Was reCAPTCHA beim Seitenaufruf tut
Wir haben reCAPTCHA v3 in unserem Prüfstand nachgestellt: frisches Chromium 153 (headless), eine Testseite ohne Banner,
Mausbewegung, Scroll und ein Klick in den ersten Sekunden, zwölf Sekunden Wartezeit, jede Konfiguration dreimal gemessen.
Als Befund gilt nur, was in allen drei Läufen gleich auftrat. Eingebunden wurde das Skript so, wie es die
Hersteller-Dokumentation zeigt: api.js?render=SCHLÜSSEL im Kopf der Seite, mit einem echten
v3-Testschlüssel (für die Domain localhost registriert, ohne Seitenverkehr). Die Einwilligung ist
simuliert, einen echten Cookie-Banner gab es nicht.
| Konfiguration | Dritt-Anfragen | Davon POST | Cookies | Badge |
|---|---|---|---|---|
Standard: nur api.js eingebunden | 9 | 0 | 0 | sichtbar |
Standard plus grecaptcha.execute (Aktion submit) | 11 | 2 (reload ca. 10,6 KB, clr ca. 2,2 KB, ab ca. 1 s) | 1 (_GRECAPTCHA, 180 Tage) | sichtbar |
Nachladen: Skript und execute erst nach Klick | vor Klick 0, danach 11 wie oben | vor Klick 0 | vor Klick 0 | erst nach Klick |
Vergleich: Googles öffentlicher v2-Testschlüssel, Standard ohne execute | zeigte Cookie und reload schon ohne execute; für v3 nicht bestätigt | |||
Die Anfragen gehen an drei Google-Hosts: www.google.com (Skript, Rahmen, Worker, POSTs),
www.gstatic.com (Skript, Stylesheet, Bilder) und fonts.gstatic.com (Schrift). Jede dieser
Verbindungen überträgt die IP-Adresse des Browsers, auch ohne execute. Das Token, das
execute liefert, war rund 2,3 KB groß. Ob die Testseite unter pruefstand.localhost oder unter
localhost lief, machte keinen Unterschied; Google akzeptierte beide.
Drei Beobachtungen aus dem Prüfstand
-
Cookie und Datenaufrufe entstehen erst mit
execute. Googles Entwicklerseite beschreibt den Cookie_GRECAPTCHAals notwendig und sagt, er werde gesetzt, wenn reCAPTCHA ausgeführt wird ("when executed"). Das deckt sich mit unserer v3-Messung: Ohneexecutelag kein Cookie im Browser und es ging kein POST hinaus. Mitexecutestand_GRECAPTCHAaufwww.google.commit 180 Tagen Laufzeit. Der frühere Befund "Cookie ohneexecute" stammt vom v2-Testschlüssel und gilt für v3 nicht. -
Rahmen, Worker und Badge kommen schon beim Laden. Auch ohne
executeholt der Browser den Rahmen/recaptcha/api2/anchor, einen Worker und eine Roboto-Schrift vonfonts.gstatic.comund zeigt das Badge. Wer seine Schriften längst lokal eingebunden hat, findet diese Verbindung deshalb trotzdem im Protokoll, und der Scanner führt sie unter Google Fonts. -
Speichereinträge schon ohne
execute. Im Standardlauf lagen 4 Schlüssel (rc::aundrc::c) in den Speichern der Frames, mitexecute10, darunter_grecaptcha. Wir lesen nie die Werte, nur die Schlüssel; was in den Einträgen steht, wissen wir deshalb nicht.
Wie häufig und wie oft vor der Einwilligung
Die Korpuszahlen stammen aus unseren Scans von 2.188.885 Websites, deren letzter erfolgreicher Scan ab dem 1. Oktober 2026 liegt. Der Bestand besteht zu rund neun Zehnteln aus deutschen Seiten, gemessen wurde jeweils die Startseite. Seiten mit erkanntem Cookie-Banner (1.049.885) und ohne erkanntes Banner (1.139.000) rechnen wir getrennt.
| Kennzahl | Anteil | Seiten |
|---|---|---|
| reCAPTCHA irgendwo erkannt (vor oder nach der Einwilligung) | 3,46 % | 75.829 von 2.188.885 |
| lädt vor der Einwilligung, alle Seiten | 3,13 % | 68.539 von 2.188.885 |
| lädt vor der Einwilligung, Seiten mit erkanntem Banner | 4,36 % | 45.728 von 1.049.885 |
| lädt vor der Einwilligung, Seiten ohne erkanntes Banner | 2,00 % | 22.811 von 1.139.000 |
| Banner-Seiten mit erkanntem reCAPTCHA: davon schon vor der Einwilligung | 86,2 % | Anteil, kein Seitenwert |
Das Banner hält reCAPTCHA meist nicht zurück
Auf Seiten mit Banner, auf denen wir das Tool überhaupt sehen, taucht es bei 86,2 % schon vor dem Klick auf. Nur bei etwa jeder siebten dieser Seiten erscheint es erst im Delta nach der Einwilligung. Bei Google Analytics 4, Matomo, Clarity und Hotjar liegt dieser Anteil in derselben Messung zwischen 33 und 60 %. Warum reCAPTCHA seltener hinter die Einwilligung gesetzt wird, haben wir nicht untersucht; naheliegend ist, dass es als technische Hilfe gilt, das ist eine Vermutung.
Seiten mit erkanntem Banner setzen reCAPTCHA häufiger ein (4,36 % gegen 2,00 %). Warum, haben wir nicht untersucht. Ohne erkanntes Banner kann nichts "nach der Einwilligung" laden; die 2,00 % sind Seiten, die das Tool ohne jede Abfrage laden. "Ohne erkanntes Banner" heißt, dass der Scanner keinen Consent-Manager findet. Ein selbst gebautes Banner kann dazugehören.
Warum wir reCAPTCHA anders zählen als Analytics
Unsere strenge Zählung führt ein Tool nur dann als Befund vor der Einwilligung, wenn seine Kategorie Analyse, Werbung, Retargeting, Sitzungsaufzeichnung oder A/B-Test ist. reCAPTCHA hat die Kategorie "Captcha" und landet im Scanner in der Liste der funktionalen Anfragen. In der strengen Zählung hat es deshalb konstruktionsbedingt null Treffer. Das ist keine Entwarnung, sondern eine bewusste Zurückhaltung: Wir behaupten nicht, dass eine Sicherheitsfunktion dasselbe ist wie ein Werbepixel. Damit die Verbreitung trotzdem sichtbar bleibt, weisen wir reCAPTCHA in der Zählweise B aus: "lädt vor der Einwilligung in irgendeiner Rolle". Das ist ein Ladebefund. Er sagt, dass die Verbindung besteht, und entscheidet nicht, ob sie im Einzelfall zulässig ist.
Cookie-Befund (anderer Scanstand, deshalb getrennt)
Die Cookie-Auswertung liegt nur für den Gesamtkorpus mit gemischten Scanstand-Daten vor (4.920.998 Websites, Scans vom
8. August bis 24. Oktober 2026). Wir mischen sie nicht mit den Zahlen oben. Auf den 161.932 Seiten dieses Korpus, auf
denen reCAPTCHA vor der Einwilligung lädt, war vor dem Klick bei 86,5 % mindestens ein Cookie gesetzt. Den
eigenen Cookie _GRECAPTCHA fanden wir auf 38,3 % dieser Seiten. Die übrigen Cookies stammen von anderen
Diensten, am häufigsten Google-Analytics-Cookies (_ga bei 15,8 %) und __cf_bm von Cloudflare
(9,9 %). Dass der eigene Cookie nur auf gut jeder dritten Seite auftaucht, passt zum v3-Prüfstand, wenn man annimmt, dass viele Seiten
api.js einbinden, ohne beim Laden schon execute aufzurufen: Dann entsteht der Cookie
erst später, etwa beim Absenden des Formulars. Das ist eine Vermutung, wir haben es im Korpus nicht gemessen.
Formular-Studie (eigene Messung mit anderer Basis)
In unserer Formular-Studie (88.189 deutsche Websites, August 2026, Startseite plus zwei Unterseiten) war bei 5,6 % der Websites mit Formular ein Captcha aktiv, bevor jemand etwas eingegeben hatte, und in 88 % dieser Fälle war es reCAPTCHA.
Was sich rechtlich belegen lässt
Das ist Einordnung auf Grundlage der genannten Quellen, keine Rechtsberatung. Beim Laden von reCAPTCHA geschehen zwei Dinge, die man trennen muss (so auch die Orientierungshilfe, Rn. 42): Das Skript speichert Informationen im Browser und liest sie aus. Dafür gilt § 25 TDDDG: Einwilligung, außer die Speicherung ist "unbedingt erforderlich", damit der Anbieter einen vom Nutzer "ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst" zur Verfügung stellen kann (§ 25 Abs. 2 Nr. 2). Und es werden personenbezogene Daten verarbeitet, mindestens die IP-Adresse, die an Google geht. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und bei Google zusätzlich eine Transfergrundlage.
Was die Orientierungshilfe sagt
Die Datenschutzkonferenz nennt Captchas in ihrer Orientierungshilfe Digitale Dienste (Version 1.2, November 2024) nicht ausdrücklich. Wir haben das Dokument durchsucht, das Wort kommt nicht vor. Tragende Aussagen:
- Rn. 74: Der Basisdienst werde oft von Komponenten flankiert, die ihn sicher, schnell und stabil machen. Systeme zur "nutzerorientierten Betrugsprävention und IT-Sicherheit" dienten grundsätzlich Nutzer und Betreiber gleichermaßen und könnten dem Basisdienst zugerechnet werden. Im selben Absatz stehen Kontaktformulare, Chatboxen und Kartendienste auf der Liste der Zusatzdienste.
- Rn. 76: Nutzende "wünschen" solche Zusatzdienste erst, wenn sie diese explizit in Anspruch nehmen, etwa ein Formular ausfüllen.
- Rn. 83: "Nutzerorientierte Sicherheitscookies" sind ein Beispiel für unbedingt erforderliche Cookies, etwa gegen wiederholt fehlgeschlagene Anmeldeversuche. Eine "pauschale Klassifizierung als Sicherheitscookie" genüge nicht, und die Ausnahme gelte nicht für Cookies, die der Sicherheit von Websites oder Diensten Dritter dienen, die der Nutzer nicht ausdrücklich angefordert hat. Die Randnummer spricht von Cookies, nicht von Captchas.
- Rn. 42 und 43: Speichern und Auslesen sind von der anschließenden Verarbeitung getrennt zu betrachten; eine Einwilligung verlangt aktives Handeln, mit dem Nutzende ausdrücklich einverstanden sind.
Unsere Einordnung (nicht Wortlaut der Behörde): Rn. 74 und 76 sprechen dafür, dass es auf den Einzelfall ankommt: Ein Captcha an einem Formular, das die Besucherin gerade ausfüllt, ist näher an der Ausnahme als eines, das auf jeder Seite beim Aufruf lädt. Dass der Prüfstand beim Nachladen erst bei Interaktion keine Verbindung hatte, zeigt, dass der spätere Ladezeitpunkt technisch möglich ist. Ob das die Ausnahme trägt, ist offen. Eine Entscheidung von Behörden oder Gerichten zu dieser Frage kennen wir nicht.
Was Google selbst sagt, und was sich 2026 geändert hat
Googles Entwicklerseite nennt den Cookie _GRECAPTCHA "necessary" und sagt, er werde "when executed" für die
Risikoanalyse gesetzt. Das ist die Selbstauskunft des Anbieters und bindet weder Behörden noch Gerichte. Die Seite ist als
veraltet gekennzeichnet und verweist auf die Dokumentation von Google Cloud (Google Cloud Fraud Defense), die dieselbe
Formulierung für dieses Produkt enthält. Ob sie jede reCAPTCHA-Einbindung abdeckt, die Sie vorfinden, haben wir nicht geklärt.
Zur Rollenverteilung: Ein Produktmanager von Google schrieb am 26. Januar 2026 im Google-Cloud-Security-Forum, reCAPTCHA wechsle zum 2. April 2026 vom Controller- zum Processor-Angebot. Kunden würden zu Verantwortlichen, Google verarbeite die Daten nach Weisung. Googles Cloud-FAQ nennt die Kunden ab dem 2. April 2026 "sole controller" der Kundendaten, die Verarbeitung laufe über die Google Cloud Terms of Service und das Cloud Data Processing Addendum. Das sind Herstellerangaben; den alten und den neuen Vertragswortlaut haben wir nicht gegeneinander gelegt. Nach Darstellung der Kanzlei Scheja & Partners (16. April 2026) löst der Vertrag die Kernprobleme nicht, weil Google nicht offenlege, welche Daten der Cookie verarbeitet; das ist eine Kanzleimeinung und keine Behördenposition, von uns nicht unabhängig geprüft. In der gemeinsamen Quelle von VVT, DSE und Scan-Timeline führen wir reCAPTCHA als Drittlandtransfer in die USA mit Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln (Stufe "mit Garantien"). Das ist eine interne Einstufung und sagt nicht, dass die Grundlage trägt.
Alternativen und Nachladen: was belegt ist
Gemessen haben wir nur reCAPTCHA selbst. Beim Nachladen erst auf Klick auf ein Formularfeld (Skript wird per Script-Tag
erst beim ersten Fokus eingefügt) gab es in allen drei Läufen vor dem Klick null Anfragen, null Cookies, null
Speichereinträge; nach dem simulierten Klick folgte das Bild der Konfiguration mit execute. Ein Klick in ein Feld ist keine Einwilligung: Art. 4 Nr. 11 DSGVO
verlangt eine "unmissverständlich abgegebene Willensbekundung", die Orientierungshilfe (Rn. 43) aktives Handeln. Nachladen
senkt die Zahl der Verbindungen vor der Nutzung, ersetzt aber keine Rechtsgrundlage. Wer Besucher ohne Zustimmung zu Google
ausschließt, riskiert Zweifel an der Freiwilligkeit (Art. 7 Abs. 4, Erwägungsgrund 42 DSGVO).
Die Angaben der Anbieter alternativer Captchas, mit Abrufstand 29. Oktober 2026. Wir haben diese Dienste im Prüfstand nicht gemessen; ein externer Anbieter bedeutet weiterhin eine Verbindung beim Seitenaufruf.
| Dienst | Herstellerangabe |
|---|---|
| ALTCHA | quelloffen (MIT-Lizenz), Selbst-Hosting möglich; keine Cookies, kein Fingerprinting, keine Weitergabe an Dritte |
| Cloudflare Turnstile | greift nicht auf Formulareingaben zu; Einbindung ohne Leitung des Datenverkehrs über Cloudflare; Details im eigenen Datenschutz-Addendum |
| hCaptcha | für Nutzer in der EU Auftragsverarbeiter |
Wo reCAPTCHA in Complianty auftaucht
Der Scanner führt reCAPTCHA als Dienst mit der Kategorie Captcha und weist es in der Liste der funktionalen Anfragen aus, nicht als Tracking-Befund. Zusätzlich prüft der Formular-Check Captchas an Formularen (reCAPTCHA, hCaptcha, Turnstile, Friendly Captcha) und bewertet, ob der Dienst schon vor einer Einwilligung aktiv war. Ist er einwilligungsgesteuert nachgeladen, gilt die Prüfung als bestanden. Der zugehörige Befund heißt "Captcha vor Einwilligung mit Drittlandbezug" und hat die Priorität Wichtig. Er ist ein Hinweis zur Prüfung, kein Urteil: Der Scanner sieht, ob und wann geladen wird, nicht, ob die Ausnahme in § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG im Einzelfall trägt.