Alle Artikel Studie

Alles oder nichts: 53,2 % der französischen Cookie-Banner lassen keine Auswahl zu

Eine Einwilligung muss für jeden Zweck getrennt erteilt werden können. Geprüft an 34.909 Cookie-Bannern in vier Ländern bietet ein großer Teil nur Zustimmung oder gar nichts: 31,2 % in Deutschland, 53,2 % in Frankreich. Dazu kommt bei 24,7 % der niederländischen Banner eine bereits gesetzte Vorauswahl.

6 Min. Lesezeit
Alles oder nichts: 53,2 % der französischen Cookie-Banner lassen keine Auswahl zu

Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie sich auf einen bestimmten Zweck bezieht. Wer Analyse, Werbung und Komfortfunktionen in einen Knopf bündelt, holt keine Einwilligung ein, sondern eine Unterschrift unter ein Bündel. Die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses sind an diesem Punkt deutlich. Ein großer Teil der geprüften Banner bietet trotzdem nur Zustimmung oder Schließen.

53,2 %
Frankreich ohne Auswahlmöglichkeit
schlechtester der vier Werte
43,1 %
Niederlande
7.575 auswertbare Banner
27,3 %
Österreich
niedrigster der vier Werte, mehr als jedes vierte Banner

Anteil der Banner, die weniger als zwei unterscheidbare Einwilligungskategorien anbieten.

Wie wir gezählt haben

Als bestanden gilt ein Banner, in dem mindestens zwei unterscheidbare Kategorien zur Auswahl stehen, also etwa notwendig, Statistik und Marketing getrennt schaltbar. Ein Banner, das nur zustimmen oder schließen anbietet, fällt durch. Ein Banner, bei dem die Auswahl erst nach einem Klick auf Einstellungen erscheint, zählt als bestanden, solange die Kategorien dort wirklich getrennt schaltbar sind. Wir prüfen die Struktur des Dialogs, nicht die Beschriftung.

Frankreich ist hier das Schlusslicht

Mit 53,2 % liegt Frankreich auf dieser Achse schlechter als alle anderen, deutlich hinter Österreich mit 27,3 % und Deutschland mit 31,2 %. Das ist bemerkenswert, weil die französische Aufsicht bei Cookie-Bannern als besonders aktiv gilt. Ihre Durchsetzung zielte allerdings auf ein anderes Merkmal, nämlich die Gleichwertigkeit von Annehmen und Ablehnen, und nicht auf die Aufgliederung nach Zwecken.

Die Vorauswahl ist das kleinere, aber klarere Problem

Bereits gesetzte Haken im geöffneten Banner finden wir seltener: 16,1 % in Deutschland, 13,3 % in Österreich, 17,3 % in Frankreich und 24,7 % in den Niederlanden. Rechtlich ist dieser Fall eindeutiger als die fehlende Aufgliederung: Eine vorausgewählte Zustimmung ist keine Handlung des Nutzers und damit keine Einwilligung. Wo wir sie finden, ist der Befund selten strittig.

Anteil der Banner mit bereits gesetzter Vorauswahl beim ersten Öffnen.

Kategorien allein genügen nicht

Ein Banner mit drei Schaltern sieht nach sauberer Lösung aus. Ob die Schalter etwas bewirken, ist eine andere Frage, und sie lässt sich nur beantworten, indem man misst, was die Seite tatsächlich lädt. Wie weit Ausstattung und Wirkung auseinanderliegen, zeigt der Blick auf die reichweitenstärksten Seiten jedes Landes: Sie haben am häufigsten ein Banner und tracken am häufigsten davor.

Dafür gibt es in unseren Daten einen Hinweis. Betrachtet man Seiten mit demselben Consent-Manager, schwankt der Anteil derer, die trotz Banner vor der Einwilligung tracken, erheblich: In Deutschland liegt er bei 8,9 % für Jimdos eingebautes Werkzeug, bei 18,0 % für Borlabs und bei 32,3 % für Usercentrics. In Frankreich erreicht Axeptio 74,7 %. Alle diese Produkte bieten Kategorien an. Die Kategorien zu haben und sie wirksam zu schalten sind offensichtlich zwei verschiedene Dinge.

Der häufigste Fall dahinter ist technisch unspektakulär: Die Tracking-Skripte stehen fest im Seitenquelltext, der Consent-Manager wurde daneben gesetzt. Er zeigt dann eine Auswahl an, hält aber nichts zurück. Für den Besucher ist das nicht erkennbar, für eine Messung schon.

Die zweite Hälfte: sind die Dienste richtig einsortiert?

Selbst wenn die Kategorien wirken, bleibt die Frage, was in welcher steckt. Die Kategorie „notwendig" ist nicht einwilligungspflichtig, und genau deshalb landet dort regelmäßig, was dort nicht hingehört. Ein Analysewerkzeug ist nicht notwendig, damit eine Website funktioniert, ein Werbepixel erst recht nicht.

Diese Zuordnung prüfen wir an dieser Stelle nicht automatisch, und das ist eine bewusste Grenze: Ob ein konkreter Dienst im Einzelfall als notwendig gelten kann, hängt vom Zweck der Seite ab, und dafür reicht ein Netzwerkprotokoll nicht. Was wir messen können, ist das Ergebnis: Wenn ein Werkzeug vor jeder Einwilligung lädt, obwohl es in keine der sinnvollen Notwendigkeits-Kategorien fällt, taucht es in unseren Tracking-Quoten auf, ganz gleich, wie es im Banner beschriftet ist.

Warum Bündeln so verbreitet ist

Weil es die Zustimmungsquote erhöht, und weil die Quote das ist, was gemessen wird. Ein Banner mit drei Schaltern bekommt weniger Vollzustimmungen als ein Banner mit einem Knopf. Dieser Anreiz steht quer zur Rechtslage, und er erklärt, warum die Achse selbst in Ländern mit aktiver Aufsicht nicht besser wird.

Wer überhaupt Kategorien anbietet

Die Consent-Manager-Landschaft ist in allen vier Ländern zersplittert, und die größte Gruppe sind Banner ohne erkennbares Produkt: selbst gebaute Lösungen oder das, was ein Baukasten mitliefert. Sie machen 23,9 % der deutschen, 25,5 % der österreichischen, 27,8 % der niederländischen und 22,1 % der französischen Seiten mit Consent-Manager aus.

Genau in dieser Gruppe sitzt ein großer Teil des Problems. Ein selbst gebautes Banner hat typischerweise einen Knopf, weil mehr zu bauen Arbeit gewesen wäre. Die etablierten Produkte bringen Kategorien von Haus aus mit: Borlabs (11,3 % in Deutschland), Complianz (10,4 % in Deutschland, 17,5 % in Frankreich), Cookiebot (12,7 % in den Niederlanden), Tarteaucitron (11,8 % in Frankreich). Bei ihnen ist die fehlende Aufgliederung fast immer eine Einstellungssache, kein Produktmangel.

Das erklärt auch, warum Frankreich auf dieser Achse am schlechtesten abschneidet, obwohl dort mit Tarteaucitron und Axeptio zwei Produkte verbreitet sind, die granulare Einwilligung ausdrücklich unterstützen. Verfügbar heißt nicht aktiviert.

Grenzen dieser Auswertung

  • Wir prüfen die Struktur, nicht die Zuordnung. Ob ein Dienst in der richtigen Kategorie steckt, also ein Werbepixel nicht als notwendig deklariert ist, prüfen wir an dieser Stelle nicht.
  • Zweite Ebene zählt mit. Eine Auswahl, die erst hinter Einstellungen erscheint, bestehen wir. Ob dieser Weg gleich einfach ist wie der Zustimmen-Knopf, ist eine eigene Frage.
  • Nur Seiten mit erkanntem Consent-Manager gehen ein, jeweils nur mit auswertbarem Ergebnis.
  • Momentaufnahme aus dem Audit-Lauf Anfang Oktober 2026.

Für Agenturen

Diese Zeile ist nach dem Widerruf die zweite, die sich fast immer in der Konfiguration lösen lässt: Kategorien aktivieren, Vorauswahl entfernen, Dienste richtig einsortieren. Der dritte Schritt ist der aufwendigste und der einzige, der an den Code geht, nämlich sicherzustellen, dass die Kategorien tatsächlich steuern, was lädt. Ein Banner mit drei Schaltern, hinter denen trotzdem alles sofort startet, ist schlechter als eines mit einem ehrlichen Knopf.

Damit schließt sich die Reihe. Was vor dem Banner bereits gesetzt wird, steht in Gesetzt, bevor gefragt wird; das Gesamtbild aller vier Länder in der Hauptauswertung.

Häufige Fragen

Muss ein Cookie-Banner getrennte Kategorien anbieten?

Nach den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses muss eine Einwilligung für jeden Zweck gesondert erteilt werden können. Ein Banner, das Analyse, Werbung und Komfort in einen Knopf bündelt, holt keine zweckbezogene Einwilligung ein. In unserer Prüfung gilt ein Banner als bestanden, wenn mindestens zwei Kategorien getrennt schaltbar sind.

Wie viele Banner bieten keine Auswahl?

31,2 % in Deutschland, 27,3 % in Österreich, 43,1 % in den Niederlanden und 53,2 % in Frankreich, gemessen an 34.909 auswertbaren Cookie-Bannern.

Sind vorausgewählte Häkchen im Cookie-Banner erlaubt?

Nein. Eine Einwilligung setzt eine Handlung des Nutzers voraus; ein bereits gesetzter Haken ist keine. Wir finden Vorauswahlen bei 16,1 % der deutschen, 13,3 % der österreichischen, 17,3 % der französischen und 24,7 % der niederländischen Banner.

Reicht es, Kategorien erst hinter dem Einstellungen-Knopf anzuzeigen?

In unserer Prüfung ja, solange die Kategorien dort wirklich getrennt schaltbar sind. Ob dieser Weg gleich einfach ist wie der Zustimmen-Knopf auf der ersten Ebene, ist eine separate Frage, die unter die Gleichwertigkeit von Annehmen und Ablehnen fällt.

Methodik

Wie Complianty das prüft Und wo es aufhört.

Die Produktdokumentation beschreibt das Verfahren hinter diesem Thema: was gemessen wird, auf welcher Grundlage bewertet wird und was eine automatische Prüfung nicht leisten kann. Ohne Anmeldung lesbar.

Gesamte Dokumentation
Complianty für Agenturen

DSGVO-Sicherheit für alle eure Kunden-Websites. Zentral in einem Dashboard.

Automatisches Tracking, Pre/Post-Consent-Erkennung und fertige Dokumentation für alle Kundenprojekte.

Kostenlos, keine Anmeldung. Sieh in Sekunden, was wirklich getrackt wird.

Prüf deine erste Website. Ohne Anmeldung.

Der Scan zeigt dir in wenigen Minuten, was vor dem Consent lädt. Gefällt dir das Ergebnis, legst du deine Mandanten an.