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Ein Jahr BFSG: Jeder zweite Online-Shop hat einen kritischen Barrierefreiheits-Verstoß – und 9 von 10 verlinken keine Erklärung dazu

Wir haben 19.108 deutsche Websites mit axe-core in einem echten Browser geprüft, darunter 1.722 mit Shop- oder Buchungsfunktion – also die Seiten, für die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit dem 28. Juni 2025 in der Regel gilt. Ergebnis: 52 % dieser Shops haben mindestens einen kritischen Verstoß, der Nutzern Inhalt oder Funktion versperrt, und 91 % verlinken keine Erklärung zur Barrierefreiheit. Der Rest des Webs ist nicht besser, nur nicht verpflichtet. Die häufigsten Fehler, warum Shops schlechter abschneiden, und was Agenturen jetzt tun.

Ein Jahr BFSG: Jeder zweite Online-Shop hat einen kritischen Barrierefreiheits-Verstoß – und 9 von 10 verlinken keine Erklärung dazu

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seitdem bekommen Agenturen eine Frage, die sie vorher selten hörten: „Ist unsere Website eigentlich barrierefrei?" Wir wollten wissen, wie die ehrliche Antwort ausfällt, und haben 19.108 deutsche Websites mit demselben Prüfwerkzeug durchgemessen, das auch Browser-Hersteller und Prüfstellen verwenden. Weil das Gesetz nur einen Teil dieser Seiten überhaupt betrifft, haben wir die 1.722 Websites mit Warenkorb, Checkout oder erkanntem Shop-System getrennt ausgewertet. Das Ergebnis ist unbequem: Ausgerechnet die Seiten, für die die Pflicht in der Regel gilt, schneiden schlechter ab als der Rest.

52,4 %
der Shops haben mindestens einen kritischen Verstoß
er versperrt Nutzern Inhalt oder Funktion
91,4 %
der Shops verlinken keine Erklärung
zur Barrierefreiheit auf der Startseite
41,5 %
aller 19.108 Websites mit kritischem Verstoß
die meisten davon sind nicht verpflichtet

Was das BFSG verlangt – und für wen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um und verpflichtet Anbieter von Verbraucherprodukten und -dienstleistungen, darunter ausdrücklich Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungen, Vertragsabschlüsse über die Website. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1, Stufe AA verweist. Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen (unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme); für Produkte gibt es sie nicht. Öffentliche Stellen unterliegen schon länger eigenen Regeln (BITV 2.0), inhaltlich mit demselben Maßstab.

Das ist unser technisches Verständnis der Rechtslage, keine Rechtsberatung. Entscheidend für diese Auswertung: Eine Handwerker-Website, eine Arztpraxis oder ein Verein ohne Online-Verkauf fällt in aller Regel nicht unter das Gesetz. Deshalb zeigen wir zwei Zahlen. Die für alle Websites beschreibt den Zustand des Webs. Die für Shops und Buchungsseiten beschreibt die Gruppe, für die das BFSG in der Regel gilt – abzüglich der Kleinstunternehmen, die wir von außen nicht erkennen können.

Wie wir gemessen haben

Grundlage sind 19.108 Websites aus unserem Bestand deutscher .de-Domains, geprüft am 29. und 30. Juli 2026. Jede Seite wurde in einem echten Chromium-Browser geladen, dann haben wir axe-core 4.10.2 injiziert, das verbreitetste Open-Source-Prüfwerkzeug für Barrierefreiheit. Geprüft wurden die Startseite und bis zu vier weitere intern verlinkte Seiten derselben Domain, im Median vier Seiten je Website. Ein Verstoß zählt, sobald er auf einer der geprüften Seiten auftritt; eine Website zählt je Regel nur einmal, egal wie viele Elemente betroffen sind.

Als Shop oder Buchungsseite zählt eine Website, wenn der Browser auf der Startseite Warenkorb- oder Checkout-Elemente findet (1.499 Seiten), ein Shop-System erkennt – WooCommerce, Shopify, Shopware – (680 Seiten) oder beides. 1.722 Websites erfüllen mindestens eines dieser Kriterien. Das ist eine Heuristik: Sie findet Shops, die auf der Startseite als solche erkennbar sind, und übersieht Buchungsstrecken, die erst auf Unterseiten beginnen. Ob ein Shop an Verbraucher verkauft und ob sein Betreiber die Kleinstunternehmen-Schwelle überschreitet, sieht sie nicht. Die Gruppe ist also eine Näherung an die Verpflichteten, nach oben wie nach unten.

axe-core stuft jede Regel nach ihrer Auswirkung ein. Kritisch heißt: Der Fehler versperrt einer Nutzergruppe Inhalt oder Funktion vollständig, etwa ein Bild ohne Alternativtext für blinde Nutzer oder ein Formularfeld ohne Beschriftung. Schwer heißt: Der Zugang ist erheblich erschwert, etwa durch zu geringen Kontrast. Wir übernehmen diese Einstufung unverändert. Und wichtig: Ein automatisches Werkzeug sieht nur einen Teil der WCAG-Kriterien, je nach Zählweise ein Drittel bis die Hälfte. Alle Zahlen in diesem Artikel beziehen sich auf den maschinell prüfbaren Teil. Die tatsächliche Quote liegt darüber, nicht darunter.

Die Shops schneiden schlechter ab als der Rest

Man könnte erwarten, dass Seiten, die Geld verdienen und ein Gesetz im Nacken haben, gepflegter sind. Das Gegenteil ist der Fall.

Shops und Buchungsseiten (1.722)Übrige Websites (17.386)
mindestens ein kritischer Verstoß52,4 %40,4 %
zwei oder mehr kritische Regeln verletzt23,9 %14,0 %
mindestens ein kritischer oder schwerer Verstoß94,3 %92,7 %
verletzte Regeln je Website (Median)32
bestehen den automatischen Teil vollständig5,6 %7,3 %
keine Erklärung zur Barrierefreiheit verlinkt91,4 %94,6 %

Der Grund ist nicht Nachlässigkeit, sondern Komplexität. Ein Shop hat mehr Bedienelemente als eine Praxis-Website: Produktbilder, Filter, Mengenfelder, Warenkorb-Buttons, Slider, eingebettete Bewertungs- und Zahlungs-Widgets von Dritten. Jedes davon ist eine Gelegenheit, eine Beschriftung zu vergessen. Und genau diese Elemente sind es, ohne die man nicht kaufen kann – der Kern dessen, was das BFSG schützen will.

Die häufigsten Verstöße

Die acht häufigsten verletzten axe-Regeln, jeweils als Anteil der Websites, auf denen die Regel mindestens einmal verletzt ist. Rot: Shops und Buchungsseiten, grau: übrige Websites.

Farbkontrast (80 % der Shops, 59 % der übrigen). Text hebt sich zu schwach vom Hintergrund ab: hellgraue Produktbeschreibungen, weiße Schrift auf Bildern, blasse Preise. Für Menschen mit Sehschwäche und für jeden, der bei Sonne aufs Handy schaut, wird der Text unlesbar. Die Regel verlangt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1; die Behebung ist eine Farbentscheidung, keine Programmierarbeit.

Links ohne erkennbaren Namen (57 % / 45 %). Ein Link, der nur ein Icon oder ein Bild enthält und keinen Text, wird vom Screenreader als „Link" ohne Ziel vorgelesen. Typisch: Logo-Links, Social-Media-Icons, Slider-Pfeile, Produktkacheln. Ein aria-label oder ein versteckter Text genügt.

Bilder ohne Alternativtext (24 % / 21 %, kritisch). Jedes vierte Shop-Angebot hat Bilder, die für blinde Nutzer schlicht nicht existieren – bei Produktbildern heißt das: Das Produkt existiert nicht. Informative Bilder brauchen einen beschreibenden Alternativtext, dekorative ein leeres alt-Attribut.

Zoom durch Viewport unterdrückt (17 % / 13 %, kritisch). Ein meta-viewport mit user-scalable=no oder einem festen maximum-scale verhindert, dass Nutzer die Seite auf dem Handy vergrößern. Ein Relikt aus der Zeit, als Zoomen als Layout-Risiko galt, und heute ein Ausschlusskriterium für sehbehinderte Nutzer.

Formularfelder, Schaltflächen und Auswahlfelder ohne Beschriftung (12 %, 12 % und 9 % der Shops, kritisch). Hier öffnet sich die Schere am weitesten: Auswahlfelder ohne Label sind bei Shops dreimal so häufig wie beim Rest, weil Größen-, Farb- und Mengenauswahl fast nur dort vorkommen. Ein Mengenfeld ohne Beschriftung, ein Warenkorb-Button, der nur aus einem Icon besteht: Wer das Formular nicht sieht, kann nicht bestellen. Das ist der Teil, den das BFSG im Blick hat.

Dazu kommt die Dokumentsprache, die auf 23 % aller Websites nicht gesetzt ist: Fehlt das lang-Attribut im html-Tag, liest der Screenreader deutschen Text mit englischer Aussprache vor. Eine Zeile im Template.

Was „kritisch" bedeutet – und wie oft es zusammenkommt

Über alle 19.108 Websites verletzen 41,5 % mindestens eine Regel, die axe als kritisch einstuft; 14,9 % verletzen zwei oder mehr kritische Regeln, 3,9 % drei oder mehr. Zusammen mit den schweren Verstößen haben 90,7 % mindestens einen Fehler, der Nutzern den Zugang mindestens erheblich erschwert. Nur 1.363 Websites, 7,1 %, bestehen den automatischen Teil vollständig – bei den Shops sind es 5,6 %.

Zwei weitere Messungen haben wir auf der Startseite zusätzlich gefahren: eine Reflow-Probe (bleibt die Seite bei 400 % Zoom ohne horizontales Scrollen benutzbar?) und eine Textabstand-Probe (verträgt das Layout vergrößerte Zeilen- und Buchstabenabstände?). Beide bestehen 42 % beziehungsweise 65 % der Seiten eindeutig; der Rest ließ sich maschinell nicht sicher entscheiden und wurde zur manuellen Prüfung markiert, nicht als Verstoß gezählt.

Die Erklärung fehlt fast überall – auch dort, wo sie Pflicht ist

Das BFSG verlangt von verpflichteten Dienstleistern, Informationen zur Barrierefreiheit ihres Angebots zu veröffentlichen (Anlage 3 zum BFSG), in der Praxis meist als „Erklärung zur Barrierefreiheit" verlinkt, so wie Impressum und Datenschutzerklärung. Wir haben auf jeder Startseite gesucht, ob irgendein Link im Text oder in der Adresse die Wörter „Barrierefreiheit", „Erklärung zur Barrierefreiheit" oder „Accessibility" enthält.

Bei den Shops und Buchungsseiten fehlt ein solcher Link auf 91,4 % der Startseiten; 8,4 % haben einen. Im übrigen Web sind es 94,6 %, aber dort ist die Erklärung meist auch keine Pflicht. Die Suche ist bewusst großzügig, sie findet auch eine Unterseite, die das Thema nur erwähnt. Dass trotzdem neun von zehn Shops leer ausgehen, sagt weniger über Böswilligkeit als über Aufmerksamkeit: Ein Jahr nach Inkrafttreten hat die Erklärung den Status, den die Datenschutzerklärung 2018 vor der DSGVO hatte.

Was diese Zahlen nicht sagen

  • Nicht „52 % der Shops verstoßen gegen das BFSG". Die Shop-Gruppe ist eine Näherung an die Verpflichteten. Sie enthält Kleinstunternehmen, die für Dienstleistungen ausgenommen sind, und Shops, die nur an Unternehmen verkaufen. Wie viele das sind, können wir aus den Daten nicht sagen. Umgekehrt fehlen Buchungsstrecken, die erst auf Unterseiten beginnen.
  • Die 41 % über alle Websites sind eine Zustandsbeschreibung, keine Verstoßquote. Die meisten dieser Seiten sind nicht verpflichtet. Für sie ist ein fehlender Alternativtext ein Mangel für ihre Nutzer, aber kein Rechtsverstoß.
  • Der automatische Teil ist eine Untergrenze. Tastaturbedienung, Fokusführung, Vorlesereihenfolge, Qualität von Alternativtexten und Untertitel prüft kein Werkzeug. Zwölf solcher Kriterien standen bei jeder Website auf „manuell prüfen". Eine Seite, die den automatischen Teil besteht, ist nicht barrierefrei; sie hat nur die erste Hürde genommen.
  • Fünf Seiten je Website. Ein Fehler, der nur im Warenkorb oder im Buchungsformular steckt, kann uns entgangen sein – bei Shops wiegt das schwerer als bei Informationsseiten.
  • Die Erklärungs-Suche ist eine Heuristik. Sie erkennt Links mit den genannten Stichwörtern auf der Startseite. Eine Erklärung, die nur in den AGB oder im Footer einer Unterseite steht, zählt als nicht gefunden.
  • Momentaufnahme. Stand Ende Juli 2026, Regelwerk axe-core 4.10.2. Websites ändern sich, Prüfregeln auch. Der Bestand ist keine Zufallsstichprobe aller .de-Domains; kleine und mittlere Unternehmensseiten dominieren, keine Konzerne.

Für Agenturen: vier Schritte, in dieser Reihenfolge

Die Datenlage legt eine klare Reihenfolge nahe, und sie beginnt nicht mit dem Scanner.

  • Erst die Betroffenheit klären. Verkauft oder vermittelt die Kundenseite etwas an Verbraucher? Wie groß ist das Unternehmen? Wer das nicht weiß, prüft entweder umsonst oder übersieht eine Pflicht. Ein Selbsttest in vier Fragen reicht für die Ersteinschätzung.
  • Dann den messbaren Teil automatisch prüfen. Kontrast, Alternativtexte, Beschriftungen, Sprache, Zoom: Das sind die Fehler aus diesem Artikel, und sie lassen sich über ein ganzes Kundenportfolio in einem Durchgang finden. Was die Maschine sieht, sollte kein Mensch von Hand suchen.
  • Den Rest geführt abarbeiten. Tastatur, Fokus, Lesereihenfolge, Alt-Text-Qualität brauchen einen Menschen – bei Shops vor allem den kompletten Bestellweg bis zur Bestätigung. Eine feste Checkliste je Website, mit Ergebnis und Datum, ist die Dokumentation, die man später braucht – und ein Relaunch ist der günstigste Moment, sie anzulegen.
  • Erklärung erzeugen und verlinken. Der Konformitätsstand kommt aus der Prüfung, die nicht barrierefreien Inhalte sind die offenen Befunde, der Feedback-Weg gehört dazu. Neben Impressum und Datenschutzerklärung verlinken, nicht in den AGB verstecken.

Und ein Hinweis zu Overlays: Ein Widget, das per Knopfdruck Kontrast erhöht und Schrift vergrößert, behebt keinen der oben genannten Fehler im Code. Es deckt nach Angaben der Anbieter selbst einen Bruchteil der Kriterien ab und ist in den USA inzwischen selbst Klagegrund. Wer damit „barrierefrei" ins Angebot schreibt, verspricht etwas, das die Seite nicht hält.

Die eigene Seite prüfen

Wie der automatisierte Befund bei Complianty aufgebaut ist, welche Regeln er prüft und wo er bewusst aufhört, steht in der Produktdokumentation zum Barrierefreiheits-Check; wie daraus die Erklärung zur Barrierefreiheit entsteht, daneben. Beides folgt demselben Prinzip wie diese Auswertung: Die Maschine sagt nur, was sie sicher weiß, und der Rest wird geführt, nicht behauptet.

Häufige Fragen

Wie viele Online-Shops erfüllen die Anforderungen des BFSG?

Von 1.722 geprüften Websites mit Shop- oder Buchungsfunktion bestehen nur 5,6 % den maschinell prüfbaren Teil der WCAG 2.1 AA vollständig. 52,4 % haben mindestens einen von axe-core als kritisch eingestuften Verstoß, 91,4 % verlinken keine Erklärung zur Barrierefreiheit. Da automatische Werkzeuge nur einen Teil der Kriterien prüfen und die Gruppe auch ausgenommene Kleinstunternehmen enthält, ist das eine Näherung, keine exakte Verstoßquote.

Welche Barrierefreiheits-Fehler sind bei Online-Shops am häufigsten?

Unzureichender Farbkontrast (80 % der Shops), Links ohne erkennbaren Namen (57 %), Bilder ohne Alternativtext (24 %), Links, die nur farblich erkennbar sind (18 %), ein Viewport, der das Zoomen unterdrückt (17 %), sowie Formular-, Schaltflächen- und Auswahlfelder ohne Beschriftung (12 %, 12 % und 9 %). Bei den Beschriftungen ist der Abstand zu übrigen Websites am größten, weil Größen-, Farb- und Mengenauswahl fast nur in Shops vorkommen.

Gilt das BFSG für jede Website?

Nein. Das BFSG betrifft nach unserem Verständnis vor allem Verbraucherprodukte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa Online-Shops, Buchungen und Vertragsabschlüsse über die Website. Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Reine B2B-Angebote und rein informierende Seiten fallen tendenziell nicht darunter. In unserer Auswertung sind deshalb nur rund 9 % der Websites als wahrscheinlich verpflichtet eingestuft. Das ist keine Rechtsberatung; im Zweifel klärt das ein Anwalt.

Was bedeutet „kritischer Verstoß" in dieser Auswertung?

Die Einstufung stammt von axe-core, nicht von uns. Kritisch heißt, dass der Fehler einer Nutzergruppe den Zugang zu Inhalt oder Funktion vollständig versperrt, zum Beispiel ein Produktbild ohne Alternativtext für blinde Nutzer, ein Mengenfeld ohne Beschriftung oder ein Viewport, der das Zoomen verhindert. Schwer heißt, dass der Zugang erheblich erschwert ist, etwa durch zu geringen Kontrast.

Reicht ein automatischer Barrierefreiheits-Scan für die BFSG-Konformität?

Nein. Automatische Werkzeuge erkennen grob ein Drittel bis die Hälfte der WCAG-Kriterien. Tastaturbedienung, Fokusführung, Vorlesereihenfolge oder die Qualität von Alternativtexten muss ein Mensch prüfen, bei Shops vor allem den gesamten Bestellweg. Ein Scan findet die verbreiteten, gut messbaren Fehler über ein ganzes Portfolio und spart damit Zeit; die geführte manuelle Prüfung und die Erklärung zur Barrierefreiheit gehören dazu.

Methodik

Wie Complianty das prüft

Die Produktdokumentation beschreibt das Verfahren hinter diesem Thema — was gemessen wird, auf welcher Grundlage bewertet wird und was eine automatische Prüfung nicht leisten kann. Ohne Anmeldung lesbar.

Gesamte Dokumentation