im Test mit echter Projekt-ID entstanden Cookies erst nach „granted“. Ein fehlendes Cookie heißt nicht, dass keine Daten fließen.

Ist Clarity Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher?

Microsoft beschreibt Clarity in der FAQ als „data controller“. Die CNIL ordnet Anbieter von Sitzungsaufzeichnungen im Entwurf als Auftragsverarbeiter ein, solange sie die Daten nicht für eigene Zwecke nutzen (Randnummer 10). Welche Konstellation für Clarity gilt, haben wir nicht ausgewertet. Sie hängt an den Bedingungen, die Sie akzeptieren. Prüfen Sie diese, bevor Sie die Rolle in der Datenschutzerklärung festlegen.

Welche Maskierung sollte ich einstellen?

Die Voreinstellung ist Balanced: Sie maskiert Eingabefelder, Auswahllisten sowie Zahlen und E-Mail-Adressen. Für Shops, Formulare und Kundenbereiche ist Strict die vorsichtigere Wahl. Zusätzlich können Sie Elemente per data-clarity-mask markieren. Änderungen gelten nur für neue Aufzeichnungen.

Wie lange speichert Clarity die Aufzeichnungen?

Laut Herstellerangabe (FAQ) sind Daten bis zu 30 Tage ab der Aufzeichnung für den Betreiber einsehbar. Favoriten-Aufzeichnungen und eine zufällige Stichprobe bleiben bis zu 9 Monate erhalten.

Quellen

Quellen. Zum Nachprüfen.

  1. Microsoft Clarity: Consent Mode · Herstellerangabe: Durchsetzung ab 31.10.2025, Standard für EWR, UK, CH
  2. Microsoft Clarity: Cookie Consent API (ConsentV2) · Herstellerangabe: No-Consent-Modus, Kennung je Seitenaufruf
  3. Microsoft Clarity: Cookies · Herstellerangabe: Cookie-Namen und Zwecke
  4. Microsoft Clarity: Masking content · Herstellerangabe: Maskierungsmodi, Voreinstellung Balanced
  5. Microsoft Clarity: Data collection · Herstellerangabe: erfasste Datenfelder
  6. Microsoft Clarity: FAQ · Herstellerangabe: Rolle, Speicherort, Aufbewahrung, Drittland
  7. § 25 TDDDG, Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen · Absatz 1 Einwilligung, Absatz 2 Nr. 2 Ausnahme (Wortlaut am 29.10.2026 geprüft)
  8. Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von digitalen Diensten (OH Digitale Dienste, Version 1.2, November 2024) · Randnummern 89 und 90 zur Reichweitenmessung
  9. Orientierungshilfe Telemedien 2021, Version 1.1 (Vorgängerfassung) · Dieselben Passagen unter den Randnummern 87 und 88
  10. CNIL: Draft recommendation concerning session replay tools (Februar 2026, Entwurf) · Nicht verbindlich, französisches Recht, englische Arbeitsübersetzung, Randnummern 1 bis 3, 10, 17, 19, 43
  11. CNIL: Session replay, öffentliche Konsultation zum Entwurf · Veröffentlicht 25.02.2026, Konsultation bis 22.04.2026; Annahme der Endfassung von uns nicht gefunden
  12. Gerichtshof der EU, Pressemitteilung Nr. 106/25 zum Urteil des Gerichts T-553/23, Latombe/Kommission (3.9.2025) · Klage auf Nichtigerklärung des Angemessenheitsbeschlusses abgewiesen
  13. Rechtsmittel C-703/25 P, Latombe/Kommission (Mitteilung im Amtsblatt, C/2025/6610) · Rechtsmittel gegen das Urteil T-553/23; InfoCuria (29.10.2026): anhängig, eingereicht am 31.10.2025
  14. Microsoft: Data Privacy Framework Covered Entities · Herstellerangabe zur Teilnahme; Listung auf dataprivacyframework.gov nicht geprüft
  15. DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679 · Art. 6
Methodik

Wie Complianty das misst. Und wo es aufhört.

Der Scanner zeichnet in einem frischen Browser auf, welche Verbindungen vor und nach der Einwilligung entstehen. Die Dokumentation beschreibt das Verfahren und seine Grenzen. Ohne Anmeldung lesbar.

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