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Google Maps DSGVO-konform einbinden
Die Anfahrtskarte ist auf Websites von Restaurants, Praxen und Hotels der häufigste einzelne Dienst, der sich vor der Einwilligung mit einem Drittanbieter verbindet. Diese Seite erklärt, was ein Google-Maps-Embed überträgt, wann eine Einwilligung nötig ist und welche Alternativen es gibt.
Was ein Google-Maps-Embed überträgt
Eine Karte entsteht aus Kacheln, Skripten, Schriften und Symbolen, die der Browser von Google lädt. Das passiert beim Aufruf der Seite. Dabei erfährt Google mindestens die IP-Adresse des Besuchers, die aufgerufene Seite als Referrer und die üblichen Header des Browsers. Es braucht keinen Cookie, damit das geschieht.
Es gibt zwei übliche Einbindungen. Das iframe (Maps Embed API oder der Einbettungscode aus Google Maps) ist die einfache Variante und die häufigste auf kleinen Websites. Die JavaScript-API lädt das Kartenskript direkt in die Seite und erlaubt Marker, Routen und eigene Gestaltung. Beide verbinden sich beim Laden mit Google. Der Unterschied liegt darin, was zusätzlich geladen wird und wie sich die Einbindung kontrollieren lässt.
| Variante | Typische Ziele | Kontrollierbar |
|---|---|---|
| iframe aus Google Maps | www.google.com/maps, maps.gstatic.com und weitere Google-Hosts | Ein Element, leicht zu ersetzen |
| Maps Embed API | www.google.com/maps/embed plus Skripte und Kacheln | Ein Element, leicht zu ersetzen |
| JavaScript-API | maps.googleapis.com, maps.gstatic.com, Kacheln | Skript wird oft vom Theme global geladen |
| Static Maps API (Bild) | maps.googleapis.com/maps/api/staticmap | Bild wird von Google geladen, also ebenfalls eine Verbindung |
Beachten Sie die letzte Zeile: Eine statische Karte von der Static Maps API ist ein Bild, aber es kommt weiterhin von Google. Erst ein Bild, das Sie einmal erzeugt und auf Ihrem eigenen Server ablegen, ist keine Verbindung mehr.
Wann eine Einwilligung nötig ist
§ 25 TDDDG verlangt eine Einwilligung, wenn Informationen im Endgerät gespeichert oder von dort gelesen werden. Eine Karte tut das je nach Einbindung, etwa durch Einträge im lokalen Speicher. Unabhängig davon verlangt die DSGVO für die Übermittlung der IP-Adresse an Google eine Rechtsgrundlage nach Art. 6. Dass die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist, hat der EuGH in der Rechtssache Breyer (C-582/14) geklärt.
Einordnung: Die Orientierungshilfe Digitale Dienste der Aufsichtsbehörden (Version 1.2, November 2024, Rn. 101) nennt Stadtpläne ausdrücklich als Drittinhalt, bei dem regelmäßig Daten an den Betreiber des Drittservers offengelegt werden und eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO nötig ist. Das berechtigte Interesse kommt nach ihrer Auffassung nur im Einzelfall und mit substantieller Abwägung in Betracht (Rn. 107 bis 112), und wo der Anbieter auch für eigene Zwecke verarbeitet, in der Regel nicht für die Übermittlung der IP-Adresse (Rn. 111, dort im Zusammenhang mit Tracking). Das ist keine Vorgabe für Gerichte. Wir zählen Karten deshalb nicht in unseren strengen Kernwert, führen sie aber in jedem Scan auf, damit Sie die Entscheidung auf Fakten treffen.
Dazu kommt der Drittlandtransfer. Google LLC ist am EU-US Data Privacy Framework beteiligt. Das Europäische Gericht hat eine Klage gegen das Framework im September 2025 abgewiesen, ein Rechtsmittel liegt beim EuGH (C-703/25 P). Wer langfristig plant, baut die Karte so, dass sie ohne Google-Verbindung auskommt.
Rolle von Google bei Google Maps
Google führt die Maps-APIs in seiner Dienstliste unter den Datenschutzbedingungen zwischen Verantwortlichen (Google Maps Controller-Controller Data Protection Terms) und nicht unter dem Auftragsverarbeitungszusatz. Google versteht sich bei Maps also als eigenständiger Verantwortlicher. Daraus folgt: Es gibt keinen Auftragsverarbeitungsvertrag, und die Einbettung ist eine Übermittlung an einen Verantwortlichen. Google kann diese Zuordnung ändern, prüfen Sie die aktuelle Dienstliste von Google und halten Sie Ihre Einordnung im Verarbeitungsverzeichnis fest.
Vier Wege zur Karte ohne Vorab-Verbindung
| Weg | Wie es funktioniert | Aufwand | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| 1. Statisches Bild und Link | Ein Kartenausschnitt als Bild auf Ihrem Server, darunter ein Link zur Route bei Google, Apple oder OpenStreetMap. | Sehr gering | Das Bild einmal erzeugen und selbst hosten. Kein JavaScript, keine Verbindung. |
| 2. Platzhalter mit Klick | Statt der Karte steht ein lokales Bild mit Hinweis. Der Klick erzeugt das iframe von Google. | Gering | Hinweis vor dem Klick. Das Bild muss lokal liegen. |
| 3. OpenStreetMap statt Google | Eine Karte mit Kacheln von OpenStreetMap, per iframe oder mit Leaflet. | Gering bis mittel | Auch OpenStreetMap ist ein Dritter, der die IP-Adresse sieht. Kein Google, aber nicht verbindungsfrei. |
| 4. Eigene Kacheln | Leaflet oder MapLibre mit Kacheln von Ihrem Server oder einem EU-Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag. | Mittel bis hoch | Betrieb und Kosten der Kacheln. Lohnt sich bei mehreren Karten oder Bedarf an Gestaltung. |
Für eine einzelne Anfahrtskarte auf einer Kundenseite ist Weg 1 oder 2 fast immer richtig. Weg 1 braucht keine Einwilligung und keine Pflege. Weg 2 erhält die Interaktivität und kostet ein paar Zeilen Code. Das Muster entspricht dem Platzhalter für YouTube, den Rechtsrahmen für alle Dienste fasst der Überblick zusammen.
Umsetzung: Platzhalter für das Google-Maps-iframe
<div class="map-consent" data-src="https://www.google.com/maps/embed?pb=EINBETTUNGSCODE">
<img src="/assets/karte-vorschau.jpg" alt="Kartenausschnitt: Anfahrt zu Musterfirma"
width="640" height="360" loading="lazy">
<p>Wenn Sie die Karte laden, überträgt Ihr Browser Ihre IP-Adresse an Google.
<a href="/datenschutz/#google-maps">Mehr erfahren</a></p>
<button type="button">Karte laden</button>
</div>
<script>
document.querySelectorAll('.map-consent button').forEach(function (btn) {
btn.addEventListener('click', function () {
var box = btn.closest('.map-consent');
var frame = document.createElement('iframe');
frame.src = box.dataset.src;
frame.width = 640;
frame.height = 360;
frame.title = 'Karte: Anfahrt';
frame.loading = 'lazy';
frame.referrerPolicy = 'no-referrer-when-downgrade';
box.replaceChildren(frame);
});
});
</script>
Das Vorschaubild erzeugen Sie einmal, etwa als Bildschirmfoto der Karte, und legen es auf Ihrem Server ab. Beachten Sie die Nutzungsbedingungen von Google für Kartenmaterial, wenn Sie Bilder davon veröffentlichen. Wer sich damit nicht befassen will, nimmt eine Karte von OpenStreetMap, deren Daten unter einer offenen Lizenz stehen und bei Verwendung die Nennung der Quelle verlangen.
Die häufigsten Fehler
- Die Karte steckt im Theme. Viele Themes laden das Maps-Skript global im Header, auch auf Seiten ohne Karte. Dann besteht die Verbindung auf jeder Unterseite.
- Kontaktformular-Plugins mit Karte. Formular-Plugins und Standort-Widgets binden eine Karte ein, ohne dass der Redakteur es merkt.
- Der Footer. Eine kleine Karte oder ein Standortfinder im Footer ist auf jeder Seite präsent. Das ist häufig die Quelle, wenn der Scan Google Maps auf allen Unterseiten zeigt.
- Die Karte liegt im Cookie-Banner-Blocker, aber das Skript nicht. Das iframe ist ersetzt, das Skript, das es steuert, lädt weiter.
- Google-Maps-Link statt Einbettung ist nicht das Problem. Ein einfacher Link, der in Google Maps öffnet, verlässt Ihre Seite. Erst danach besteht die Verbindung, und Sie sind nicht Verantwortlicher dafür.
Datenschutzerklärung und Verarbeitungsverzeichnis
Die Datenschutzerklärung nennt den Dienst, den Zweck (Darstellung der Anfahrt), die übermittelten Daten (IP-Adresse, Browser-Informationen, aufgerufene Seite), die Rechtsgrundlage und den Transfermechanismus. Wer die Karte hinter eine Einwilligung stellt, nennt Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG. Bei einer statischen Karte ohne Verbindung entfällt der Abschnitt, und sie kann die Erklärung kürzer machen. Das Verarbeitungsverzeichnis führt die Einbindung als eigene Tätigkeit, solange Google beteiligt ist.
Merksatz: Für eine Anfahrtskarte reicht fast immer ein Bild und ein Link. Interaktivität ist die Ausnahme, nicht der Standard.
Für Agenturen: das Muster für viele Standorte
- Standard festlegen. Für Anfahrtskarten gilt das statische Bild mit Link. Interaktive Karten sind die Ausnahme und brauchen den Platzhalter.
- Das Theme aufräumen. Maps-Skript nur auf Seiten laden, die eine Karte tragen, und erst nach dem Klick.
- Mehrere Standorte. Ein Standortfinder mit vielen Karten lohnt eigene Kacheln. Das ist die einzige Variante, die bei Last und Datenschutz zugleich trägt.
- Messen statt vermuten. Complianty lädt jede Kundenseite in einem frischen Browser und zeigt, ob und auf welchen Unterseiten sich der Browser vor dem Einwilligungsklick mit Google Maps verbindet.
So prüfen Sie das Ergebnis
- Seite in einem privaten Fenster öffnen, Entwicklerwerkzeuge und Reiter Netzwerk öffnen, dann neu laden.
- Das Cookie-Banner nicht bedienen.
- Nach
maps,gstatic,googleapisundgoogle.comfiltern. Es darf kein Treffer zu Karten erscheinen. - Dann die Karte laden. Jetzt entsteht die Verbindung.
- Jede Unterseite einzeln prüfen, besonders Footer, Kontaktseite und Standortseiten.
Was dieser Ratgeber nicht leistet
- Der Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Ob die Einbindung einer Karte ohne Einwilligung als berechtigtes Interesse tragen kann, wird unterschiedlich beurteilt.
- Die Nutzungsbedingungen von Google für Kartenmaterial und die Lizenz von OpenStreetMap beurteilen wir nicht. Sie gelten unabhängig vom Datenschutz.
- Welche Daten Google im Einzelnen verarbeitet, sieht der Scanner nicht. Er misst die Verbindungen im Browser, nicht die Verarbeitung dahinter.
- Karten, die erst nach einer Interaktion oder hinter einem Login erscheinen, sieht der Scanner nur, wenn die Seite ohne Anmeldung erreichbar ist.
Häufige Fragen
Darf ich Google Maps auf meiner Website einbinden?
Ja, wenn die Verbindung zu Google erst entsteht, nachdem der Besucher informiert zugestimmt hat, oder wenn Sie eine Variante ohne Google-Verbindung wählen. Eine Karte, die beim Seitenaufruf lädt, ist der kritische Fall.
Braucht ein statisches Kartenbild eine Einwilligung?
Nicht, wenn das Bild auf Ihrem eigenen Server liegt und keine Verbindung zu Google entsteht. Ein Bild der Static Maps API kommt dagegen von Google und ist eine Verbindung.
Ist OpenStreetMap datenschutzfreundlicher als Google Maps?
Es verbindet nicht mit Google und hat kein Werbegeschäft. Die Kacheln kommen aber von einem Dritten, der die IP-Adresse sieht. Verbindungsfrei ist nur eine Karte aus Ihrem Bild oder aus Kacheln auf Ihrem Server.
Hilft ein Cookie-Banner bei Google Maps?
Nur, wenn es die Karte tatsächlich zurückhält, bis die Einwilligung vorliegt. Gerade Karten, die ein Theme oder Plugin per Skript lädt, werden von Content-Blockern nicht immer erkannt.
Muss ich mit Google einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen?
Für die Maps-APIs führt Google in seiner Dienstliste die Bedingungen zwischen Verantwortlichen, nicht den Auftragsverarbeitungszusatz. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht dafür also nicht, die Einbettung ist eine Übermittlung an einen Verantwortlichen. Prüfen Sie die aktuelle Dienstliste von Google.
Wie finde ich heraus, ob meine Seite Google Maps vor der Einwilligung lädt?
Seite in einem privaten Fenster öffnen, im Netzwerk-Reiter der Entwicklerwerkzeuge nach maps und gstatic filtern und neu laden, ohne das Banner zu bedienen. Ein Scan, der das in einem frischen Browser für jede Unterseite macht, spart die Handarbeit.
Was ist mit dem Link auf Google Maps statt einer Einbettung?
Ein Link, der in Google Maps öffnet, ist keine Einbettung. Die Verbindung entsteht erst, wenn der Besucher klickt und Ihre Seite verlässt.
Weitere Ratgeber
Quellen
- TDDDG § 25 · Einwilligung für Zugriff auf das Endgerät
- DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679 · Art. 6, Art. 44 ff.
- EuGH C-582/14, Breyer · Dynamische IP-Adresse als personenbezogenes Datum
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Digitale Dienste, Version 1.2 (November 2024) · Rn. 100 bis 114: Rechtsgrundlagen, Drittinhalte, Drittlandtransfer
- Google: Dienstliste mit den jeweiligen Datenschutzbedingungen · Maps-APIs unter Controller-Controller-Bedingungen
- Google Maps Embed API · Funktionsweise der Einbettung
- Data Privacy Framework: Liste der zertifizierten Organisationen · Zertifizierungsstatus prüfen
- Leaflet, JavaScript-Bibliothek für interaktive Karten · Alternative ohne Google
Wie Complianty das misst
Der Scanner zeichnet in einem frischen Browser auf, welche Verbindungen vor und nach der Einwilligung entstehen. Die Dokumentation beschreibt das Verfahren und seine Grenzen. Ohne Anmeldung lesbar.
- Wie der Scanner misstZwei Phasen, ein echter Browser, und die Frage, was vor der Einwilligung passiert.
- Der Werkzeug-KatalogWie Signaturen aufgebaut sind und wie unbekannte Dienste behandelt werden.
- Der Beweis zu jedem BefundJeder netzwerkbasierte Befund trägt eine eingefrorene Momentaufnahme dessen, was genau dieser Scan gesehen hat.