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Google reCAPTCHA und DSGVO:Was schon das Einbinden an Google sendet

reCAPTCHA ist eine Sicherheitsfunktion, und genau deshalb lässt sich die Frage "lädt es vor der Einwilligung" nicht so beantworten wie bei einem Analyse-Tool. Diese Seite zeigt, was der Browser beim Aufruf tatsächlich tut, wie oft das auf deutschen Websites vorkommt und was sich daraus rechtlich belegen lässt und was nicht. Die Aussagen beruhen auf Messung, die Grenzen der Messung stehen offen daneben.

Stand: 30. Oktober 2026 · Beruht auf Messungen des Complianty-Scanners und öffentlichen Primärquellen

3,13 %

der geprüften Websites laden Google reCAPTCHA schon vor der Einwilligung: 68.539 von 2.188.885 Seiten. Bei Seiten mit erkanntem Cookie-Banner sind es 4,36 %, bei Seiten ohne erkanntes Banner 2,00 %.

Zählweise B: lädt vor der Einwilligung in irgendeiner Rolle (Ladebefund, kein Verstoßurteil). Basis: 2.188.885 erfolgreich geprüfte Websites mit letztem Scan ab 1. Oktober 2026 (1.049.885 mit, 1.139.000 ohne erkanntes Banner), überwiegend .de, nur Startseiten, roh ohne Bereinigung. Stand 29. Oktober 2026. Zur Messmethode
Kurzantwort

Schon das bloße Einbinden von api.js lädt Rahmen, Worker und Badge von Google, der Browser verbindet sich also mit Google. Cookie und Datenaufrufe entstehen im Test erst beim Aufruf von grecaptcha.execute. Wer das Skript erst bei Interaktion mit dem Formular lädt, sendet vorher nichts. Ob das ohne Einwilligung zulässig ist, ist unsere Einordnung im Einzelfall und keine Behördenaussage: Eine Aussage speziell zu Captchas kennen wir nicht.

  • 01Im Prüfstand (echter v3-Schlüssel, Chromium 153, drei Läufe) lud api.js allein 9 Dritt-Anfragen und zeigte das Badge, setzte aber kein Cookie und sendete keine POST-Anfragen. Mit execute kamen das Cookie _GRECAPTCHA (180 Tage), zwei POSTs (ca. 10,6 KB und 2,2 KB) und ein Token hinzu.
  • 02Auf 3,13 % der Seiten lädt reCAPTCHA vor der Einwilligung (68.539 von 2.188.885, Startseiten). Das ist ein Ladebefund, kein Verstoßurteil.
  • 03Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz nennt Captchas nicht. Sie lässt die Ausnahme für Sicherheitscookies nur zu, wenn ihre Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, eine pauschale Einstufung genügt nicht (Rn. 83).
  • 04Beim Nachladen erst auf Klick gab es im Prüfstand vor dem Klick null Anfragen und null Cookies. Das ist eine technische Möglichkeit und keine Einwilligung.

Was reCAPTCHA beim Seitenaufruf tut

Wir haben reCAPTCHA v3 in unserem Prüfstand nachgestellt: frisches Chromium 153 (headless), eine Testseite ohne Banner, Mausbewegung, Scroll und ein Klick in den ersten Sekunden, zwölf Sekunden Wartezeit, jede Konfiguration dreimal gemessen. Als Befund gilt nur, was in allen drei Läufen gleich auftrat. Eingebunden wurde das Skript so, wie es die Hersteller-Dokumentation zeigt: api.js?render=SCHLÜSSEL im Kopf der Seite, mit einem echten v3-Testschlüssel (für die Domain localhost registriert, ohne Seitenverkehr). Die Einwilligung ist simuliert, einen echten Cookie-Banner gab es nicht.

KonfigurationDritt-AnfragenDavon POSTCookiesBadge
Standard: nur api.js eingebunden900sichtbar
Standard plus grecaptcha.execute (Aktion submit)112 (reload ca. 10,6 KB, clr ca. 2,2 KB, ab ca. 1 s)1 (_GRECAPTCHA, 180 Tage)sichtbar
Nachladen: Skript und execute erst nach Klickvor Klick 0, danach 11 wie obenvor Klick 0vor Klick 0erst nach Klick
Vergleich: Googles öffentlicher v2-Testschlüssel, Standard ohne executezeigte Cookie und reload schon ohne execute; für v3 nicht bestätigt

Die Anfragen gehen an drei Google-Hosts: www.google.com (Skript, Rahmen, Worker, POSTs), www.gstatic.com (Skript, Stylesheet, Bilder) und fonts.gstatic.com (Schrift). Jede dieser Verbindungen überträgt die IP-Adresse des Browsers, auch ohne execute. Das Token, das execute liefert, war rund 2,3 KB groß. Ob die Testseite unter pruefstand.localhost oder unter localhost lief, machte keinen Unterschied; Google akzeptierte beide.

Drei Beobachtungen aus dem Prüfstand

  • Cookie und Datenaufrufe entstehen erst mit execute. Googles Entwicklerseite beschreibt den Cookie _GRECAPTCHA als notwendig und sagt, er werde gesetzt, wenn reCAPTCHA ausgeführt wird ("when executed"). Das deckt sich mit unserer v3-Messung: Ohne execute lag kein Cookie im Browser und es ging kein POST hinaus. Mit execute stand _GRECAPTCHA auf www.google.com mit 180 Tagen Laufzeit. Der frühere Befund "Cookie ohne execute" stammt vom v2-Testschlüssel und gilt für v3 nicht.
  • Rahmen, Worker und Badge kommen schon beim Laden. Auch ohne execute holt der Browser den Rahmen /recaptcha/api2/anchor, einen Worker und eine Roboto-Schrift von fonts.gstatic.com und zeigt das Badge. Wer seine Schriften längst lokal eingebunden hat, findet diese Verbindung deshalb trotzdem im Protokoll, und der Scanner führt sie unter Google Fonts.
  • Speichereinträge schon ohne execute. Im Standardlauf lagen 4 Schlüssel (rc::a und rc::c) in den Speichern der Frames, mit execute 10, darunter _grecaptcha. Wir lesen nie die Werte, nur die Schlüssel; was in den Einträgen steht, wissen wir deshalb nicht.

Wie häufig und wie oft vor der Einwilligung

Die Korpuszahlen stammen aus unseren Scans von 2.188.885 Websites, deren letzter erfolgreicher Scan ab dem 1. Oktober 2026 liegt. Der Bestand besteht zu rund neun Zehnteln aus deutschen Seiten, gemessen wurde jeweils die Startseite. Seiten mit erkanntem Cookie-Banner (1.049.885) und ohne erkanntes Banner (1.139.000) rechnen wir getrennt.

KennzahlAnteilSeiten
reCAPTCHA irgendwo erkannt (vor oder nach der Einwilligung)3,46 %75.829 von 2.188.885
lädt vor der Einwilligung, alle Seiten3,13 %68.539 von 2.188.885
lädt vor der Einwilligung, Seiten mit erkanntem Banner4,36 %45.728 von 1.049.885
lädt vor der Einwilligung, Seiten ohne erkanntes Banner2,00 %22.811 von 1.139.000
Banner-Seiten mit erkanntem reCAPTCHA: davon schon vor der Einwilligung86,2 %Anteil, kein Seitenwert

Das Banner hält reCAPTCHA meist nicht zurück

Auf Seiten mit Banner, auf denen wir das Tool überhaupt sehen, taucht es bei 86,2 % schon vor dem Klick auf. Nur bei etwa jeder siebten dieser Seiten erscheint es erst im Delta nach der Einwilligung. Bei Google Analytics 4, Matomo, Clarity und Hotjar liegt dieser Anteil in derselben Messung zwischen 33 und 60 %. Warum reCAPTCHA seltener hinter die Einwilligung gesetzt wird, haben wir nicht untersucht; naheliegend ist, dass es als technische Hilfe gilt, das ist eine Vermutung.

Seiten mit erkanntem Banner setzen reCAPTCHA häufiger ein (4,36 % gegen 2,00 %). Warum, haben wir nicht untersucht. Ohne erkanntes Banner kann nichts "nach der Einwilligung" laden; die 2,00 % sind Seiten, die das Tool ohne jede Abfrage laden. "Ohne erkanntes Banner" heißt, dass der Scanner keinen Consent-Manager findet. Ein selbst gebautes Banner kann dazugehören.

Warum wir reCAPTCHA anders zählen als Analytics

Unsere strenge Zählung führt ein Tool nur dann als Befund vor der Einwilligung, wenn seine Kategorie Analyse, Werbung, Retargeting, Sitzungsaufzeichnung oder A/B-Test ist. reCAPTCHA hat die Kategorie "Captcha" und landet im Scanner in der Liste der funktionalen Anfragen. In der strengen Zählung hat es deshalb konstruktionsbedingt null Treffer. Das ist keine Entwarnung, sondern eine bewusste Zurückhaltung: Wir behaupten nicht, dass eine Sicherheitsfunktion dasselbe ist wie ein Werbepixel. Damit die Verbreitung trotzdem sichtbar bleibt, weisen wir reCAPTCHA in der Zählweise B aus: "lädt vor der Einwilligung in irgendeiner Rolle". Das ist ein Ladebefund. Er sagt, dass die Verbindung besteht, und entscheidet nicht, ob sie im Einzelfall zulässig ist.

Die Cookie-Auswertung liegt nur für den Gesamtkorpus mit gemischten Scanstand-Daten vor (4.920.998 Websites, Scans vom 8. August bis 24. Oktober 2026). Wir mischen sie nicht mit den Zahlen oben. Auf den 161.932 Seiten dieses Korpus, auf denen reCAPTCHA vor der Einwilligung lädt, war vor dem Klick bei 86,5 % mindestens ein Cookie gesetzt. Den eigenen Cookie _GRECAPTCHA fanden wir auf 38,3 % dieser Seiten. Die übrigen Cookies stammen von anderen Diensten, am häufigsten Google-Analytics-Cookies (_ga bei 15,8 %) und __cf_bm von Cloudflare (9,9 %). Dass der eigene Cookie nur auf gut jeder dritten Seite auftaucht, passt zum v3-Prüfstand, wenn man annimmt, dass viele Seiten api.js einbinden, ohne beim Laden schon execute aufzurufen: Dann entsteht der Cookie erst später, etwa beim Absenden des Formulars. Das ist eine Vermutung, wir haben es im Korpus nicht gemessen.

Formular-Studie (eigene Messung mit anderer Basis)

In unserer Formular-Studie (88.189 deutsche Websites, August 2026, Startseite plus zwei Unterseiten) war bei 5,6 % der Websites mit Formular ein Captcha aktiv, bevor jemand etwas eingegeben hatte, und in 88 % dieser Fälle war es reCAPTCHA.

Was sich rechtlich belegen lässt

Das ist Einordnung auf Grundlage der genannten Quellen, keine Rechtsberatung. Beim Laden von reCAPTCHA geschehen zwei Dinge, die man trennen muss (so auch die Orientierungshilfe, Rn. 42): Das Skript speichert Informationen im Browser und liest sie aus. Dafür gilt § 25 TDDDG: Einwilligung, außer die Speicherung ist "unbedingt erforderlich", damit der Anbieter einen vom Nutzer "ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst" zur Verfügung stellen kann (§ 25 Abs. 2 Nr. 2). Und es werden personenbezogene Daten verarbeitet, mindestens die IP-Adresse, die an Google geht. Dafür braucht es eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und bei Google zusätzlich eine Transfergrundlage.

Was die Orientierungshilfe sagt

Die Datenschutzkonferenz nennt Captchas in ihrer Orientierungshilfe Digitale Dienste (Version 1.2, November 2024) nicht ausdrücklich. Wir haben das Dokument durchsucht, das Wort kommt nicht vor. Tragende Aussagen:

  • Rn. 74: Der Basisdienst werde oft von Komponenten flankiert, die ihn sicher, schnell und stabil machen. Systeme zur "nutzerorientierten Betrugsprävention und IT-Sicherheit" dienten grundsätzlich Nutzer und Betreiber gleichermaßen und könnten dem Basisdienst zugerechnet werden. Im selben Absatz stehen Kontaktformulare, Chatboxen und Kartendienste auf der Liste der Zusatzdienste.
  • Rn. 76: Nutzende "wünschen" solche Zusatzdienste erst, wenn sie diese explizit in Anspruch nehmen, etwa ein Formular ausfüllen.
  • Rn. 83: "Nutzerorientierte Sicherheitscookies" sind ein Beispiel für unbedingt erforderliche Cookies, etwa gegen wiederholt fehlgeschlagene Anmeldeversuche. Eine "pauschale Klassifizierung als Sicherheitscookie" genüge nicht, und die Ausnahme gelte nicht für Cookies, die der Sicherheit von Websites oder Diensten Dritter dienen, die der Nutzer nicht ausdrücklich angefordert hat. Die Randnummer spricht von Cookies, nicht von Captchas.
  • Rn. 42 und 43: Speichern und Auslesen sind von der anschließenden Verarbeitung getrennt zu betrachten; eine Einwilligung verlangt aktives Handeln, mit dem Nutzende ausdrücklich einverstanden sind.

Unsere Einordnung (nicht Wortlaut der Behörde): Rn. 74 und 76 sprechen dafür, dass es auf den Einzelfall ankommt: Ein Captcha an einem Formular, das die Besucherin gerade ausfüllt, ist näher an der Ausnahme als eines, das auf jeder Seite beim Aufruf lädt. Dass der Prüfstand beim Nachladen erst bei Interaktion keine Verbindung hatte, zeigt, dass der spätere Ladezeitpunkt technisch möglich ist. Ob das die Ausnahme trägt, ist offen. Eine Entscheidung von Behörden oder Gerichten zu dieser Frage kennen wir nicht.

Was Google selbst sagt, und was sich 2026 geändert hat

Googles Entwicklerseite nennt den Cookie _GRECAPTCHA "necessary" und sagt, er werde "when executed" für die Risikoanalyse gesetzt. Das ist die Selbstauskunft des Anbieters und bindet weder Behörden noch Gerichte. Die Seite ist als veraltet gekennzeichnet und verweist auf die Dokumentation von Google Cloud (Google Cloud Fraud Defense), die dieselbe Formulierung für dieses Produkt enthält. Ob sie jede reCAPTCHA-Einbindung abdeckt, die Sie vorfinden, haben wir nicht geklärt.

Zur Rollenverteilung: Ein Produktmanager von Google schrieb am 26. Januar 2026 im Google-Cloud-Security-Forum, reCAPTCHA wechsle zum 2. April 2026 vom Controller- zum Processor-Angebot. Kunden würden zu Verantwortlichen, Google verarbeite die Daten nach Weisung. Googles Cloud-FAQ nennt die Kunden ab dem 2. April 2026 "sole controller" der Kundendaten, die Verarbeitung laufe über die Google Cloud Terms of Service und das Cloud Data Processing Addendum. Das sind Herstellerangaben; den alten und den neuen Vertragswortlaut haben wir nicht gegeneinander gelegt. Nach Darstellung der Kanzlei Scheja & Partners (16. April 2026) löst der Vertrag die Kernprobleme nicht, weil Google nicht offenlege, welche Daten der Cookie verarbeitet; das ist eine Kanzleimeinung und keine Behördenposition, von uns nicht unabhängig geprüft. In der gemeinsamen Quelle von VVT, DSE und Scan-Timeline führen wir reCAPTCHA als Drittlandtransfer in die USA mit Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln (Stufe "mit Garantien"). Das ist eine interne Einstufung und sagt nicht, dass die Grundlage trägt.

Alternativen und Nachladen: was belegt ist

Gemessen haben wir nur reCAPTCHA selbst. Beim Nachladen erst auf Klick auf ein Formularfeld (Skript wird per Script-Tag erst beim ersten Fokus eingefügt) gab es in allen drei Läufen vor dem Klick null Anfragen, null Cookies, null Speichereinträge; nach dem simulierten Klick folgte das Bild der Konfiguration mit execute. Ein Klick in ein Feld ist keine Einwilligung: Art. 4 Nr. 11 DSGVO verlangt eine "unmissverständlich abgegebene Willensbekundung", die Orientierungshilfe (Rn. 43) aktives Handeln. Nachladen senkt die Zahl der Verbindungen vor der Nutzung, ersetzt aber keine Rechtsgrundlage. Wer Besucher ohne Zustimmung zu Google ausschließt, riskiert Zweifel an der Freiwilligkeit (Art. 7 Abs. 4, Erwägungsgrund 42 DSGVO).

Die Angaben der Anbieter alternativer Captchas, mit Abrufstand 29. Oktober 2026. Wir haben diese Dienste im Prüfstand nicht gemessen; ein externer Anbieter bedeutet weiterhin eine Verbindung beim Seitenaufruf.

DienstHerstellerangabe
ALTCHAquelloffen (MIT-Lizenz), Selbst-Hosting möglich; keine Cookies, kein Fingerprinting, keine Weitergabe an Dritte
Cloudflare Turnstilegreift nicht auf Formulareingaben zu; Einbindung ohne Leitung des Datenverkehrs über Cloudflare; Details im eigenen Datenschutz-Addendum
hCaptchafür Nutzer in der EU Auftragsverarbeiter

Wo reCAPTCHA in Complianty auftaucht

Der Scanner führt reCAPTCHA als Dienst mit der Kategorie Captcha und weist es in der Liste der funktionalen Anfragen aus, nicht als Tracking-Befund. Zusätzlich prüft der Formular-Check Captchas an Formularen (reCAPTCHA, hCaptcha, Turnstile, Friendly Captcha) und bewertet, ob der Dienst schon vor einer Einwilligung aktiv war. Ist er einwilligungsgesteuert nachgeladen, gilt die Prüfung als bestanden. Der zugehörige Befund heißt "Captcha vor Einwilligung mit Drittlandbezug" und hat die Priorität Wichtig. Er ist ein Hinweis zur Prüfung, kein Urteil: Der Scanner sieht, ob und wann geladen wird, nicht, ob die Ausnahme in § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG im Einzelfall trägt.

Grenzen

Was dieser Ratgeber nicht leistet. Die Grenzen im Klartext.

  • Keine Rechtsberatung. Ob reCAPTCHA auf Ihrer Seite ohne Einwilligung eingesetzt werden darf, hängt von Einbindung, Zweck und Abwägung ab. Die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden nennt Captchas nicht ausdrücklich, und eine einheitliche Linie von Gerichten fehlt.
  • Der Prüfstand ist eine Messung für einen Aufbau. Gemessen wurde mit einem echten v3-Testschlüssel ohne Seitenverkehr (Domain localhost), in Chromium 153 headless am 30. Oktober 2026, mit drei Läufen je Konfiguration, 12 Sekunden Wartezeit und Netzstandort Deutschland. Die Einwilligung ist simuliert (Klick, der den Lader aufruft), einen echten Banner gab es nicht. Nicht gemessen sind Enterprise-Varianten, Firefox und Safari, ein Konto mit echtem Verkehr, das Score-Verhalten sowie die Inhalte von Token, Anfragen und Speichereinträgen (nur Größen und Schlüsselnamen). Dass ein Cookie erst mit execute entsteht, gilt für diesen Aufbau; ob Google das Verhalten je nach Region oder Konto ändert, wissen wir nicht.
  • Der Scanner sieht Verbindungen, nicht das Konto. Welche Daten Google verarbeitet, wie lange, und ob die Auftragsverarbeitung greift, lässt sich aus dem Browser nicht ablesen.
  • Die Quote ist ein Ladebefund. Zählweise B zählt jedes Laden vor der Einwilligung in irgendeiner Rolle. Die strenge Zählung hat bei reCAPTCHA konstruktionsbedingt null Treffer und wird hier nicht verwendet.
  • Nur Startseiten. Captchas, die erst auf einer Unterseite mit Formular laden, werden zu niedrig geschätzt. Die Formular-Studie mit Unterseiten ist eine andere Messung mit anderer Basis.
  • Zwei Scanstände. Die Cookie-Zahlen (4.920.998 Websites, gemischte Scanstände) und die Quoten (2.188.885 Websites, Scan ab 1. Oktober 2026) haben verschiedene Basen und sind nicht vergleichbar. Warum der Cookie _GRECAPTCHA im Korpus nur auf 38,3 % der Seiten auftaucht, ist nicht gemessen; unsere Vermutung (Einbindung ohne frühen execute-Aufruf) steht im Abschnitt zum Cookie-Befund.
  • Rohe Zahlen. Der Bestand ist weder von Dubletten noch von Parkseiten bereinigt. In der Gegenprobe zum älteren, gemischten Scanstand sank die Quote durch Bereinigung von Dubletten leicht (3,29 auf 2,80 %), sie drehte nichts um. Cloudflare-geschützte, größere Seiten sind im Bestand unterrepräsentiert.
  • Ein Teil der Quellenlage ist Sekundärquelle oder Herstellerangabe. Die Umstellung auf die Processor-Rolle zum 2. April 2026 kennen wir aus Googles Forumsbeitrag und Cloud-FAQ, nicht aus einem Vergleich des alten und neuen Vertragswortlauts; die Folgerungen zu § 25 TDDDG stammen aus dem Beitrag einer Kanzlei. Entscheidungen von Aufsichtsbehörden anderer Länder zu reCAPTCHA haben wir nicht aus erster Hand geprüft und deshalb nicht verwendet.
  • Alternativen sind nicht getestet. Aussagen zu ALTCHA, Turnstile und hCaptcha sind Herstellerangaben (Stand Abruf 29. Oktober 2026).
  • Einordnungen sind unsere. Wo "unsere Einordnung" steht, ist es keine Aussage einer Behörde. Uns ist keine Entscheidung bekannt, die reCAPTCHA unter die Ausnahme des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG einordnet oder ausschließt.
  • Praxisurteile fehlen bewusst. Welche Schutzwirkung Honeypots oder Alternativen gegen Spam haben und wie sich Plugins verhalten, haben wir nicht gemessen und sprechen dazu keine Empfehlung aus.
FAQ

Häufige Fragen. Kurz beantwortet.

Ist Google reCAPTCHA DSGVO-konform?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Im Prüfstand verbindet reCAPTCHA v3 den Browser schon beim bloßen Einbinden mit Google; Cookie und Datenaufrufe entstehen erst beim execute-Aufruf. Ob das ohne Einwilligung zulässig ist, hängt davon ab, ob die Ausnahme in § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG im Einzelfall trägt.

Braucht reCAPTCHA eine Einwilligung?

Wenn das Skript Informationen im Browser speichert oder ausliest, gilt § 25 TDDDG, und ohne Ausnahme ist eine Einwilligung nötig. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz nennt Captchas nicht (Details im Abschnitt zur Orientierungshilfe). Eine Entscheidung speziell zu reCAPTCHA kennen wir nicht.

Wie oft lädt reCAPTCHA vor der Einwilligung?

In unserer Messung von 2.188.885 Websites (letzter Scan ab 1. Oktober 2026, überwiegend .de, nur Startseiten) laden 3,13 % reCAPTCHA vor der Einwilligung: 4,36 % der Seiten mit erkanntem Banner und 2,00 % der Seiten ohne erkanntes Banner. Das ist ein Ladebefund, kein Verstoßurteil.

Reicht ein Cookie-Banner für reCAPTCHA?

Nur, wenn das Banner reCAPTCHA tatsächlich zurückhält. Auf Seiten mit Banner, auf denen wir reCAPTCHA sehen, lädt es in 86,2 % der Fälle trotzdem schon vor dem Klick. Ob Ihr Banner es blockiert, zeigt der Netzwerk-Reiter ohne Klick.

Was ist der Cookie _GRECAPTCHA?

Ein Cookie auf www.google.com mit 180 Tagen Laufzeit, Secure und SameSite=None. Google nennt ihn in der Dokumentation notwendig und sagt, er werde "when executed" für die Risikoanalyse gesetzt. Im Prüfstand mit v3-Schlüssel entstand er erst beim execute-Aufruf, nicht durch das bloße Laden des Skripts. Ein früherer Lauf mit Googles v2-Testschlüssel zeigte ihn schon ohne execute; für v3 ist das nicht bestätigt.

Was hat sich am 2. April 2026 bei reCAPTCHA geändert?

Nach Googles eigenen Angaben (Forumsbeitrag vom 26. Januar 2026, Cloud-FAQ) wechselt reCAPTCHA zu diesem Datum vom Controller- zum Processor-Angebot, Kunden gelten dann als Verantwortliche. Das ist eine Herstellerangabe; den Vertragswortlaut haben wir nicht verglichen, und sie beantwortet die Frage nach § 25 TDDDG nicht.

Quellen

Quellen. Zum Nachprüfen.

  1. DSK, Orientierungshilfe Digitale Dienste, Version 1.2 (November 2024) · Randnummern 42, 43, 74, 76 und 83: Betrugsprävention, Zusatzdienste, aktives Handeln, Sicherheitscookies; Captchas werden nicht genannt
  2. § 25 TDDDG, Gesetze im Internet · Einwilligung bei Speicherung und Zugriff auf Endeinrichtungen, Ausnahme Abs. 2 Nr. 2
  3. Google, reCAPTCHA FAQ (Entwicklerdokumentation) · Herstellerangabe zum Cookie _GRECAPTCHA ("when executed") und zum Badge; Seite als veraltet gekennzeichnet
  4. Google Cloud, Fraud Defense FAQ · Herstellerangabe zu Cookie, Controller-Rolle der Kunden und Verarbeitung ab 2. April 2026
  5. Google Cloud Security Community, Switching Google's role with reCAPTCHA from data controller to data processor · Herstellerangabe, Beitrag vom 26. Januar 2026
  6. Google Cloud, Service Specific Terms · Abschnitt Google Cloud Fraud Defense (formerly reCAPTCHA Enterprise)
  7. Scheja & Partners, reCAPTCHA: Von der Datenübermittlung zur Auftragsverarbeitung (16.04.2026) · Kanzleimeinung zur Änderung zum 2. April 2026 und zu § 25 TDDDG, Sekundärquelle
  8. ALTCHA · Herstellerangaben zu Cookies und Selbst-Hosting
  9. Cloudflare Turnstile, Dokumentation · Herstellerangaben zum Datenschutz; Datenschutz-Addendum: https://www.cloudflare.com/turnstile-privacy-policy/
  10. hCaptcha, FAQ · Herstellerangaben zu Rollen nach DSGVO
  11. DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679 · Art. 4 Nr. 11, Art. 6, Art. 7, Erwägungsgründe 32 und 42
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