Am 1. Juli 2024 hat Google die Verarbeitung in Universal Analytics endgültig eingestellt. Seitdem ist jeder noch eingebaute Zähler ein Stück toter Code: Er lädt, er setzt unter Umständen noch Kennungen, und er liefert dem Betreiber nichts. Wer ihn noch in der Seite hat, hat sie seit mindestens zwei Jahren nicht angefasst. Das macht ihn zum verlässlichsten Indikator dafür, wie gepflegt ein Website-Bestand ist. In unserer Auswertung zur Wirkung der Aufsicht dient er bereits als Hilfsgröße; hier sehen wir ihn uns im Detail an.
der niedrigste Wert, rund 28.000 Websites
1.063.612 geprüfte Websites
fast neunmal so häufig wie in Deutschland
Anteil der Websites, die Universal Analytics zwei Jahre nach der Abschaltung noch laden.
Wie wir gemessen haben
Für jedes Land haben wir denselben Scanner auf einen eigenen Bestand von Websites gelassen: 2.017.353 in Deutschland, 349.849 in Österreich, 1.185.746 in den Niederlanden und 1.063.612 in Frankreich, jeweils erfolgreich geprüfte Seiten. Die Adressen stammen aus derselben öffentlichen Webgraph-Quelle, damit wir Länder vergleichen und nicht Stichprobenverfahren.
Jede Seite wird in einem frischen Chromium-Browser ohne Cookies und ohne gespeicherte Daten geladen. Der Scanner protokolliert jede ausgehende Verbindung, bevor irgendetwas angeklickt wird, und ordnet sie einem Katalog von über 3.000 Signaturen zu. Erst danach sucht er den Zustimmen-Knopf des Cookie-Banners und protokolliert, was sich nach dem Klick zusätzlich lädt. Die strenge Zählung umfasst Analyse, Werbung, Retargeting, Session-Recording und A/B-Tests, also Dienste, die ohne Einwilligung nicht laufen dürfen. Die weite Zählung umfasst jeden Drittanbieter, auch Karten, Schriften und Videoeinbettungen.
Scan-Zeiträume: Deutschland 5. bis 22. August 2026, Österreich 16. bis 21. September 2026, Niederlande 18. bis 28. September 2026, Frankreich 2. bis 7. Oktober 2026.
Der Abstand ist größer als bei jeder anderen Achse
Zwischen Deutschland (1,4 %) und den Niederlanden (12,2 %) liegt fast ein Faktor neun. Keine andere Kennzahl unserer Länderstudie streut so weit. Das passt zur Rolle dieses Indikators: Er misst nicht, wie datenschutzbewusst jemand ist, sondern ob überhaupt jemand an der Seite arbeitet. Frankreich liegt mit 8,9 % und Österreich mit 5,9 % dazwischen.
Was daneben läuft, sagt mehr
Interessant wird die Zahl im Vergleich mit dem Nachfolger und mit der datenschutzfreundlichen Alternative. Google Analytics 4 lädt vor der Einwilligung auf 6,2 % der deutschen und 23,3 % der französischen Seiten. Matomo, das sich selbst hosten und bei entsprechender Konfiguration einwilligungsfrei betreiben lässt, steht in Deutschland auf 3,6 % und in den Niederlanden nur auf 1,2 % der Seiten.
Das Muster ist deutlich: In Deutschland ist der Bestand sowohl aufgeräumter als auch häufiger auf Alternativen umgestellt. In den Niederlanden liegt mehr altes Google-Tracking und weniger Matomo. Beides zeigt in dieselbe Richtung, nämlich auf unterschiedlichen Anpassungsdruck und nicht auf unterschiedliche Regeln.
Drei Analyse-Werkzeuge im Ländervergleich: das abgeschaltete, das aktuelle und die selbst hostbare Alternative.
Was sonst noch liegen bleibt
Universal Analytics ist der auffälligste, aber nicht der einzige Hinweis auf einen ungepflegten Bestand. In denselben Seiten finden wir regelmäßig ein ganzes Bündel: alte Werbe-Einbindungen, die auf abgeschaltete Kampagnen zeigen, doppelt eingebundene Zähler, bei denen jemand den neuen ergänzt und den alten nicht entfernt hat, und Consent-Manager, die zwar installiert sind, aber nie konfiguriert wurden.
Der letzte Punkt ist messbar. Wo Universal Analytics noch liegt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch der Rest unverändert ist: Banner in der Standardsprache des Plugins statt in der Seitensprache, Cookie-Laufzeiten auf dem Voreinstellungswert, kein Widerrufsweg. In den Niederlanden, wo mit 12,2 % am meisten Altcode liegt, passt die Bannersprache bei 20,5 % der Seiten nicht zur Seitensprache; in Deutschland mit 1,4 % Altcode sind es 2,1 %. Dieselbe Reihenfolge, dieselbe Ursache.
Hinter Google wird es national
Die Spitze der Liste ist in allen vier Ländern identisch: Google Analytics, Google Ads, DoubleClick, dann Meta. Erst darunter unterscheiden sich die Bestände, und dort tauchen Werkzeuge auf, die es nur im jeweiligen Markt gibt.
In Frankreich findet sich Piano Analytics, früher AT Internet, auf 0,8 % der Seiten vor der Einwilligung, ein französisches Produkt, das außerhalb des Landes praktisch nicht vorkommt. In den Niederlanden erscheint Dovendi Analytics mit 1,2 %, in Deutschland PagePulse mit 0,8 % und die Analysefunktion des Baukastens Duda mit 0,8 %.
Diese Werkzeuge sind einzeln betrachtet unbedeutend, in der Summe aber aufschlussreich: Der Markt für Analysewerkzeuge ist national gewachsen, das Verhalten der Websites folgt trotzdem überall demselben Muster. Es ist also nicht so, dass bestimmte Anbieter ihre Kunden zu schlechter Einbindung verleiten. Es wird überall gleich eingebaut, nur mit unterschiedlichen Produkten.
Auch die Alternativen laden zu früh
Besonders deutlich wird das bei den Werkzeugen, die ausdrücklich als datenschutzfreundliche Alternative beworben werden. Matomo lässt sich selbst hosten und cookielos betreiben, erscheint aber auf 3,6 % der deutschen und 5,5 % der französischen Seiten vor der Einwilligung. Plausible, das mit Cookiefreiheit wirbt, taucht in den Niederlanden auf 2,2 % der Seiten vor dem ersten Klick auf.
Ein Teil dieser Einbindungen ist vermutlich zulässig, weil tatsächlich nichts auf dem Endgerät gespeichert wird. Von außen ist das nicht immer zu unterscheiden, und für den Betreiber oft ebenso wenig. Die Entscheidung für ein datenschutzfreundliches Werkzeug ersetzt die Einrichtung jedenfalls nicht.
Wie man den Altbestand findet
Für eine einzelne Website genügt ein Blick in den Quelltext: Die alte Einbindung erkennt man an
der Mess-ID, die mit UA- beginnt, oder am Dateinamen analytics.js
beziehungsweise ga.js. Der Nachfolger verwendet IDs, die mit G-
anfangen, und lädt gtag.js. Stehen beide in der Seite, ist der alte Teil
ersatzlos entfernbar.
Für einen Bestand von dreißig oder fünfzig Kundenseiten lohnt die Handarbeit nicht. Dort ist der Weg ein automatischer Durchlauf, der jede Seite lädt und protokolliert, was sie anfordert. Genau dafür ist der Scanner gebaut, mit dem auch diese Auswertung entstanden ist. Der Punkt ist weniger das Werkzeug als die Regelmäßigkeit: Ein einmaliger Durchlauf findet den Altbestand, ein wiederkehrender findet auch das, was nächsten Monat dazukommt.
Ist toter Code ein Datenschutzproblem?
Teilweise. Ein Zähler, der keine Daten mehr verarbeitet, verursacht keinen Datenabfluss an eine Auswertung. Aber die Verbindung zum Google-Server wird weiterhin aufgebaut, die IP-Adresse des Besuchers wird übertragen, und je nach Einbau werden weiterhin Kennungen im Browser gesetzt. Für die Einwilligungspflicht nach § 25 TDDDG kommt es darauf an, ob etwas auf dem Endgerät gespeichert wird, nicht darauf, ob es jemand ausliest.
Praktisch ist der wichtigere Punkt ein anderer: Wo Universal Analytics liegt, liegt meist noch mehr. Der Zähler ist der Hinweis, nicht der Schaden.
Grenzen dieser Auswertung
- Jede Seite wurde einmal geprüft. Eine Website, die heute sauber lädt und morgen ein Pixel nachrüstet, erscheint hier mit dem Stand des Scan-Tages.
- Nur die Startseite. Unterseiten mit Formularen oder eingebetteten Videos können mehr laden als die Startseite.
- Wir messen, was technisch passiert, und bewerten nicht rechtlich. Ob ein einzelner Dienst im Einzelfall auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt werden kann, sagt unser Scanner nicht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
- Der deutsche Bestand ist vorgefiltert (nicht erreichbare Adressen wurden vorab entfernt), die drei anderen nicht. Deshalb liegt der Anteil tot aufgelöster Adressen in Deutschland bei 0,8 % und in Frankreich bei 22,8 %. Für die Quoten in diesem Artikel zählen nur Seiten, die tatsächlich geladen haben.
- Wir erkennen den Einbau, nicht die Wirkung. Ob ein noch vorhandener Zähler tatsächlich noch Kennungen setzt, hängt von der Einbauweise ab und ist in dieser Auswertung nicht getrennt erfasst.
Für Agenturen: ein Argument, das ohne Recht funktioniert
Mit einem Kunden über die Einwilligungspflicht zu diskutieren ist mühsam. Ihm zu zeigen, dass seine Website seit zwei Jahren einen abgeschalteten Zähler lädt, ist es nicht. Der Befund ist objektiv, ohne Auslegungsspielraum und für jeden nachvollziehbar. Als Einstieg in ein Gespräch über den Pflegezustand ist er brauchbarer als jede Rechtsnorm.
Wie der Pflegezustand mit dem großen Bild zusammenhängt, steht in der Hauptauswertung der vier Länderbestände. Was unser Scanner dabei nicht leisten kann, haben wir in einem eigenen Artikel offengelegt.
Häufige Fragen
Ist Universal Analytics noch aktiv?
Nein. Google hat die Datenverarbeitung in Universal Analytics zum 1. Juli 2024 endgültig eingestellt. Noch eingebaute Zähler liefern dem Betreiber keine Daten mehr, bauen aber weiterhin eine Verbindung zum Google-Server auf und übertragen dabei die IP-Adresse des Besuchers.
Wie viele Websites laden noch Universal Analytics?
In unserer Messung 1,4 % in Deutschland, 5,9 % in Österreich, 8,9 % in Frankreich und 12,2 % in den Niederlanden. Der Abstand von fast Faktor neun zwischen Deutschland und den Niederlanden ist der größte in unserer gesamten Länderstudie.
Muss alter Analytics-Code entfernt werden?
Für die Einwilligungspflicht nach § 25 TDDDG kommt es darauf an, ob etwas auf dem Endgerät gespeichert wird, nicht darauf, ob die Daten noch ausgewertet werden. Ein Zähler, der weiterhin Kennungen setzt, braucht weiterhin eine Einwilligung, obwohl er niemandem mehr nützt. Unabhängig davon gehört toter Code aus Wartungsgründen entfernt. Dies ist keine Rechtsberatung.
Warum ist alter Tracking-Code ein Indikator für den Pflegezustand?
Weil sein Verbleib keinen Zweck mehr erfüllt. Wer eine Seite in den letzten zwei Jahren überarbeitet hat, hätte den abgeschalteten Zähler mit hoher Wahrscheinlichkeit entfernt. Der Anteil misst deshalb weniger das Datenschutzbewusstsein als die Frage, ob überhaupt jemand an der Website arbeitet.
